Muss man Kontoauszug lückenlos dem Gläubiger vorlegen?

Forumsregeln
Wichtiger Hinweis: Dieses Forum ersetzt keine Rechtsberatung! KEIN Benutzer darf und will auf dieser Plattform eine Rechtsberatung anbieten, so dass sämtliche Antworten nur als Austausch von Meinungen zu verstehen sind!
Bitte sucht einen Rechtsanwalt auf, wenn ihr rechtssichere Antworten erhalten möchtet!
S.Nitschke
Fortgeschrittener
Reaktionen: 2
Beiträge: 82
Registriert: 30. Okt 2018, 13:58

Re: Muss man Kontoauszug lückenlos dem Gläubiger vorlegen?

Beitrag von S.Nitschke »

tidus82 hat geschrieben: 25. Nov 2019, 07:41
Du schreibst selbst, dass du nicht viel Geld übrig hast - dann versuche die Dame einfach mal für ein paar Monate zu ignorieren. Du zahlst nichts und versuchst erstmal mit deinem Geld, was DIR gehört hauszuhalten und hinzukommen. Nochmal: Dir kann nichts weggenommen werden! Das Geld, was du hast, das soll dein Essen, dein Trinken und deine Unterkunft sichern.
Leider hat die TE nirgendwo erwähnt woraus die Schuld basiert. Ohne diese Hintergründe bin ich immer etwas vorsichtig mit dem Rat einfach "nichts" mehr zu zahlen (z.Bsp. Bußgelder).

Bezüglich des Informationshungers des Gläubigers ist Zurückhaltung angebracht. Klingt hier sehr nach Ausforschung im Vorlauf von Vollstreckungsmaßnahmen. Nie mehr liefern als Sie bei der Abgabe der Vermögenserklärung mussten. Kontoauszüge gehören definitiv nicht dazu.
2
2 Bild
Antworten