Aus Wohnung geschmissen
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Aus Wohnung geschmissen
Hey,
Einem Freund von mir droht die fristlose Kündigung des Mietvertrages, da "er innerhalb eines halben Jahres fast zwei Monatsmieten nicht gezahlt hat". Er soll das Geld bis Ende des Jahres nachzahlen, oder er bekommt die Fristlose. Geht das so einfach? Ich meine, klar, das ist mega ineffizient für den Vermieter, aber direkt fristlos?
Wie kann man dagegen vorgehen?
Vielen Dank!
Einem Freund von mir droht die fristlose Kündigung des Mietvertrages, da "er innerhalb eines halben Jahres fast zwei Monatsmieten nicht gezahlt hat". Er soll das Geld bis Ende des Jahres nachzahlen, oder er bekommt die Fristlose. Geht das so einfach? Ich meine, klar, das ist mega ineffizient für den Vermieter, aber direkt fristlos?
Wie kann man dagegen vorgehen?
Vielen Dank!
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Re: Aus Wohnung geschmissen
Dein Freund braucht ziemlich dringend Hilfe! Fast jede karitative Schuldnerberatung bietet für Notfälle recht kurzfristige Termine an. Er sollte sich mit allen Unterlagen die er hat dringend an eine professionelle Schuldnerberatung wenden.
Dort wird man schauen ob und inwiefern die Kuh irgendwie vom Eis zu kriegen ist. Spontan würde ich sagen: Da ist definitiv etwas zu machen.
Aber: Er muss sich professionelle Hilfe suchen. Allein wird er da eventuell in ziemlich große Schwierigkeiten kommen, denn die Wohnung zu verlieren bedeutet gleichzeitig auch, dass jedwede Grundlage für ein halbwegs normales Leben entzogen wird, was die Abwärtsspirale bei Vielen erst auslöst. Sich danach dann wieder in geordnete Verhältnisse zu schaffen wird noch deutlich schwieriger als es jetzt eventuell noch zu lösen ist.
Bitte versuch ihn dazu zu ermuntern, dass er sich Hilfe sucht.
Zu deiner Frage wie man dagegen vorgehen kann: Ich würde keine Experimente wagen und dort irgendwas "verhandeln" oder sogar mit irgendwas drohen. Dein Freund will doch da wohnen bleiben, oder? Und ein gestörtes Vermieter- / Mieterverhältnis ist doch das Letzte was ihr wollt?
Dort wird man schauen ob und inwiefern die Kuh irgendwie vom Eis zu kriegen ist. Spontan würde ich sagen: Da ist definitiv etwas zu machen.
Aber: Er muss sich professionelle Hilfe suchen. Allein wird er da eventuell in ziemlich große Schwierigkeiten kommen, denn die Wohnung zu verlieren bedeutet gleichzeitig auch, dass jedwede Grundlage für ein halbwegs normales Leben entzogen wird, was die Abwärtsspirale bei Vielen erst auslöst. Sich danach dann wieder in geordnete Verhältnisse zu schaffen wird noch deutlich schwieriger als es jetzt eventuell noch zu lösen ist.
Bitte versuch ihn dazu zu ermuntern, dass er sich Hilfe sucht.
Zu deiner Frage wie man dagegen vorgehen kann: Ich würde keine Experimente wagen und dort irgendwas "verhandeln" oder sogar mit irgendwas drohen. Dein Freund will doch da wohnen bleiben, oder? Und ein gestörtes Vermieter- / Mieterverhältnis ist doch das Letzte was ihr wollt?
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Re: Aus Wohnung geschmissen
Der Mann braucht wirklich Hilfe. Wie tidus82 bereits geschrieben habt, wäre es am besten, wenn ihr euch schnellstens an eine Schuldnerberatung wendet.
Wenn ich das allerdings richtig verstanden habe, dann sind die Bedingungen für eine fristlose Kündigung vom Mietvertrag nicht zwangsweise erfüllt. Die argumentierbare in dem Fall wäre "[...] mehr als zwei Monate (diese müssen nicht aufeinander folgen) hinweg keine Miete oder nur teilweise Miete gezahlt hat, sodass er mit einem Betrag von insgesamt mindestens zwei Monatsmieten in Zahlungsverzug ist." und da du "fast" schriebst, scheint der Fall noch nicht eingetroffen zu sein. Solange keine andere Begründung gilt könntest ihr euch als auf den Kriegspfad begeben, von dem allerdings abzuraten ist.
Wenn ich das allerdings richtig verstanden habe, dann sind die Bedingungen für eine fristlose Kündigung vom Mietvertrag nicht zwangsweise erfüllt. Die argumentierbare in dem Fall wäre "[...] mehr als zwei Monate (diese müssen nicht aufeinander folgen) hinweg keine Miete oder nur teilweise Miete gezahlt hat, sodass er mit einem Betrag von insgesamt mindestens zwei Monatsmieten in Zahlungsverzug ist." und da du "fast" schriebst, scheint der Fall noch nicht eingetroffen zu sein. Solange keine andere Begründung gilt könntest ihr euch als auf den Kriegspfad begeben, von dem allerdings abzuraten ist.
