Mich interessiert ein her hypothetischer Fall:
Sagen wir, jemand bezieht aus Kapitaleinkünften Gewinne, so hoch dass er sowohl bei Steuern als auch Pfändung über die Freibeträge kommt.
Sagen wir mal, er verdient da 1500 Euro brutto im Monat.
Steuern werden von sich aus keine Abgeführt.
Und befindet sich in der Privatinsolvenz.
Meine Vermutung wäre nun dass in erster Linie der Insolvenzverwalter Alles bis auf die 1179,99 Euro jeden Monat einkassiert (gemäß Pfändungstabelle halt) und an die Gläubiger verteilt.
Nur stünde Derjenige 1 jahr später, nahc der Abgabe der Steuererklärung vor einem problem:
Das Finanzamt will naheliegenderweise Steuern haben, die noch nicht bezahlt wurden, und es kommt zur Steuernachzahlung.
Die Derjenige aber nicht zahlen kann, da ja Alles über dem Pfändungsfreibetrag vom insolvenzverwalter einkassiert wurde, damit auch der Teild es Geldes, der ein jahr später an Steuern wieder zu bezahlen wäre.
Was nun, wie würde/sollte/könnte Derjenige dann seine Steuern zahlen?
Oder berücksichtigt der Insolvenzverwalter in diesem Fall beim Einziehen des moantlichen pfändbetrags automatishc, wie viel davon er für Steuern übrig lassen muss?
oder wie würde das ablaufen?
Weil im prinzip würde Insolvenzverwalter zwar Alles verpfänden, aber bei der Steuererklärung wäre dadurch kein geld mehr da zum Steuern bezahlen.
Wie liefe sowas in der Praxis ab?
steuerzahlung während Privatinsolvenz?
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Re: steuerzahlung während Privatinsolvenz?
Hi Leuchtturm,
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "steuerzahlung während Privatinsolvenz?" geschaut?
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "steuerzahlung während Privatinsolvenz?" geschaut?
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Re: steuerzahlung während Privatinsolvenz?
In der Praxis würde die Kapitalanlage mit in das Insolvenzverfahren fallen, somit fallen dann auch keine Zinsen mehr an
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Re: steuerzahlung während Privatinsolvenz?
Das Ganze wird aufgelöst, die notwendigen Abgaben werden gezahlt und der Rest fließt in die Masse.
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Re: steuerzahlung während Privatinsolvenz?
Die zu zahlenden Steuern sind dann Neuschulden und können dann ganz regulär vom Finanzamt eingetrieben werden, spätestens nach Abschluss der Insolvenz.
Bei der Kapitalanlage wäre allerdings zu klären: Fällt sie in die Masse? Dann behältst Du gar nichts von dem Gewinn, sondern der IV streicht den komplett ein, ist dann aber auch für die Abführung der Steuern zuständig, wenn er die Anlage nicht verwertet. Fällt sie nicht in die Masse? Dann bist halt Du für die Abführung der Steuern zuständig, davor schützt dann die Insolvenz nicht.
Bei der Kapitalanlage wäre allerdings zu klären: Fällt sie in die Masse? Dann behältst Du gar nichts von dem Gewinn, sondern der IV streicht den komplett ein, ist dann aber auch für die Abführung der Steuern zuständig, wenn er die Anlage nicht verwertet. Fällt sie nicht in die Masse? Dann bist halt Du für die Abführung der Steuern zuständig, davor schützt dann die Insolvenz nicht.
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Re: steuerzahlung während Privatinsolvenz?
Ist ja auch blöd wenn man dank der insoklvenz automatisch in nue Shchulden mit einem viel unschöneren Gläubiger, dem Finanzamt, gebracht wird
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