Hallo,
ich nochmal zum Thema Nebenjob, sorry...
Bei meinem Septembergehalt wurde mein Nebeneinkommen nicht berücksichtigt, die Monate davor jedoch schon. Wie es jetzt im Oktober ausschaut, kann ich natürlich erst sagen, sobald ich die Abrechnung in der Hand hab. Jedoch würde ich anhand des Auszahlungsbetrages fast davon ausgehen, dass auch hier keine Meldung erfolgt ist.
Hat das auch Konsequenzen für mich? Ich liefere alle Einkommensnachweise asap ab, sobald sie mir vorliegen (beim Nebenjob manchmal etwas verzögert nach Auszahlung, der TH hat aber bisher alle erhalten). Oder ist das am Ende allein ein Problem des Arbeitgebers, der seiner Meldepflicht nicht nach kam?
Edit: und wie würde sich das verhalten, wenn ich den Nebenjob demnächst aufgebe und woanders anfange?
Nebenarbeitgeber meldet nicht zuverlässig
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Re: Nebenarbeitgeber meldet nicht zuverlässig
Hi Käsebrot,
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Nebenarbeitgeber meldet nicht zuverlässig" geschaut?
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Nebenarbeitgeber meldet nicht zuverlässig" geschaut?
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- praktischer Schuldnerberater
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Re: Nebenarbeitgeber meldet nicht zuverlässig
Gibt es denn einen gerichtlichen Beschluss über die Zusammenrechnung? Oder zahlen Sie selbständig an den TH?
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Re: Nebenarbeitgeber meldet nicht zuverlässig
Es gibt einen Beschluss über die Zusammenrechnung (der gegenwärtig ja auch noch ein Problem ist, weil er das Nebeneinkommen in voller Höhe berücksichtigt, aber das ist eine andere Baustelle, die ich gerade bearbeite).
Drei oder vier Monate wurde der Lohn gemeldet, woraufhin mein Haupt-AG den Pfändungsbetrag angepasst hat. Im September fehlt dieser Posten jedoch auf der Abrechnung und es wurde nur das Gehalt berücksichtigt. Die jetzige Höhe meines Gehaltes für Oktober lässt vermuten, dass das ein weiteres Mal passiert ist, wobei ich das erst sicher sagen kann, wenn mir die Abrechnung vorliegt.
Drei oder vier Monate wurde der Lohn gemeldet, woraufhin mein Haupt-AG den Pfändungsbetrag angepasst hat. Im September fehlt dieser Posten jedoch auf der Abrechnung und es wurde nur das Gehalt berücksichtigt. Die jetzige Höhe meines Gehaltes für Oktober lässt vermuten, dass das ein weiteres Mal passiert ist, wobei ich das erst sicher sagen kann, wenn mir die Abrechnung vorliegt.
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- praktischer Schuldnerberater
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Re: Nebenarbeitgeber meldet nicht zuverlässig
Also, wenn es einen Zusammenrechnungsbeschluss - ob korrekt oder nicht sei mal dahingestellt - gibt und dieser den Drittschuldnern (Arbeitgebern) bekannt ist, sind Sie raus. Formal kann dann der TH nicht gezahlte Beträge nur von den AG fordern ( allerdings ist das natürlich so eine Sache: Sie arbeiten dort. Ich weiß natürlich nicht, wie dann Ihr Verhältnis zu den Arbeitgebern ist. Das müssen Sie selbst einschätzen)
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Re: Nebenarbeitgeber meldet nicht zuverlässig
Beide AG haben sich laut dem Beschluss bezüglich der Einkommenshöhen abzusprechen und dann entsprechend abzuführen. Bisher hat Job 2 an Job 1 gemeldet, Job 1 als Haupt-AG hat zusammengerechnet und dann den Betrag ermittelt.
Sowohl im September als auch jetzt für den Oktober erfolgte die Meldung von Job 2 jedoch nicht mehr bzw. wurde bei der Abrechnung nicht berücksichtigt. Da allerdings mein Haupt-AG ziemlich kleinkariert auch bezüglich der Berechnung ist (s. mein anderer Beitrag), kann ich mir kaum vorstellen, dass dieser es „vergessen“ hat, das zweite Einkommen in die Abrechnung einzupflegen.
Wenn der TH sich an AG 2 wenden würde, wäre mir das ehrlich gesagt sogar inzwischen egal, nur bei meinem Haupt-AG hätte das einen faden Beigeschmack.
Wo das Problem liegt, müsste ich nächste Woche dann mal eruieren, wobei ich wie gesagt eher davon ausgehe, dass Job 2 das Übel ist. Oder die Urlaubsvertretung aus der Buchhaltung von Job 1...
Sowohl im September als auch jetzt für den Oktober erfolgte die Meldung von Job 2 jedoch nicht mehr bzw. wurde bei der Abrechnung nicht berücksichtigt. Da allerdings mein Haupt-AG ziemlich kleinkariert auch bezüglich der Berechnung ist (s. mein anderer Beitrag), kann ich mir kaum vorstellen, dass dieser es „vergessen“ hat, das zweite Einkommen in die Abrechnung einzupflegen.
Wenn der TH sich an AG 2 wenden würde, wäre mir das ehrlich gesagt sogar inzwischen egal, nur bei meinem Haupt-AG hätte das einen faden Beigeschmack.
Wo das Problem liegt, müsste ich nächste Woche dann mal eruieren, wobei ich wie gesagt eher davon ausgehe, dass Job 2 das Übel ist. Oder die Urlaubsvertretung aus der Buchhaltung von Job 1...
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