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Re: Aus Wohnung geschmissen
Egal was hier geschrieben wird, in der Situation ist eine fristlose (hilfsweise fristgerechte) Kündigung möglich, den es geht nicht nur um den Zahlungsrückstand sondern auch um die pünktliche Zahlung.
"Zahlt der Mieter die Miete dauerhaft und wiederholt zu spät, obwohl ihn der Vermieter zur pünktlichen Zahlung aufgefordert hat, kann der Vermieter den Mietvertrag fristlos kündigen."
Also verhält sich der Vermieter eigentlich erstmal OK, die Mietschulden müssen sofort bezahlt werden - oder zumindest eine Ratenzahlung mit dem Vermieter vereinbart werden, und dann muss pünktlich bezahlt werden (zumindest wenn dein Freund die Kündigung nicht riskieren will). Und Achtung ist die fristlose -hilfsweise fristgerechte- Kündigung erst einmal ausgesprochen lässt sich diese in der Regel nicht mehr nur durch Zahlung der Rückstände aufheben - sondern es kann auch dann die fristgerechte Kündigung greifen - auf die man dann gerichtlich eingehen müsste.
"Zahlt der Mieter die Miete dauerhaft und wiederholt zu spät, obwohl ihn der Vermieter zur pünktlichen Zahlung aufgefordert hat, kann der Vermieter den Mietvertrag fristlos kündigen."
Also verhält sich der Vermieter eigentlich erstmal OK, die Mietschulden müssen sofort bezahlt werden - oder zumindest eine Ratenzahlung mit dem Vermieter vereinbart werden, und dann muss pünktlich bezahlt werden (zumindest wenn dein Freund die Kündigung nicht riskieren will). Und Achtung ist die fristlose -hilfsweise fristgerechte- Kündigung erst einmal ausgesprochen lässt sich diese in der Regel nicht mehr nur durch Zahlung der Rückstände aufheben - sondern es kann auch dann die fristgerechte Kündigung greifen - auf die man dann gerichtlich eingehen müsste.
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Re: Aus Wohnung geschmissen
Anstatt mich hier jetzt inhaltlich zu ergießen, reihe ich mich mal obwohl ichs könnte in den Singsang ein:
Der Mensch soll eine entsprechende Beratungsstelle aufsuchen - unverzüglich.
Es würde zu absolut nichts führen in der jetzigen Situation selbst irgendwas zu machen aufgrund von Infos die man in einem Forum aufgeschnappt hat.
Die gute Nachricht ist: In der jetzigen Situation kann man noch einiges machen. Also: Hilfe holen! Jetzt!
Der Mensch soll eine entsprechende Beratungsstelle aufsuchen - unverzüglich.
Es würde zu absolut nichts führen in der jetzigen Situation selbst irgendwas zu machen aufgrund von Infos die man in einem Forum aufgeschnappt hat.
Die gute Nachricht ist: In der jetzigen Situation kann man noch einiges machen. Also: Hilfe holen! Jetzt!
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Re: Aus Wohnung geschmissen
Doch die rückständige Miete bezahlen, Hilfe bringt nur etwas wenn diese dann pünktlich die Mietschulden bezahlt.
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- praktischer Schuldnerberater
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Re: Aus Wohnung geschmissen
Wenn das möglich wäre, würde wir uns vermutlich grade nicht darüber unterhalten.
Auch wenn das m.E. ganz grundsätzlich schon nicht stimmt: So abwegig ist das - zumindest indirekt - gar nicht.
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Re: Aus Wohnung geschmissen
Ein Gang zum Sozialamt (heißt das heutzutage noch so) kann auch hilfreich sein, zumindest war das vor einigen Jahren noch so.
Ich weiß nicht ob ein Vermieter in einem solchen Fall das Sozialamt informiert, ich für meinen Teil habe seinerzeit zeitgleich mit der Kündigung ein Schreiben vom Amt in gleicher Angelegenheit erhalten.
Ich weiß nicht ob ein Vermieter in einem solchen Fall das Sozialamt informiert, ich für meinen Teil habe seinerzeit zeitgleich mit der Kündigung ein Schreiben vom Amt in gleicher Angelegenheit erhalten.
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Re: Aus Wohnung geschmissen
Wow, die Werbung hier ist der Hammer - gerade über diesen Thread gelesen "Premiumwohnen 1 - 4 Zimmerwohnungen ab 276456€ Berlin"
Die Zielgruppe genau erkannt
Die Zielgruppe genau erkannt
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Re: Aus Wohnung geschmissen
heisst hier "Fachstelle für Wohnraumsicherung" oder so ähnlich... Die versuchen dann eine Einigung mit dem Vermieter, sollen unter Umständen auch die rückständige Miete, oder zumindest einen Teil, um die Wohnung erhalten zu können.
noch mal der Vergleich zu 'hier", dürfte aber auch an weiteren Orten so sein: das Amtsgericht informiert die bereits genannte Fachstelle, und/oder das Sozialamt, sobald eine Räumungsklage eingeht. Der Vermieter macht dies in der Regel nicht.Ich weiß nicht ob ein Vermieter in einem solchen Fall das Sozialamt informiert, ich für meinen Teil habe seinerzeit zeitgleich mit der Kündigung ein Schreiben vom Amt in gleicher Angelegenheit erhalten.
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