Muss man Kontoauszug lückenlos dem Gläubiger vorlegen?

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Samspi83
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Muss man Kontoauszug lückenlos dem Gläubiger vorlegen?

Beitrag von Samspi83 »

Guten Abend Liebe Community,

Ich versuche momentan mit Gläubiger × eine Ratenzahlung zu vereinbaren.
Da ich seit Juni selbstständig bin, und momentan ein Einkommen von 900 -1100€ monatlich habe, ist es für mich schwer eine hohe Rate monatlich abzuführen.
Habe 50€ angeboten . Ich habe 2 Kinder.
Habe bereits im Juli die EV abgegeben.
Gläubiger x möchte die Rate nicht akzeptieren.
Habe etliche Formulare zugesendet bekommen.

Verlangt wird eine Auskunft über ein und Ausgaben. (Habe ich zugesendet)

Lücken Kontoauszüge der letzten 3 Monate (Habe nur die geldeingänge übermittelt) Ausgänge habe ich geschwärzt.
Ist das relevant was ich einkaufe oder wieviel Telefon ich bezahle?!

Unterschriebene Abtretungserklärung wird auch verlangt. (Muss ich diese zwingend abgeben? )

Buchhaltung Steuerberater der letzten 3 Monate soll abgegeben werden.
Da ich Kleinunternehmer bin muss ich die Steuer einmal im Jahr abgeben. Das heisst bekomme erst nächstes Jahr was vom Steuerberater.

Nun kam ein Brief .
Ratenzahlung wird nicht akzeptiert. Da folgendes fehlt :

Unterschriebene Abtretung Erklärung habe ich nicht unterschrieben.

Kontoazszug müssen Ausgaben ersichtlich sein.
Ist das so rechtens?

Ich habe meine Buchhaltung der letzten 3 Monate zugesendet. Aber vom Steuerberater kann ich noch nichts vorlegen. Wird nicht akzeptiert..

Sollten diese Unterlagen bis Freitag nicht eingehen wird weiter vollstreckt.

Ich gehe dort morgen Mittag vorbei um
persönlich vorzusprechen.
Ich bin bemüht die Schulden abzubezahlen. Aber momentan kann ich leider nicht mehr wie 50€ bezahlen. (Schulden Gesamt Betrag 4000€)

Sorry für den langen Text.
dieser Gläubiger möchte auch meinen Vermieter anschreiben. Obwohl er weiß das ich keine Bar kaution hinterlegt habe. Sondern eine Kaution Bürgschaft.
Wäre super wenn ich hier Tipps bekomme , damit ich weiß was ich dort morgen sagen kann.

Bedanke mich schon mal vorab.
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Re: Muss man Kontoauszug lückenlos dem Gläubiger vorlegen?

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Hi Samspi83,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Muss man Kontoauszug lückenlos dem Gläubiger vorlegen?" geschaut?
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caffery
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Re: Muss man Kontoauszug lückenlos dem Gläubiger vorlegen?

Beitrag von caffery »

Dieser Gläubiger will Dich nur unter Druck setzen. Aufgrund des Zusammenhangs (Du bist auf die zugegangen, hast denen Unterlagen geschickt etc) schlicht deswegen weil er weiß, dass er es kann.

Du "musst" denen überhaupt nichts schicken. Auf der anderen Seite müssen die sich auf nichts einlassen da sie vermutlich eine fällige und (wahrscheinlich?) titulierte Forderung gegen Dich haben.

Es bleibt unterm Strich immer bei der Frage wie schlimm "das Schlimmste" ist was die mit Dir machen können UND ob Du als Schuldner A: überhaupt weißt was genau das wäre und B: ob Dich das dann ernsthaft stören oder einschränken würde. Oder besser gesagt: Ob Dich das ausreichend stören oder einschränken würde um Dich auf deren Bedingungen einzulassen.

Wenn die Antwort "Ja" (bzw. der Schuldner keine Ahnung und/ohne die nackte Angst hat) ist und die das dann auch noch gerochen haben (die haben eine SEHR gute Nase dafür), hast Du eigentlich schon verloren was Verhandlungen betrifft.

Wenn die Antwort "Nein" ist spricht nichts dagegen, dass der Schuldner im Prinzip die Bedingungen vorgibt.
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Samspi83
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Re: Muss man Kontoauszug lückenlos dem Gläubiger vorlegen?

Beitrag von Samspi83 »

Danke für deine schnelle Antwort .
Der Gläubiger ist das Landratsamt. Ich weiß halt nicht wie weit sie gehen können. Möchte ja ab bezahlen. Aber der Dame passt einfach nichts. Soll ich überhaupt reagieren? Oder einfach 50€ monatlich bezahlen. Ein Titel liegt noch nicht vor.
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Samspi83
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Re: Muss man Kontoauszug lückenlos dem Gläubiger vorlegen?

