Hallo ins Forum,
nach langer Zeit habe ich nun doch noch ein Problem kurz vor der RSB.
Mein Arbeitgeber bzw. das Unternehmen wird zum Jahresende verkauft.
Nun möchte ich unbedingt vermeiden, daß beim neuen Inhaber eventuell ein Misstrauen mir gegenüber aufkommt, da ich höchstwahrscheinlich noch genau 1 volle Abtretung für Januar 2020 und 5 Tage im Februar abtreten muss.
Ist es auf Antrag an den Treuhänder meines Verfahrens oder an das zuständige Insolvenenzgericht möglich, daß die Abtretung zum 31.12.2019 aufgehoben wird und ich für Januar 2020 und anteilig 5 Tage im Februar selbst an den Treuhänder abführe, selbstverständlich unter Offenlegung/ Übermittlung meiner Gehaltseingänge?
Hat da jemand Erfahrungen?
Antrag auf Aufhebung Abtretung möglich?
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Re: Antrag auf Aufhebung Abtretung möglich?
Hi Kolobok,
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Antrag auf Aufhebung Abtretung möglich?" geschaut?
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Antrag auf Aufhebung Abtretung möglich?" geschaut?
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Re: Antrag auf Aufhebung Abtretung möglich?
Wie soll der Verkauf zu verstehen sein - wurde ein Brief mit Belehrungen über § 613a BGB versandt?
Es gibt wohl TH die so etwas machen würden - aber warum sollten die daran Interesse haben? Wenn da etwas zu retten ist - was ich mir nicht vorstellen kann, denn Deine Personalakte wird ja nicht neu geschrieben - dann zahle doch im Dezember gleich für Januar mit und frage vorher, ob der TH dann aktiv werden würde - aber ....erlebt habe ich so etwas noch nie.
Es gibt wohl TH die so etwas machen würden - aber warum sollten die daran Interesse haben? Wenn da etwas zu retten ist - was ich mir nicht vorstellen kann, denn Deine Personalakte wird ja nicht neu geschrieben - dann zahle doch im Dezember gleich für Januar mit und frage vorher, ob der TH dann aktiv werden würde - aber ....erlebt habe ich so etwas noch nie.
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Re: Antrag auf Aufhebung Abtretung möglich?
Kurzes Update:
Der TH ist auf mein Anliegen eingegangen.
Ich führe für die letzten 2 Monate selbst ab und bekomme nach Erteilung der RSB die Differenz zurück.
Somit....alles gut.
Der TH ist auf mein Anliegen eingegangen.
Ich führe für die letzten 2 Monate selbst ab und bekomme nach Erteilung der RSB die Differenz zurück.
Somit....alles gut.
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Re: Antrag auf Aufhebung Abtretung möglich?
Wow, das finde ich toll! Also einerseits, dass du auf den TH zugegangen bist und ihm dein "Problem" offengelegt hast und andererseits, dass der TH darauf eingeht und deinen "Hilferuf" ernst nimmt und eine Lösung präsentiert.
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Re: Antrag auf Aufhebung Abtretung möglich?
Mir ist auch ein Stein vom Herzen gefallen....
Selbst die anteiligen 5 Tage im Februar waren wohl schon so akzeptiert.
Selbst die anteiligen 5 Tage im Februar waren wohl schon so akzeptiert.
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Re: Antrag auf Aufhebung Abtretung möglich?
Kurzes Update:
Am gestrigen Tag lag bereits die Kopie des Anschreibens meines TH an den Arbeitgeber über die Einstellung der Abführungsplicht zum 31.12. diesen Jahres im Postkasten.
kurz & knapp...
es läuft glatt
Am gestrigen Tag lag bereits die Kopie des Anschreibens meines TH an den Arbeitgeber über die Einstellung der Abführungsplicht zum 31.12. diesen Jahres im Postkasten.
kurz & knapp...
es läuft glatt
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Re: Antrag auf Aufhebung Abtretung möglich?
Eigentlich ist es nicht verwunderlich, dass der TH darauf eingegangen ist, denn durch den Schriftverkehr weiß er, dass er das Geld auf jeden Fall bekommt.
Meine PI endete am 8. August diesen Jahres und ich habe weder anteilig für den August - noch für den Juli gezahlt bzw. mein Arbeitgeber abgeführt.
Ich hatte im Vorfeld meinen Arbeitgeber drüber informiert, dass es möglich sei, dass Zahlungen nach dem 8. August 12,xx Uhr nicht mehr unter die Pfändung fallen. Dieser sagte mir dann, dass er sich erkundigen würde und anscheinend muss das wohl so stimmen, denn bei mir wurde nichts mehr abgeführt und der der Th hat sich diesbezüglich auch nicht gemeldet.
Meine PI endete am 8. August diesen Jahres und ich habe weder anteilig für den August - noch für den Juli gezahlt bzw. mein Arbeitgeber abgeführt.
Ich hatte im Vorfeld meinen Arbeitgeber drüber informiert, dass es möglich sei, dass Zahlungen nach dem 8. August 12,xx Uhr nicht mehr unter die Pfändung fallen. Dieser sagte mir dann, dass er sich erkundigen würde und anscheinend muss das wohl so stimmen, denn bei mir wurde nichts mehr abgeführt und der der Th hat sich diesbezüglich auch nicht gemeldet.
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