Pflegegeld und Insolvenz

Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion von Problemen im Verbraucherinsolvenzverfahren (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Allgemeine Fragen und Probleme rund um das Thema Schulden können im Forum 'Schuldenprobleme' diskutiert werden. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
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nekurzefrage
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Pflegegeld und Insolvenz

Beitrag von nekurzefrage »

Hallo,
ich habe eine Frage für eine Freundin, deren Mann seit Jahren in der Insolvenz ist. Die Privatinsolvenz betrifft nur den Mann. Es gibt seit heute einen Bescheid einer Knappschaft, dass der Mann rückwirkend 5.000 Euro Pflegegeld-Nachzahlung bekommt und zukünftig 500 Euro pro Monat. Die Pflege wird von seiner Ehefrau übernommen, die also auch das Pflegegeld (sowohl Rückzahlung als auch den monatlichen Betrag) bekommt. Der Anwalt des Ehepaares meinte, dass das Jobcenter (die beiden leben in einer Bedarfsgemeinschaft und beziehen ALGII) keinerlei Ansprüche auf das Pflegegeld hätte und dass dieses Geld nicht mit dem ALGII-Geld verrechnet werden dürfte (auch wenn manche Jobcenter versuchen würden, an das Geld heranzukommen). Der Anwalt wusste aber nicht, ob es mit den 5.000 Euro und der Insolvenz Probleme geben könnte oder ob dieses Geld der Ehefrau unabhängig von der Insolvenz voll zusteht. Weiß in dieser Sache hier jemand Bescheid? Muss man in der Sache irgendetwas beachten oder ist das alles unproblematisch?
Vielen Dank im Voraus! 😉
Und einen möglichst schönen Tag für alle 😉
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Re: Pflegegeld und Insolvenz

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Hi nekurzefrage,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Pflegegeld und Insolvenz" geschaut?
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caffery
praktischer Schuldnerberater
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Re: Pflegegeld und Insolvenz

Beitrag von caffery »

Ich grüße Dich!

nekurzeantwort: Pflegegeld ist unpfändbar. Es kann allenfalls zu der Kostellation kommen, dass man für die faktische Unpfändbarkeit mit einem Gerichtsbeschluss tätig werden muss, wenn die Gelder auf einem P-Konto landen.
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nekurzefrage
Neuankömmling
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Re: Pflegegeld und Insolvenz

Beitrag von nekurzefrage »

Danke!

Ich habe mittlerweile gelesen, dass man vom "Sozialleistungsträger" ein Bescheinigung über die Pflegegeldzahlung bräuchte und die dann bei der das P-Konto führenden Bank einreichen müsste. Meine Freundin wird jetzt bei der Knappschaft anrufen und nach dieser Bescheinigung fragen. Weiss hier jemand genauer, wie diese Sache abläuft und was man dabei beachten muss?
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caffery
praktischer Schuldnerberater
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Beiträge: 2589
Registriert: 13. Aug 2018, 20:45

Re: Pflegegeld und Insolvenz

Beitrag von caffery »

Es würde mich wundern, wenn die das machen würden. Ich kann mich nur an einen Fall erinnern bei dem das nach viel Tamtam gemacht wurde - und bei dem hat dann die Bank (m.E. völlig absurder Weise) gesagt: Das reicht uns nicht, wir wollen einen Gerichtsbeschluss!

Also wäre dies in jedem Fall die beste Lösung: Einen Beschluss bei dem Insolvenzgericht erwirken bei dem das Verfahren läuft.

... oder ihr findet eine unkonventionelle Lösung bei der Frage wohin das Geld überwiesen wird...
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Lieschenmüller
Wissender
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Beiträge: 226
Registriert: 7. Apr 2019, 22:25

Re: Pflegegeld und Insolvenz

Beitrag von Lieschenmüller »

Wenn das Geld und die Nachzahlung für die Frau ist, wäre es am Besten, diese würde ein eigenes Konto haben. Da nur der Mann in der Inso ist, kann sie ja ein ganz normales Girokonto führen.
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