Hallo zusammen,
ich bin durch Bekannte auf dieses interessante Forum aufmerksam geworden
und habe schon viel interessantes lesen können.
Momentan beschäftigt mich aber ein denkbares Problem,auf das ich selbst keine Antwort weiß
Ich befinde mich quasi auf der Zielgeraden zur RSB und habe vor 2 Monaten einen entsprechenden Antrag auf vorzeitige RSB nach 5 Jahren gestellt, da alle Verfahrenskosten gedeckt sind.
Aktuell bin ich schon ca.6 Wochen über den 60 Monaten,gehört
habe ich noch nix vom Gericht.
So weit so gut,jetzt zu meiner Frage:
Erfahrungsgemäß braucht das Gericht ja manchmal mehrere Monate über das offizielle Ende der 60
Monate hinaus um eine Entscheidung zu treffen.
Angenommen die RSB würde versagt werden,wäre es dann auch so,das der Neuerwerb noch an den Treuhänder geht?
Hoffe, meine Frage war einigermaßen verständlich formuliert.
Über eine evtl.Antwort würde ich mich sehr freuen und bedanke mich im Voraus dafür.
Neuerwerb nach evtl Versagung RSB
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- Bot
- Beiträge: 263
- Registriert: 26. Jan 2020
Re: Neuerwerb nach evtl Versagung RSB
Hallo Rosine,
es freut uns, dass du hergefunden hast.
Ich glaube du machst dir ein bisschen zu viele Gedanken bezüglich der RSB-Versagung.
Denn wenn die RSB versagt wird, dann wird sie nicht versagt wegen den 5 Jahren, sondern komplett.
Es gibt jetzt nur die Entscheidung ob du die RSB schon vorzeitig erhältst, weil alle Verfahrenskosten und IV / TH-Kosten gedeckt sind. Da werden die Gläubiger auch nochmal angehört und wenn da keiner einen triftigen Grund nach §295 Inso vorbringen kann, dann wird dir die RSB auch erteilt. Du kannst ja selbst mal schauen ob du die Auflagen erfüllt hast.
Wenn du das alles mit Ja beantworten kannst, dann darfst du dich beruhigt zurücklehnen. Ich denke es dauert nur etwas bis das Gericht tatsächlich alle angehört hat, der Treuhänder Stellung genommen hat und dir die RSB auch erteilt wird.
es freut uns, dass du hergefunden hast.
Ich glaube du machst dir ein bisschen zu viele Gedanken bezüglich der RSB-Versagung.
Denn wenn die RSB versagt wird, dann wird sie nicht versagt wegen den 5 Jahren, sondern komplett.
Es gibt jetzt nur die Entscheidung ob du die RSB schon vorzeitig erhältst, weil alle Verfahrenskosten und IV / TH-Kosten gedeckt sind. Da werden die Gläubiger auch nochmal angehört und wenn da keiner einen triftigen Grund nach §295 Inso vorbringen kann, dann wird dir die RSB auch erteilt. Du kannst ja selbst mal schauen ob du die Auflagen erfüllt hast.
Wenn du das alles mit Ja beantworten kannst, dann darfst du dich beruhigt zurücklehnen. Ich denke es dauert nur etwas bis das Gericht tatsächlich alle angehört hat, der Treuhänder Stellung genommen hat und dir die RSB auch erteilt wird.
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Re: Neuerwerb nach evtl Versagung RSB
Vielen Dank an Titus für die netten Worte.
Wahrscheinlich geht es mir hier wie manch anderem
das ich mir über ungelegte Eier Gedanken mache.
Gut Ding will Weile haben sagt man ja.
Ich lass jetzt erst mal alles in Ruhe auf mich zukommen
ändern am Verlauf kann ich ja sowieso nichts.
Ich wollte halt nur mal wissen, ob die Beträge die bis zur rechtskräftigen Entscheidung des Gerichts bezüglich einer Versagung unwiderruflich in den Weiten des Treuhänderkontos verbleiben.
Auch habe ich bisher keinerlei Anhaltspunkte das es zu einer Versagung kommen könnte.
Die möglichen Versagungs Gründe sind ja hinreichend und klar in den Gesetzestexten nachzulesen.
Ich habe mich jedenfalls an die Auflagen gehalten.
Schönen Abend noch
Wahrscheinlich geht es mir hier wie manch anderem
das ich mir über ungelegte Eier Gedanken mache.
Gut Ding will Weile haben sagt man ja.
Ich lass jetzt erst mal alles in Ruhe auf mich zukommen
ändern am Verlauf kann ich ja sowieso nichts.
Ich wollte halt nur mal wissen, ob die Beträge die bis zur rechtskräftigen Entscheidung des Gerichts bezüglich einer Versagung unwiderruflich in den Weiten des Treuhänderkontos verbleiben.
Auch habe ich bisher keinerlei Anhaltspunkte das es zu einer Versagung kommen könnte.
Die möglichen Versagungs Gründe sind ja hinreichend und klar in den Gesetzestexten nachzulesen.
Ich habe mich jedenfalls an die Auflagen gehalten.
Schönen Abend noch
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- Registriert: 13. Aug 2018, 20:45
Re: Neuerwerb nach evtl Versagung RSB
Diesbezüglich kann ich Dich beruhigen indem ich die Frage verneine.
Die Beträge, die von dem Zeitpunkt des Ablaufs der Abtretungsfrist (in Deinem Fall § 300 Abs. 1 Nr. 3 InsO) bis zur Entscheidung des Gerichts an den Trauhänder geflossen sind, wären Dir zu erstatten.
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Re: Neuerwerb nach evtl Versagung RSB
Hallo Caffery,
danke für Deine erhellenden Worte.
Ohne Die entsprechende Sachkunde, könnte man bei der unterstellten Konstellation
auch nur orakeln.
Und daher freue ich mich doch sehr, das man hier auch insbesondere von Dir
sehr hilfreiche Dinge erfahren kann
Falls es jemanden interessieren sollte, kann ich gerne meinen weiteren Verfahrensablauf hier einstellen.
Will mich hier aber keinesfalls in den Vordergrund rücken.
danke für Deine erhellenden Worte.
Ohne Die entsprechende Sachkunde, könnte man bei der unterstellten Konstellation
auch nur orakeln.
Und daher freue ich mich doch sehr, das man hier auch insbesondere von Dir
sehr hilfreiche Dinge erfahren kann
Falls es jemanden interessieren sollte, kann ich gerne meinen weiteren Verfahrensablauf hier einstellen.
Will mich hier aber keinesfalls in den Vordergrund rücken.
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