Guten Morgen,
ich habe die EV abgegeben und ein P-Konto so das ich zur zeit aus der sicheren Seite war da ich Arbeitslosengeld und HARZ IV Aufstockung bekomme allerdings fange ich am 15.11.19 an zu Arbeiten und würde mehr verdienen so das die Kontopfändung in Kraft treten würde.
Wenn ich den Arbeitgeber nicht informiere kann ich beim Amtsgericht nicht den Freibetrag erhöhen da ich dafür laut der Schuldnerberatung eine Gehaltsabrechnung oder eine provisorische Gehaltsabrechnung benötige und dann weiss der AG das.
Jetzt weis sich nicht wie ich vorgehen soll da ich den Job ungern loswerden würde bevor ich den bekommen habe.
Ein Inassounternehmen hat mir schon von 1 Monat mit einem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss gedroht und angeblich beim Gericht beantragt aber bisher ist bei meiner Bank nichts eingetragen was seltsam ist und nicht heisst das es nicht täglich reinkommen kann oder es andere Gläubiger nicht beantragen können.
Ich könnte natürlich ein Auslandskonto bei andere Bank nutzen(kein P-Kontp) was weder die Gläubiger noch der GV kennt da die EV schon vor 6 Monaten abgegeben wurde. Ich könnte die Bankverbindung bei AG angeben und mir von diesem Konto die 1600 selbst auf mein Pfändungsschutzkonto überweisen und den Betrag nutzen um mich mit den Gläubiger auf einen Vergleich oder Ratenzahlung einigen da Gläubiger & GV nicht das Konto kennen und weder die Lohnpfändung noch der Pfändung- und Überweisungsbeschluss in Kraft treten würde.
Wie gut stehen die Chancen das das klappt und die GLäubiger und der GV dahinterkommen?
Freue mich auf schnelle Antwort.
Lohn- und Gehaltspfändung und PFÜB
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Re: Lohn- und Gehaltspfändung und PFÜB
Hi paradiesvogel24,
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Lohn- und Gehaltspfändung und PFÜB" geschaut?
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Lohn- und Gehaltspfändung und PFÜB" geschaut?
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- praktischer Schuldnerberater
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Re: Lohn- und Gehaltspfändung und PFÜB
Das ist bzw. wäre sie auch jetzt schon.paradiesvogel24 hat geschrieben: ↑11. Nov 2019, 10:09 so das die Kontopfändung in Kraft treten würde.
Dann stellst Du den Antrag eben erst, wenn Du Deine erste Gehaltsabrechnung ohnehin bekommst.paradiesvogel24 hat geschrieben: ↑11. Nov 2019, 10:09 Wenn ich den Arbeitgeber nicht informiere kann ich beim Amtsgericht nicht den Freibetrag erhöhen da ich dafür laut der Schuldnerberatung eine Gehaltsabrechnung oder eine provisorische Gehaltsabrechnung benötige und dann weiss der AG das.
1. Drohen tun die damit immer - ob dies auch wirklich machen steht auf nem ganz anderen Blatt.paradiesvogel24 hat geschrieben: ↑11. Nov 2019, 10:09 Ein Inassounternehmen hat mir schon von 1 Monat mit einem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss gedroht und angeblich beim Gericht beantragt aber bisher ist bei meiner Bank nichts eingetragen was seltsam ist und nicht heisst das es nicht täglich reinkommen kann oder es andere Gläubiger nicht beantragen können.
2. Existiert denn nun bereits eine Kontopfändung? Oder doch nicht?
Für solche Fragen bist Du hier falsch.paradiesvogel24 hat geschrieben: ↑11. Nov 2019, 10:09 Ich könnte natürlich ein Auslandskonto bei andere Bank nutzen(kein P-Kontp) was weder die Gläubiger noch der GV kennt da die EV schon vor 6 Monaten abgegeben wurde. Ich könnte die Bankverbindung bei AG angeben und mir von diesem Konto die 1600 selbst auf mein Pfändungsschutzkonto überweisen und den Betrag nutzen um mich mit den Gläubiger auf einen Vergleich oder Ratenzahlung einigen da Gläubiger & GV nicht das Konto kennen und weder die Lohnpfändung noch der Pfändung- und Überweisungsbeschluss in Kraft treten würde.
Wie gut stehen die Chancen das das klappt und die GLäubiger und der GV dahinterkommen?
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