Pfändung Rürüp/Riester Rente

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infinity2710
Neuankömmling
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Registriert: 3. Nov 2019, 19:01

Pfändung Rürüp/Riester Rente

Beitrag von infinity2710 »

Hallo alle zusammen,

schön, dass ich dieses Forum gefunden habe.

Ich habe folgende Frage:

Und zwar besitze ich aus meiner damaligen Selbstständigkeit eine stillgelegte Rürüp Privatrente (ähnlich Riester, nur halt für Selbstständige). Auf dieser Rente befinden sich ca. 2000 Euro. Nicht sonderlich viel, um damit später mal groß was reißen zu können, allerdings in meiner jetzigen Situation echtes Gold wert.

Meine Frage ist deswegen, ob man diese Rente pfänden könnte und welche Voraussetzungen dafür gegeben sein müssen?

Wird nur der geschuldete oder der gesamte Betrag gepfändet, so das ich über die restliche Summe halt weitere Außenstände begleichen könnte? Durch eine Kündigung komme ich meines Wissens nicht an das Geld ran.

Wird anderes Vermögen vorgezogen (z.B. das Gehalt, was monaltlich über den Freibetrag geht)?

Also ich besitze nichts weiter von Wert. Allerdings übersteigt mein Gehalt den Freibetrag. Die ständige Pfändung zieht mich immer weiter in den Schuldenstrudel.

Ich habe vor, mit diesem Anliegen zu einer GV zu gehen, mit der ich momentan eine Ratenzahlung ausgehandelt habe über einen Betrag von ca. 400 Euro. Das da aber noch weiter Baustellen warten, muss ich hier wohl nicht erwähnen.

Falls dieses Thema schon in einem anderem Beitrag behandelt wurde, wäre es schön einen Link zu erhalten. Entschuldigt in dem Fall meinen Post.

Danke schonmal für eure Hilfe

LG
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Re: Pfändung Rürüp/Riester Rente

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Hi infinity2710,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Pfändung Rürüp/Riester Rente" geschaut?
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imker
praktischer Schuldnerberater
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Registriert: 4. Okt 2018, 10:48

Re: Pfändung Rürüp/Riester Rente

Beitrag von imker »

Behandelt wird das unter https://www.manager-magazin.de/finanzen ... 511-2.html

aber klar ist dadurch nichts, wahrscheinlich ist: nicht kündbar und in der Auszahlungsphase wie Arbeitslohn pfändbar, bei 2.000 eingezahltem Geld daher wohl später nichts pfändbar

wenn es um die Frage geht, ob "man" jetzt an die 2.000 EUR kommt,ist wohl ein NEIN die richtige Antwort
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