Treuhänder bittet bzgl. des Einkommens um Mitwirkung
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Re: Treuhänder bittet bzgl. des Einkommens um Mitwirkung
Kleines Update: Ich habe meinen TH heute persönlich erreicht und er sagte mir, dass ich die Angaben nicht machen muss, da sich keine Änderungen ergeben haben. Es lag wohl ein Missverständnis beim Sachbearbeiter vor. Also das, was hier auch schon gemutmaßt wurde. Weiterhin sagte er mir, dass es eine vorbildliche PI gewesen sei (zwecks Mitwirkungen und Einzahlungen) und der RSB nichts im Wege stehen sollte. Das hat mich natürlich gefreut. Alles nur mit dem Haken versehen, dass das zuständige Amtsgericht nicht zu den Schnellsten gehört, ich den Neuerwerb nach Rechtskraft aber wieder ausgezahlt bekomme.
Sei's drum. Ales wunderbar.
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Re: Treuhänder bittet bzgl. des Einkommens um Mitwirkung
Dann hast Du aber auch einen vorbildlichen TH erwischt.
Es gibt auch andere.
Die "bitten" nicht, die "fodern auf" - und "wenn nicht ... bis zum ..., dann ..."
Der Ton macht eben die Musik.
Glückwunsch an Dich!
Es gibt auch andere.
Die "bitten" nicht, die "fodern auf" - und "wenn nicht ... bis zum ..., dann ..."
Der Ton macht eben die Musik.
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Re: Treuhänder bittet bzgl. des Einkommens um Mitwirkung
Danke schön.
Ja, so ist es. Der Ton macht die Musik und dass man eben eine gewisse Zuverlässigkeit an den Tag legt. In meinem Fall habe ich die PI durch unwirtschaftliches Verhalten leider selbst herbeigeführt und es gehört zu meiner Erfahrung dazu, Verantwortung für mein Handeln zu übernehmen. Und am Ende erntet man die Früchte dafür, indem der TH einem nicht hinterherrennen muss und alles reibungslos abläuft. In den nächsten Wochen werde ich noch dem Rechtspfleger auf den Geist gehen und dann schaue ich weiter.
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Re: Treuhänder bittet bzgl. des Einkommens um Mitwirkung
Mein TH bat das letzte Mal um Einsendung und notierte sich für den Erhalt ein Datum einige Wochen später
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Re: Treuhänder bittet bzgl. des Einkommens um Mitwirkung
Nochmal eine kleine Frage zu meinem Verfahren. Die Abtretungsfrist endet theoretisch am 08./09.01.2020, also in wenigen Tagen (5 Jahre nach Eröffnung). Müsste dann zu diesem Zeitpunkt relativ zeitgleich auf Insolvenzbekanntmachungen ein Eintrag zu sehen sein? Oder sollte ich dann doch lieber beim Amtsgericht anrufen? Mir geht's lediglich darum, sicherzustellen, dass der Rechtspfleger meinen Antrag auch vernommen hat - nicht um die allgemeine Bearbeitungszeit.
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Re: Treuhänder bittet bzgl. des Einkommens um Mitwirkung
nein
Da würde mir auch kein besserer Weg einfallen als anrufen und fragen.
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Re: Treuhänder bittet bzgl. des Einkommens um Mitwirkung
Wunderbar, dann werde ich gegen Ende der Woche mal anrufen und nachfragen. Vielen Dank.
Was wäre denn eigentlich - rein interessehalber - wenn dann auf einmal gesagt wird, es liegt kein Antrag vor? Ich habe mich zwar vor 2 Monaten telefonisch rückversichert, dass er in den Akten liegt. Aber nur mal interessehalber. Wäre das dann Pech und ab ins 6. Jahr?
Was wäre denn eigentlich - rein interessehalber - wenn dann auf einmal gesagt wird, es liegt kein Antrag vor? Ich habe mich zwar vor 2 Monaten telefonisch rückversichert, dass er in den Akten liegt. Aber nur mal interessehalber. Wäre das dann Pech und ab ins 6. Jahr?
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Re: Treuhänder bittet bzgl. des Einkommens um Mitwirkung
Obergerichtlich geklärt ist das nicht. Aber nach dem Gesetz müssen 5 Jahre verstrichen sein. Sie könnten also auch nach 5 Jahren und zwei Monaten noch restschuldbefreit werden, wenn Sie den Antrag erst zwei Monate später stellen. Sie werden allerdings dann Zahlungen aus dem Neuerwerb erst ab Antragstellung zurückerhalten.Irgendwo hat geschrieben: ↑4. Jan 2020, 17:29 Wunderbar, dann werde ich gegen Ende der Woche mal anrufen und nachfragen. Vielen Dank.
Was wäre denn eigentlich - rein interessehalber - wenn dann auf einmal gesagt wird, es liegt kein Antrag vor? Ich habe mich zwar vor 2 Monaten telefonisch rückversichert, dass er in den Akten liegt. Aber nur mal interessehalber. Wäre das dann Pech und ab ins 6. Jahr?
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Re: Treuhänder bittet bzgl. des Einkommens um Mitwirkung
Auch das muss scheinbar nicht sein.Graf Wadula hat geschrieben: ↑6. Jan 2020, 13:52 Sie werden allerdings dann Zahlungen aus dem Neuerwerb erst ab Antragstellung zurückerhalten.
Zumindest habe ich vor 1-2 Jahren mal von einem Fall Kenntnis erlangt, bei dem der Zusammenhang ausgesprochen schuldnerfreundlich interpretiert wurde. Es wurde trotz verspätetem Antrag ab dem Stichtag 3 Jahre zurückerstattet, da zu diesem Zeitpunkt die Voraussetzungen auch bereits deutlich übererfüllt waren.
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Re: Treuhänder bittet bzgl. des Einkommens um Mitwirkung
Tja, da gibt es ja auch noch nix zu. Ich meine aber, dass alles nur ab Antragstellung gelten kann. Man muss sich nur mal vorstellen, der Schuldner stellt den 35% Antrag nach 5 1/2 Jahren?!caffery hat geschrieben: ↑6. Jan 2020, 14:03Auch das muss scheinbar nicht sein.Graf Wadula hat geschrieben: ↑6. Jan 2020, 13:52 Sie werden allerdings dann Zahlungen aus dem Neuerwerb erst ab Antragstellung zurückerhalten.
Zumindest habe ich vor 1-2 Jahren mal von einem Fall Kenntnis erlangt, bei dem der Zusammenhang ausgesprochen schuldnerfreundlich interpretiert wurde. Es wurde trotz verspätetem Antrag ab dem Stichtag 3 Jahre zurückerstattet, da zu diesem Zeitpunkt die Voraussetzungen auch bereits deutlich übererfüllt waren.
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