Bußgeld in Raten zahlen

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vella
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Registriert: 2. Sep 2019, 10:25

Bußgeld in Raten zahlen

Beitrag von vella »

Hallo,

ich frage für eine Freundin, die Schulden hat und ein Bußgeld zahlen muss. Sie hat den Bußgeldbescheid bekommen und man muss innerhalb von 14 Tagen sich zurückmelden und zahlen oder Widerspruch einlegen oder Gründe angeben, warum man nicht zahlen kann. Ich habe im Internet gelesen, dass man bei hohen Schulden auch Ratenzahlung beantragen kann (hier https://www.punkte-flensburg.de/bussgel ... n-abzahlen). Wie hoch müssen da die Schulden sein? Und wie wahrscheinlich ist es, dass das genehmigt wird?

Danke für Antworten!
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Registriert: 26. Jan 2020

Re: Bußgeld in Raten zahlen

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Hi vella,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Bußgeld in Raten zahlen" geschaut?
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caffery
praktischer Schuldnerberater
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Re: Bußgeld in Raten zahlen

Beitrag von caffery »

Hallo!

Normalerweise reicht ein SGB II oder XII Bescheid aus um eine Ratenzahlung bewilligt zu bekommen. Ansonsten wirds wohl eher schwierig. Einfach nur Schulden zu haben, zieht nicht sonderlich, da Bußgelder in der Hackordnung höher stehen als "normale" Schulden.

Es ist zwar nichts "offizielles" aber: Meistens reicht es bereits "schlimmeres" zu verhindern, wenn man einfach anfängt eine Rate von etwa 10 Euro monatlich auf das Bußgeld zu zahlen ohne eine Ratenbewilligung beantragt zu haben. Mit höchster Wahrscheinlichkeit wird dann nichts groß weiter passieren. Besonders dann nicht, wenn die Person ihre Unpfändbarkeit bewiesen hat.

Normalerweise sind die eintreibenden Behörden genug damit beschäftigt diejenigen zu behelligen die überhaupt nichts machen oder zahlen. Von einer Zwangsvollstreckung oder gar einem Erzwingungshaftbefehl hätte ich noch nie gehört, solange regelmäßig eine Rate gezahlt wird - auch wenn es dafür keine "offizielle" Vereinbarung gab.
Aber: Besser ist es natürlich mir Vereinbarung.

Nur so zur Info: Die "schlimme" Forderung ist hier nur das reine Bußgeld. Auf den Rattenschwanz an Gebühren die da dranhängen, gibt es keine Erzwingungshaft - auch sind diese nicht Insolvenzfest oder ähnliches. Man könnte sie - im Gegensatz zum Bußgeld als solches - einfach restschuldbefreien.
Im Gegensatz zu "normalen" Forderungen müssen Teilzahlungen auf Bußgelder auch ohne entsprechende Verrechnungsanweisung grundsätzlich zunächst auf das Bußgeld verrechnet werden. Erst wann dies getilgt ist, kommen die Kosten an die Reihe.
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vella
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Registriert: 2. Sep 2019, 10:25

Re: Bußgeld in Raten zahlen

Beitrag von vella »

Danke caffery für deine Antwort. Also soll sie jetzt einfach anfragen, ob sie in Raten zahlen kann und bereits die erste Rate überweisen?
LG
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caffery
praktischer Schuldnerberater
Reaktionen: 398
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Registriert: 13. Aug 2018, 20:45

Re: Bußgeld in Raten zahlen

Beitrag von caffery »

Das kann man m.E. so machen.
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Sylre
Mitglied
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Registriert: 9. Dez 2019, 12:14

Re: Bußgeld in Raten zahlen

Beitrag von Sylre »

Meines Wissens nach sollte das, was caffery geschrieben hat, in Ordnung so seien.
Wenn man anfragt und gleichzeitig die erste Rate überweist, sehen sie immerhin, dass man es ernst meint. Die "jagen" eben wirklich eher die, die gar nicht zahlen wollen.
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vella
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Registriert: 2. Sep 2019, 10:25

Re: Bußgeld in Raten zahlen

Beitrag von vella »

Okay danke für eure Hilfe:-)
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