Ja aber warum denn nicht? Ich bitte da ausdrücklich drum! Das ist einer der Gründe warum ich hier schreibe: Ich schätze das Korrektiv und will selbst dazulernen. In die Richtung passiert aber nichts wenn alle glauben ich hätte die Weisheit mit Löffeln gefressen oder sowas. Jeden der etwas in die Richtung denkt, den muss ich ohnehin enttäuschen;)
Das stimmt schon. Man sollte die Nummer mit dem Darlehen natürlich nicht ins Feld führen, wenn der Überweisungsbetreff deutlich aussagt, dass es geschenkt ist.Rifur hat geschrieben: ↑20. Dez 2019, 17:32 Aber ich finde die Infos sind etwas wenig um wirklich Tipps zu geben. Zuerst mal wären doch zwei Sachen wichtig. Die Höhe des Geldes und welcher Verwendungszweck wurde angegeben?
Macht ja keinen Sinn, wenn da 300€ als Weihnachtsgeschenk, Weihnachtsgeld oder dergleichen gezahlt wurden und man den Amt dann erzählen will, dass wäre Geliehenes Geld. Dann hat man unter umständen nämlich direkt noch mehr Ärger am Hals.
Ich war einfach davon ausgegangen, dass dies ohnehin klar sein sollte.
Was die Summe betrifft, so ist das m.E. wurscht. Dem Jobcenter war es zu viel - sonst wäre das Problem nicht da.
Ein zinsloses Darlehen von Verwandten zu erhalten ist alles andere als unüblich, kommt sogar laufend vor und birgt einfach deutlich weniger Diskussionsstoff als eine Debatte über die "angemessene" Summe von Weihnachtszuwendungen. Ich habe da so meine Erfahrungswerte...