Beitrag von Samspi83 »

Ev wurde bereits abgegeben. Vollstrecken würde ins Leere laufen .
Finanziell unterstützt mich mein Lebenspartner. Das Landratsamt hat das Ordungsamt zu mir Heim geschickt. Adress Ermittlung ob ich da tatsächlich wohne. Ich wohne hier und bin gemeldet. Auf Nachfrage kam das die Post nicht zugestellt werden konnte. Wohnen in einem ruhigen Gebiet. Der Briefträger kennt uns schon so lange. Er wusste von nichts das ein Brief zurück ging. Fühle mich total schikaniert.
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caffery
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Re: Muss man Kontoauszug lückenlos dem Gläubiger vorlegen?

Beitrag von caffery »

Das widerspricht sich, sofern Du hier über den gleichen Gläubiger redest:
Samspi83 hat geschrieben: 24. Nov 2019, 20:59 Ein Titel liegt noch nicht vor.
Samspi83 hat geschrieben: 24. Nov 2019, 21:04 Ev wurde bereits abgegeben.
Es gibt keine EV ohne Titel.

Öffentliche Gläubiger zimmern sich ihre Titel auch quasi mit einer Fingerübung selber. Von daher ist es ohnehin sehr wahrscheinlich, dass die Forderung schon vollstreckbar ist.

Die beschriebene Vorgehensweise ist für einen solchen Gläubiger in meinem Dunstkreis nicht ganz üblich - es klang zunächst eher nach Inkassobuden-Vorgehen.

Ich würde vermutlich tatsächlich einfach die 50 Euro bezahlen wenn der Gesamtzusammenhang dies zulässt und sinnvoll erscheinen lässt. Natürlich könnten die dann trotzdem Vollstreckungsversuche unternehmen. Diese würde aber ohnehin ins Leere laufen wenn meine Lesart Deiner Zahlen richtig ist. Aber ehrlich gesagt bin ich mir nicht wirklich sicher, ob es in Deinem Fall aktuell überhaupt sinnvoll bzw. wirtschaftlich möglich ist 50 Euro pro Monat zu zahlen. Das solltest Du nur dann ins Auge fassen, wenn Du das Geld wirklich "übrig" hast.

Damit ich nicht falsch verstanden werde: "Einfach 50 Euro zahlen" würde ich nur empfehlen wenn der Gläubiger ein öffentlicher ist (trifft in diesem Fall zu), dieser unnachgiebig ist, die wirtschaftliche Situation es zulässt und es sich um die einzigen Schulden, und noch dazu in übersichtlicher Höhe handelt. Anderfalls wären in den allermeisten Fällen andere Vorgehensweisen m.E. sinnvoller.
Samspi83 hat geschrieben: 24. Nov 2019, 20:59 Ich weiß halt nicht wie weit sie gehen können.
Sie können Dir das pfändbare wegpfänden. Aus den Informationen aus Deinem ersten Beitrag ergibt sich diesbezüglich nichts.
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Samspi83
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Re: Muss man Kontoauszug lückenlos dem Gläubiger vorlegen?

Beitrag von Samspi83 »

Die ev wurde von einem anderen Gläubiger verlangt. Da bin ich in 9 Monaten endlich fertig mit ab bezahlen.

Na Ja, die 50€ würde ich bezahlen damit sie mich endlich in Ruhe lassen.

Übrig habe ich das Geld nicht wirklich. Bezahle von meinem verdienten Geld 189€ Krankenkasse benötige eine gewerbliche Haftpflicht die auch 46€ monatlich kostet.
Da bleibt unterm Strich nicht viel übrig.

Wie ist es rechtlich ? Die Dame sagte rechtlich gesehen müsste man die Kontoauszüge offen legen. Alle ausgänge sichtbar. Ist das tatsächlich So?!
Ich verstehe nicht das die Dame so extrem hartnäckig ist.
P Konto eingerichtet und Ev abgegeben. Das weiß sie alles. Trotzdem macht die Druck und will 100 Papiere sehen..
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tidus82
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Re: Muss man Kontoauszug lückenlos dem Gläubiger vorlegen?

Beitrag von tidus82 »

Samspi83 hat geschrieben: 24. Nov 2019, 22:54 Die 50€ würde ich bezahlen, damit sie mich endlich in Ruhe lassen
Allein der Satz lässt mir die Haare zu Berge stehen.

Also liebe / lieber Samspi, scheinbar bist du wirklich leicht aus der Fassung zu bringen, was ein Gläubiger sofort merkt.
Deswegen ist die Dame so hartnäckig. Sie weiß genau, dass du Angst hast und sie spielt damit, dass sie natürlich irgendwann von dir das Geld haben will.
Und das, obwohl sie weiß, dass bei dir auf dem offiziellen Wege nichts zu holen wäre und auch rechtlich keine Möglichkeit besteht, dass sie dir irgendwas weg pfänden könnte.

