Hallo,
ich wollte die Experten hier mal fragen, wie es mit der Anhörungsfrist der Verfahrensbeteiligten nach Antrag auf vorzeitige RSB nach 5 Jahren aussieht.
Der Antrag wurde als zulässig eingestuft.
Bei mir wurde am 27.11 in den Inso-Bekanntmachungen der Anhörungsbeschluss veröffentlicht.
Bis zu welchem Zeitpunkt müssten die Gläubiger und der Treuhänder Ihre Stellungnahmen beim Inso-Gericht abgeben?
Habe natürlich gesehen, (ein blindes Huhn findet ja auch mal ein Korn), das sie 2 Wochen nach Bekanntgabe Zeit haben.
Das Gericht hat das Laufen der 2 Wochenfrist auf 3 Tage nach Bekanntgabe im Internet festgesetzt.
Ich grübele ein wenig über den tatsächlichen Stichtag, weil mir nicht klar ist, ob der Samstag als Werktag
gilt oder ob alles keine Rolle spielt bei der Frist.
Sonntage werden in diesem Zusammenhang wie behandelt/mitgezählt?
Kurzum ich hätte jetzt als Laie den heutigen Freitag als letzten Tag zu Abgabe von Stellungnahmen angenommen.
Da ich aber nicht ausschliessen kann das ich mich auf dem Holzweg befinde, habe diese Frage mal hier
eingestellt.
Welcher Tag würde von den Spezialisten hier als Stichtag für das Ende der Anhörungsfrist angesehen?
Vielen Dank schon mal fürs lesen u.evtl.Stellungnahmen
Anhörungsfrist/ Ablauf
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Re: Anhörungsfrist/ Ablauf
ohne genau auf diesen speziellen Fall eingehen zu können, gerichtliche Frist Abläufe an Sams- und Sonntagen verlängern sich meist auf den darauffolgenden Werktag, idR also den Montag.
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Re: Anhörungsfrist/ Ablauf
Danke für Deine Antwort Insolaner.
sollte mir im Laufe diesen Jahres die RSB erteilt werden, wäre ja Vorraussetzung ,das keine Anträge auf Versagen derselbigen in der 2 Wochenfrist abgegeben wurden.
Daher wäre es mir wichtig gewesen ob mit den 2 Wochen Anhörungsfrist 2 mal 7 Tage, also Kalendertage gemeint sind
oder nicht.
Also wann die rum sind.
Mal sehen wie es kommt.
Je eher ich Klarheit über den weiteren Verlauf des Verfahrens habe umso besser kann ich reagieren
Schönen Abend noch
sollte mir im Laufe diesen Jahres die RSB erteilt werden, wäre ja Vorraussetzung ,das keine Anträge auf Versagen derselbigen in der 2 Wochenfrist abgegeben wurden.
Daher wäre es mir wichtig gewesen ob mit den 2 Wochen Anhörungsfrist 2 mal 7 Tage, also Kalendertage gemeint sind
oder nicht.
Also wann die rum sind.
Mal sehen wie es kommt.
Je eher ich Klarheit über den weiteren Verlauf des Verfahrens habe umso besser kann ich reagieren
Schönen Abend noch
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