Hervorhebung durch mich.
Gilt das denn dann dauernd für
a) alle Arbeitgeber (meine Ansicht doch nur für den, dem die Sendung zugestellt wurde, hier also dem Ausbildungsbetrieb - wenn man nach der Ausbildung woanders hin wechselt, ist die Pfändung doch obsolet, oder?)
b) für immer und ewig, oder nur solange wie das aktuelle Arbeitsverhältnis läuft? Was wäre denn, wenn man nach der Ausbildung den Betrieb wechselt, und nach einem Zeitraum x doch wieder in den Ausbildungsbetrieb zurückkehrt, lebt dann die alte Pfändung wieder auf? Es ist ja definitiv ein neues und anderes Arbeitsverhältnis.