Du hast die EV abgegeben, damit hast du öffentlich gesagt: "Bei mir gibts nichts zu holen". Und das ist auch genau der Sinn bei einer EV.

Du schreibst selbst, dass du nicht viel Geld übrig hast - dann versuche die Dame einfach mal für ein paar Monate zu ignorieren. Du zahlst nichts und versuchst erstmal mit deinem Geld, was DIR gehört hauszuhalten und hinzukommen. Nochmal: Dir kann nichts weggenommen werden! Das Geld, was du hast, das soll dein Essen, dein Trinken und deine Unterkunft sichern.

Und wenn du irgendwann etwas mehr Geld hast, dann kannst du gern nochmal schriftlich eine Ratenzahlungsvereinbarung mit denen treffen.
Jedoch bitte ich dich eindringlich bevor du das machst, hier nochmal um Hilfe zu bitten - oder lokal irgendwo zu einer karitativen Schuldnerberatung zu gehen.

Bitte telefonier nicht mehr mit der Dame, insbesondere nicht wenn sie unfreundlich ist. Sie will doch Geld von dir - nicht du von denen ;-)
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caffery
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Re: Muss man Kontoauszug lückenlos dem Gläubiger vorlegen?

Beitrag von caffery »

Samspi83 hat geschrieben: 24. Nov 2019, 22:54 Die ev wurde von einem anderen Gläubiger verlangt. Da bin ich in 9 Monaten endlich fertig mit ab bezahlen.

Na Ja, die 50€ würde ich bezahlen damit sie mich endlich in Ruhe lassen.
Angesichts dieser Informationen würde ich auch sagen: Vergiss das mit den 50 Euro was ich schrieb und nimm Dir Tidus´ Worte zu Herzen:)
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Samspi83
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Re: Muss man Kontoauszug lückenlos dem Gläubiger vorlegen?

Beitrag von Samspi83 »

Danke ihr Lieben ,
Okey...dann schalte ich auf Durchzug. Und ignoriere sie.

Eine schöne Woche zusammen :)
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caffery
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Re: Muss man Kontoauszug lückenlos dem Gläubiger vorlegen?

Beitrag von caffery »

Ich versuche mal den Zusammenhang "Gläubiger fordert XXX - muss ich das?" in einfachen, spontanen Worten etwas näher zu erklären.

Ein Gläubiger mit einer fälligen Forderung steht grundsätzlich auf dem Standpunkt sofort alles geforderte vom Schuldner zu wollen. - Logisch: Die Forderung ist in voller Summe sofort fällig - zumindest nach der Auffassung der Gläubigers.

Um sein Recht durchzusetzen wird jeder Gläubiger seine sämtlichen Möglichkeiten die ihm gesetzlich gegeben sind ausschöpfen - oder dies zumindest androhen. Dies tut der Gläubiger, ohne dem Schuldner mitzuteilen in welchem Rahmen sich diese Möglichkeiten bewegen (muss er ja nicht).

Der Gläubiger geht also in seiner Rhetorik grudsätzlich davon aus, dass die Ausschöpfung aller ihm gegebenen Möglichkeiten für den Schuldner das größtmögliche Übel bedeutet - was dieser unter allen Umständen verhindern sollte.

Wenn der Gläubiger bemerkt, dass der Schuldner eben genau das auch so sieht gibt es aus seiner Sicht nur zwei mögliche Gründe dafür.
1. Die Vollstreckung würde für den Schuldner in der Tat ein großes Übel bedeuten.
2. (und das ist deutlich häufiger der Fall) Der Schuldner hat keine Ahnung, was eine Vollstreckung für ihn bedeuten würde - seine Unkenntnis macht ihn ängstlich und angreifbar.

In beiden Fällen merkt jeder Gläubiger der sein Handwerk versteht, was die Stunde geschlagen hat und wird diesen Umstand naturgemäß mit allen Möglichkeiten zu seinem größtmöglichen Vorteil nutzen.

Also beginnt er Forderungen zu stellen mit denen der Schuldner dieses "Übel" verhindern kann. Dabei geht es nur sehr rudimentär um die Frage des Müssens, sondern allein um die Frage was dem Schuldner die Abwendung dieses "Übels" wert ist.

Wenn der Schuldner aber keine Ahnung hat und Angst hat - fühlt er sich zu allem gestrieben und völlig ausgeliefert. Natürlich kann man auf dieser Grundlage keine rationale oder gar richtige Entscheidung treffen.

Was man tun kann? Sich durch Informationen Handlungssicherheit verschaffen und/oder sich professionell helfen lassen.
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