P-Konto umwandeln
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P-Konto umwandeln
Liebe Insolaner.
Wie ich schon schrieb habe ich die Insolvenz hinter mir.
Gestern habe ich es in Insolvenz Bekanntmachung lesen können.
Wann ist es Ratsam sein P-Konto in ein normales Konto um zu wandeln?
Ich bin mir nicht sicher,und Dankbar für jeden Tipp.
Gruß Daline
Wie ich schon schrieb habe ich die Insolvenz hinter mir.
Gestern habe ich es in Insolvenz Bekanntmachung lesen können.
Wann ist es Ratsam sein P-Konto in ein normales Konto um zu wandeln?
Ich bin mir nicht sicher,und Dankbar für jeden Tipp.
Gruß Daline
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- Bot
- Beiträge: 263
- Registriert: 26. Jan 2020
Re: P-Konto umwandeln
Zuerst mal solltest du klären, ob überhaupt noch eine Pfändung auf dem Konto liegt - falls ja, dann gehst du mit dem Restschuldbefreiungszettel zur Bank und lässt die Pfändung runter nehmen.
Wenn die nicht mitspielt, dann schreibst du den Gläubiger mit einer Kopie der RSB an und forderst ihn auf die Pfändung vom Konto zu nehmen.
Erst dann solltest du das Konto wieder zurück wandeln.
Wenn die nicht mitspielt, dann schreibst du den Gläubiger mit einer Kopie der RSB an und forderst ihn auf die Pfändung vom Konto zu nehmen.
Erst dann solltest du das Konto wieder zurück wandeln.
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Re: P-Konto umwandeln
Hallo Tidus.
Danke für deine Antwort.
Komischerweise hatte ich in den 3 Jahren nie eine Pfändung auf mein Konto.
Ich wurde die ganze Zeit in Ruhe gelassen.
Mein Arbeitgeber hat immer alles abgeführt.
Also könnte ich es im neuen Jahr umwandeln?
Oder ab Februar?
Gruß
Danke für deine Antwort.
Komischerweise hatte ich in den 3 Jahren nie eine Pfändung auf mein Konto.
Ich wurde die ganze Zeit in Ruhe gelassen.
Mein Arbeitgeber hat immer alles abgeführt.
Also könnte ich es im neuen Jahr umwandeln?
Oder ab Februar?
Gruß
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- praktischer Schuldnerberater
- Reaktionen: 433
- Beiträge: 2589
- Registriert: 13. Aug 2018, 20:45
Re: P-Konto umwandeln
Das alles ist weder komisch, noch hat es die Fragestellung betreffend etwas zu bedeuten.
Du musst bei Deiner Bank nachfragen ob noch eine Altpfändung drauf ist. Erst wenn sie diese Frage ausdrücklich und am besten schriftlich verneint, solltest Du rückumwandeln.
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Re: P-Konto umwandeln
Ja genau, auf jeden Fall sichergehen, dass wirklich keine pfändung drauf ist - sonst drohen böse Überraschungen
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- Wissender
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- Registriert: 5. Feb 2019, 14:08
Re: P-Konto umwandeln
Hallo,
dazu habe ich auch eine Frage:
Ich bin im Februar 2020, also in zwei Monaten fertig, habe kurzfristig vor der Insovenz die Bank gewechsel, und da ist absolut sicher keine Pfändung drauf.
Macht es überhaupt Sinn das Konto wieder in ein "normales" Konto umwandeln zu lassen? Welche Vorteile hat man dadurch?
Gruß habnix
dazu habe ich auch eine Frage:
Ich bin im Februar 2020, also in zwei Monaten fertig, habe kurzfristig vor der Insovenz die Bank gewechsel, und da ist absolut sicher keine Pfändung drauf.
Macht es überhaupt Sinn das Konto wieder in ein "normales" Konto umwandeln zu lassen? Welche Vorteile hat man dadurch?
Gruß habnix
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Re: P-Konto umwandeln
So lange man ein P-Konto hat, wird es mit einer EC- oder Master-Card eher schwierig, eine zu bekommen.
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- Wissender
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- Registriert: 5. Feb 2019, 14:08
Re: P-Konto umwandeln
Deswegen frage ich ja nach dem Vorteil einer Umwandlung, weil ich die ganzen 5 Jahre von Anfang an eine Master -Card habe, mit allen Funktionen.
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Re: P-Konto umwandeln
Moin, da ich bei Inso Eröffnung wegen Kündigung der Bank das Konto gewechselt habe und sicher sein konnte, dass keine Pfändung drauf liegt, habe ich nach Eintritt in die WVP mein Konto direkt wieder in ein Girokonto umgewandelt.
Eine girokarte, mit der ich überall Geld abheben und bezahlen konnte, hatte ich aber auch mit dem Vermerk P-Konto.
Ich hab es gemacht, da ein kleiner Betrag von der Bank gesperrt war, der IV ihn nicht eingefordert hat und die Bank nicht ausgekehrt hat. Mit Umwandlung hat die Bank nach Rückfrage an den IV ausgekehrt und mein Kontostand stimmte endlich mit meinem verfügbaren Betrag überein.
Eine girokarte, mit der ich überall Geld abheben und bezahlen konnte, hatte ich aber auch mit dem Vermerk P-Konto.
Ich hab es gemacht, da ein kleiner Betrag von der Bank gesperrt war, der IV ihn nicht eingefordert hat und die Bank nicht ausgekehrt hat. Mit Umwandlung hat die Bank nach Rückfrage an den IV ausgekehrt und mein Kontostand stimmte endlich mit meinem verfügbaren Betrag überein.
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- praktischer Schuldnerberater
- Reaktionen: 433
- Beiträge: 2589
- Registriert: 13. Aug 2018, 20:45
Re: P-Konto umwandeln
Genau so!
Wenn keine Altpfändung drauf ist und der Insolvenzbeschlag nach Eintritt in die WVP runter ist, kann man ohne schlechtes Gewissen rückumwandeln.
Da mir grade irgendwie nach schlechten Gleichnissen ist (muss an Weihnachten liegen), hier mal ein "leicht" überzogenes inkl. wunderbarem Schiff-Wortspiel;):
Die meisten Barkassen würden die gelbe Flagge abhängen, sobald die Chorlera von Bord ist.
Wer aber total auf gelbe Flaggen steht, kann sie natürlich auch behalten. Abgesehen davon, dass sie nicht jeder hübsch und einladend findet, sollte sie keine faktischen Nachteile haben.
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