Pfändungsfreibetrag beim Vollstreckungsgericht erhöhen

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paradiesvogel24
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Pfändungsfreibetrag beim Vollstreckungsgericht erhöhen

Beitrag von paradiesvogel24 »

Ich möchte heute meinen Pfändungsfreibetrag beim Vollstreckungsgericht erhöhen da sonst zuviel vom Gläubiger gepfändet wird.

Bin mit einer unterhaltspflichtigen Person(Ehefrau ohne Einnahmen auf 1622,16. Da ich 1920 verdienen werde hatte ich einen Freibetrag nach der Befreiung von 1772,70€ damit es sich lohnt zu Arbeiten wie ich gelesen habe wenn ich das richtig verstanden habe?

Hatte beim Amtsgericht angerufen aber die Rechtspfleger gingen nicht an Telefon. An der Zentrale konnten sie keine genauen Informationen geben.

Weiss jemand welche Unterlagen ich genau zum Vollstreckungsgericht mitbringen muss?
Lohnabrechnung gibt es noch nicht aber Arbeitsvertrag reicht das?

Bekommt mein Gerichtsvollzieher nach dem Antrag Bescheid das ich neuen Arbeitgeber habe oder muss ich Ihm das mitteilen?
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Re: Pfändungsfreibetrag beim Vollstreckungsgericht erhöhen

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Hi paradiesvogel24,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Pfändungsfreibetrag beim Vollstreckungsgericht erhöhen" geschaut?
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tidus82
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Re: Pfändungsfreibetrag beim Vollstreckungsgericht erhöhen

Beitrag von tidus82 »

Ich versuche da mal ein bisschen Ordnung reinzubringen:

Konto:
Du meinst, du hast einen Freibetrag auf dem Konto in Höhe von 1622,16 Euro, da du einer Person unterhaltsverpflichtet bist.

Arbeitgeber:
Du erhältst vom Arbeitgeber ein Gehalt i.H.v. 1920 Euro netto, was nach Abzug der Pfändung - sofern diese beim Arbeitgeber eingegangen ist 1771,08 Euro beträgt. Ergo werden dir beim Arbeitgeber 148,02 Euro gepfändet. (Ich denke, da hast du dich mit den Beträgen etwas vertan)

Da dein bereinigtes Einkommen, nach Pfändung jedoch den Freibetrag auf deinem Konto übersteigt möchtest du jetzt den Rest auf dem Konto freigeben lassen.

Sollte das alles zutreffen, was ich da oben geschrieben habe (insbesondere, dass beim Arbeitgeber bereits gepfändet wird!), dann kannst du eine Quellenfreigabe beim Gericht beantragen, dass du über jegliche Überweisung von deinem Arbeitgeber frei verfügen darfst, da bereits an der Quelle gepfändet wird.

Sollte jedoch beim Arbeitgeber noch nicht gepfändet werden, dann bin ich mir unsicher ob eine Erhöhung des Freibetrages bei der Bank überhaupt möglich ist - und wenn ja, unter welchen Voraussetzungen - dazu kann aber gern ein Praktiker mal Stellung nehmen.
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paradiesvogel24
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Re: Pfändungsfreibetrag beim Vollstreckungsgericht erhöhen

Beitrag von paradiesvogel24 »

tidus82 hat geschrieben: 14. Nov 2019, 10:47 Ich versuche da mal ein bisschen Ordnung reinzubringen:
Vielen Dank
tidus82 hat geschrieben: 14. Nov 2019, 10:47 Konto:
Du meinst, du hast einen Freibetrag auf dem Konto in Höhe von 1622,16 Euro, da du einer Person unterhaltsverpflichtet bist.
Ja
tidus82 hat geschrieben: 14. Nov 2019, 10:47 Arbeitgeber:
Du erhältst vom Arbeitgeber ein Gehalt i.H.v. 1920 Euro netto, was nach Abzug der Pfändung - sofern diese beim Arbeitgeber eingegangen ist 1771,08 Euro beträgt. Ergo werden dir beim Arbeitgeber 148,02 Euro gepfändet. (Ich denke, da hast du dich mit den Beträgen etwas vertan)
Was meinst du mit Beträgen vertan?
tidus82 hat geschrieben: 14. Nov 2019, 10:47 Da dein bereinigtes Einkommen, nach Pfändung jedoch den Freibetrag auf deinem Konto übersteigt möchtest du jetzt den Rest auf dem Konto freigeben lassen.
JA
Noch weiss der Gläubiger nicht das ich einen neuen AG haben werde aber kann es vom GV erfahren falls den das Vollstreckungsgericht bei der Antragstellung informiert. Demnach würde erst einmal die Kontopfändung greifen wenn ich keine Bescheinigung der Hausbank vorlege.
tidus82 hat geschrieben: 14. Nov 2019, 10:47 Sollte das alles zutreffen, was ich da oben geschrieben habe (insbesondere, dass beim Arbeitgeber bereits gepfändet wird!), dann kannst du eine Quellenfreigabe beim Gericht beantragen, dass du über jegliche Überweisung von deinem Arbeitgeber frei verfügen darfst, da bereits an der Quelle gepfändet wird.
Hört sich gut an.
tidus82 hat geschrieben: 14. Nov 2019, 10:47 Sollte jedoch beim Arbeitgeber noch nicht gepfändet werden, dann bin ich mir unsicher ob eine Erhöhung des Freibetrages bei der Bank überhaupt möglich ist - und wenn ja, unter welchen Voraussetzungen - dazu kann aber gern ein Praktiker mal Stellung nehmen.
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tidus82
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Re: Pfändungsfreibetrag beim Vollstreckungsgericht erhöhen

Beitrag von tidus82 »

paradiesvogel24 hat geschrieben: 14. Nov 2019, 11:13
tidus82 hat geschrieben: 14. Nov 2019, 10:47 Arbeitgeber:
Du erhältst vom Arbeitgeber ein Gehalt i.H.v. 1920 Euro netto, was nach Abzug der Pfändung - sofern diese beim Arbeitgeber eingegangen ist 1771,08 Euro beträgt. Ergo werden dir beim Arbeitgeber 148,02 Euro gepfändet. (Ich denke, da hast du dich mit den Beträgen etwas vertan)
Was meinst du mit Beträgen vertan?
Wenn du 1920 Euro netto verdienst, dann werden dir nach Pfändungstabelle 148,02 Euro (bei einer Unterhaltsverpflichtung) abgezogen für die Pfändung beim Arbeitgeber.
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paradiesvogel24
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Re: Pfändungsfreibetrag beim Vollstreckungsgericht erhöhen

Beitrag von paradiesvogel24 »

tidus82 hat geschrieben: 14. Nov 2019, 11:20
paradiesvogel24 hat geschrieben: 14. Nov 2019, 11:13 Was meinst du mit Beträgen vertan?
Wenn du 1920 Euro netto verdienst, dann werden dir nach Pfändungstabelle 148,02 Euro (bei einer Unterhaltsverpflichtung) abgezogen für die Pfändung beim Arbeitgeber.
Dann haben wir uns missverstanden. Ich bezahle keinen Unterhalt an meine Frau sondern diese lebt mit mir gemeinsam deshalb hatte ich unterhaltspflichtig geschrieben weil sie kein Einkommen hat und wir von meinem Einkommen leben.
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