Hallo, meine Insolvenz ist vorbei, Schufascore bei fast 98%. Nun kommt bei der Wohnungssuche die Frage auf: Haben Sie schon mal die VA abgeben? Muss man darauf wahrheitsgemäß Antworten? Auch eine erledigte Insolvenz stellt ein Negativum dar, gegenüber Mitbewerbern die das nicht angeben müssen. Wer kennt sich aus?
Gruß Akdil
Wohnungssuche
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Re: Wohnungssuche
Nagel mich nicht fest, aber ich meine dass nur die letzten 5 Jahre berücksichtigt werden müssen.
Also eine allgemein gestellte Frage nach: "Haben Sie schonmal die VA abgegeben" würde ich, wenn es länger als 5 Jahre her ist mit "Nein" beantworten - ob es rechtlich in Ordnung ist bin ich mir jedoch nicht sicher. Allerdings wüsste ich auch nicht wo der Vermieter diese Info noch herbekommen sollte, da sie ja aufgrund der geltenden Datenschutzgesetze überall gelöscht sein müsste.
Aber bestimmt kann uns ein Praktiker noch praktische Erfahrungen oder sogar Gesetze um die Ohren hauen
Also eine allgemein gestellte Frage nach: "Haben Sie schonmal die VA abgegeben" würde ich, wenn es länger als 5 Jahre her ist mit "Nein" beantworten - ob es rechtlich in Ordnung ist bin ich mir jedoch nicht sicher. Allerdings wüsste ich auch nicht wo der Vermieter diese Info noch herbekommen sollte, da sie ja aufgrund der geltenden Datenschutzgesetze überall gelöscht sein müsste.
Aber bestimmt kann uns ein Praktiker noch praktische Erfahrungen oder sogar Gesetze um die Ohren hauen
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Re: Wohnungssuche
im Prinzip hast du völlig recht, es darf nur nach einem bestimmten Zeitraum gefragt werden, nicht generell.
Insofern ist eigentlich die ganze Frage, falls sie wirklich "jemals" beinhaltet, unzulässig. Ich sehe das genauso und würde, falls mehr als 5 Jahre her, entsprechend mit "nein" antworten.
Als Vergleich würde ich die genauso unzulässige Frage nach einer Schwangerschaft nehmen, bei der Mann als Antwortender ebenfalls "lügen" darf.
Insofern ist eigentlich die ganze Frage, falls sie wirklich "jemals" beinhaltet, unzulässig. Ich sehe das genauso und würde, falls mehr als 5 Jahre her, entsprechend mit "nein" antworten.
Als Vergleich würde ich die genauso unzulässige Frage nach einer Schwangerschaft nehmen, bei der Mann als Antwortender ebenfalls "lügen" darf.
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Re: Wohnungssuche
@Insolaner, danke für Deine Einschätzung. Nun ist es erst gut 3 Jahre her, ich frage mich, wie Tidus82, wo her der Vermieter die "ganze Wahrheit" erfahren will? Werde wohl beim nächsten Mal nicht die ganze Wahrheit verkünden.
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Re: Wohnungssuche
Wenn Du die Wohnung haben willst, ist die Antwort auf solch eine sinnfreie Frage, wohl nein die einzige Richtige, oder?
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Re: Wohnungssuche
so sinnfrei finde ich die Frage nicht...https://www.anwalt.de/rechtstipps/frist ... 76002.html
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Re: Wohnungssuche
Wenn das Mietverhältnis problemlos läuft, hat der Vermieter keinen Grund für irgendwelche Nachforschungen u. wird es auch nicht tun.
Weshalb auch?
Weshalb auch?
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Re: Wohnungssuche
oh doch, selber schon erlebt - das Mietverhältnis lief absolut problemlos, allerdings haben die "gut informierten Nachbarn" den Besuch des Gerichtsvollziehers dem Vermieter mitgeteilt, und es wurden Nachforschungen angestellt...
Und weil in so einem "ordentlichen Haus" ja auch nur "ordentliche Leute" leben sollen....... Im Nachhinein betrachtet war es sicherlich besser, dort schnell rauszukommen, in dem Moment aber trotzdem "unschön" :/
Und weil in so einem "ordentlichen Haus" ja auch nur "ordentliche Leute" leben sollen....... Im Nachhinein betrachtet war es sicherlich besser, dort schnell rauszukommen, in dem Moment aber trotzdem "unschön" :/
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