nahestehende Person § 138 Inso

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Newa
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nahestehende Person § 138 Inso

Beitrag von Newa »

Moin,
habe zum Thema leider weder über die Suchfunktion noch bei Tante Google etwas gefunden.
Mir stellt sich folgende Frage: ist die angeheiratete Tante eine nahestehende Person im Sinne des § 138 Inso? Die "Tante" hat im Gegenzug zur Übernahme der Darlehensschulden ein Haus überschrieben bekommen, vor ein paar Wochen. Also läuft ja die zwei Jahres Frist Veräußerung an nahestehende Personen beim Insolvenzantrag.
Vielen Dank im Voraus
Grüße
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Re: nahestehende Person § 138 Inso

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Hi Newa,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "nahestehende Person § 138 Inso" geschaut?
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imker
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Re: nahestehende Person § 138 Inso

Beitrag von imker »

Verwandt bist Du mit Deinen Eltern und Deinen Kindern.

Denn Tante G und das BGB sagen:
Unterschieden wird zwischen Verwandtschaft in gerader Linie oder in Seitenlinie:
Eltern und ihre Kinder sind in gerader Linie miteinander verwandt, ebenso Großeltern und ihre Enkelkinder, und so fort
Geschwister sind zusammen mit allen ihren Nachkommen in Seitenlinie zueinander verwandt

ist das nach Deiner Meinung eine Verwandte
in aufsteigender Linie
oder ein Ehegatte dieser Person??

Da Du mit dem Bruder Deiner Mutter oder Deines Vaters nicht verwandt bist, ist auch deren Ehegatte keine 138 InsO Person.

Wenn die Eigentumsübetragung als "Schenkung" missverstanden werden kann, dann gelten 4 Jahre - ist das bedacht worden???
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Newa
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Re: nahestehende Person § 138 Inso

Beitrag von Newa »

Hallo,

wer fällt denn unter 2.7 im Insoantrag?

Das Haus wurde im Gegenzug zur Übernahme des Hausdarlehens überschrieben, Darlehen waren noch ca. 100.000 Euro Wert des Hauses 110.000 -120.000 Euro, also keine Schenkung.
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imker
praktischer Schuldnerberater
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Re: nahestehende Person § 138 Inso

Beitrag von imker »

das sehen Gerichte und IV bisweilen nicht so
die erwarten für eine Gegenleistung nicht nur das Zahlen der Raten, sondern auch die Erklärung der Bank, dass der ALTE Darlehensnehmer entlassen wird und das passiert im Regelfall ohne Beratung fast nie

wonach wird in 2.7 gefragt - nach sonstigen Geldeingängen?
da ist es egal, wer da was zahlt
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Witwe Bolte
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Re: nahestehende Person § 138 Inso

Beitrag von Witwe Bolte »

Zu dem Thema 'nahestehende Person' gibt es eine Entscheidung des
BFH vom 18.12.1996, I R 139/94
s. hier:
https://www.haufe.de/finance/finance-of ... 21076.html

und vom BGH vom 17.3.2011, IX ZA 3/11 s. hier:
https://rsw.beck.de/cms/?toc=BC.570&docid=316966

Sollte man sich also gut überlegen - und vielleicht mit einem 'Profi' beraten? - ob man die 'angeheiratete Tante' hier angibt oder nicht.

In der Anlage 5 (Vermögensverzeichnis) und da im Ergänzungsblatt 5 K (Schenkungen und entgeltliche Veräußerungen) im Inso-Antrag wird unter 2.7. danach gefragt, s. hier:
https://justiz.de/formulare/zwi_bund/vinsolvenz.pdf
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Witwe Bolte
Guru
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Re: nahestehende Person § 138 Inso

Beitrag von Witwe Bolte »

und in den "Hinweisen" dazu steht dort:
Zitat:
Wenn Sie innerhalb der vergangenen zwei Jahre Gegenstände oder Forderungen an eine der im Antrags-formular im Einzelnen aufgeführten nahestehenden Personen veräußert haben, müssen Sie ebenfalls den Empfänger, den veräußerten Gegenstand und den Wert dieses Gegenstandes bzw. der von Ihnen erhaltenen Gegenleistung mitteilen. Wenn Ihnen nahestehende Personen im Sinne des § 138 InsO betrof-fen sind, welche nicht bereits unter die Nummern 2.1 bis 2.6 fallen, geben Sie dies einschließlich einer Erläuterung des Verhältnisses zu Ihnen unter Nummer 2.7 an.
Zitat Ende

einschließlich einer Erläuterung des Verhältnisses zu Ihnen
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