imker hat geschrieben: ↑19. Nov 2019, 09:59
Und wem steht nun der titulierte und nicht gezahlte Unterhalt zu?
Das was von mir gezahlt wurde, wurde vom Jugendamt an die Kinder durchgereicht.
Die Beträge, die (noch) nicht von der Mangelfallberechnung erfasst waren, schulde ich meinen Kindern.
Den Unterhaltsvorschuss, den das Jugendamt an meine Kinder gezahlt hat (das war quasi eine Aufstockung der Differenz meiner Zahlungen zu der gewährten Höhe des Unterhaltsvorschusses), schulde ich dem Jugendamt.
Interessant wäre hier, was Vorrang bei der Begleichung hat. Vermutlich die Kinder.
imker hat geschrieben: ↑19. Nov 2019, 09:59
Da kannst Du Dir nur helfen, wenn Du aufklärst, an wen und worauf gezahlt wurde - an Kind/Mutter auf den titulierten Unterhalt oder an das Jugendamt auf übergegangene Unterhaltsansprüche des Kindes.
Es wurde, wegen der Beistandsschaft, ausschließlich an das Jugendamt gezahlt. Ich weiß nicht genau, welche Unterhaltsansprüche an das Jugendamt übergegangen sein könnten.
imker hat geschrieben: ↑19. Nov 2019, 09:59
Aufklären...
Mache ich. Mit meiner Exfrau kann ich jetzt schonmal reden. Evtl. weiß sie wie viel ca. noch offen ist.
Mit dem Jugendamt rede ich erst nach rechtskräftig werden meiner RSB.
imker hat geschrieben: ↑19. Nov 2019, 09:59
Dann kann sowohl Verjährung und zusätzlich eine "Konstruktion" helfen, dass die Mangelfallberechnung namens und im Auftrag des Kindes/der Mutter erfolgte und die mit dem Betrag einverstanden waren, ohne dass ein Gang zum Gwericht notwendig war.
Verjährung wird wohl eher nicht greifen. Durch die Titelierung verjähren die Ansprüche erst nach 30 Jahren.
Bzgl. der Mangelfallberechnung denke ich, dass Du recht hast. Zumal ja alles vom Jugendamt berechnet und dokumentiert wurde.
imker hat geschrieben: ↑19. Nov 2019, 09:59
Wenn der offene Betrag für 6 Jahre(?) 3.000 EUR ist und gezahlt werden kann, dann ist das gut für das Kind und die Mutter - wird denn jetzt nach dem Verfahren der titulierte Unterhalt gezahlt werden/gezahlt werden können??
Für 5 Jahre. Ich habe meine Insolvenz auf 5 Jahre verkürzen können. Die Bestätigung des Amtsgerichts, dass die Voraussetzungen dafür gegeben sind, habe ich schriftlich bekommen.
Das ist in der Tat gut. Vor allem, weil ich weiß, dass das Geld auch bei den Kindern ankommt. Das ist ja nicht immer so.
Ich werde nach dem Verfahren, wie jetzt auch schon, die errechneten Beträge der Mangelfallberechnung zahlen können und zahlen. Die kompletten Titel werde ich trotz gutem Einkommen nicht bedienen können. Ich habe vier Kinder, für drei bin ich Barunterhaltsverpflichtet. Das vierte wohnt in meinem Haushalt, wurde aber bei der Mangelfallberechnung für die drei großen berücksichtigt. Als die Titel für die drei großen erstellt wurden, war das vierte noch nicht geboren. Wäre das nicht ein Grund, die Titel an sich abändert lassen zu können?