Hallöchen
Mal wieder eine konkrete Frage von mir...
Mein AG und ich "brüten" gerade ein Konzept aus, welches mit og. Zuwendungen arbeiten soll.
(Sachbezüge - 44€ mtl/BAV/Betriebliche Gesundheitsförderung/etc.)
Bevor ich da jetzt konkrete Dinge in den Ring werfe (Für mich persönlich würden wohl nur die 44€ mtl. & BAV in Frage kommen), würde mich natürlich interessieren wie das im Zusammenspiel mit einem (momentan noch eröffneten) Insoverfahren aussieht. (Lohnpfändung läuft ganz normal)
Wird davon irgendwas in irgendeiner Form angerechnet/abgezogen?
(Von der Logik her ja schon, da es ja eine Art von Vermögenswert ist)
Mit Dank
Steuerfreie Zuwendungen während der Insolvenz
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Re: Steuerfreie Zuwendungen während der Insolvenz
Hi Ruhrpottmensch,
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Steuerfreie Zuwendungen während der Insolvenz" geschaut?
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Steuerfreie Zuwendungen während der Insolvenz" geschaut?
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Re: Steuerfreie Zuwendungen während der Insolvenz
Hallo,
ich arbeite bei einem Steuerberater, erstelle selbst Gehaltsabrechnungen, befinde mich selbst im eröffneten Verfahren und erhalte monatlich einen steuerfreien Tankgutschein über 44,- €.
Ja, dieser wird voll angerechnet auf ein Nettoeinkommen und erhöht somit den pfändbaren Betrag. Dennoch kann es sich ja lohnen, da ja nicht die gesamten 44,- € gepfändet werden.
Was Du allerdings noch abklären solltest, ob die BAV in Ordnung ist, da es sich hierbei ja um einen Sparvertrag handelt. Eventuell könnte hier der Insoverwalter ja auf die Idee kommen diesen zu kündigen und das Geld zur Masse zu ziehen. Anders wäre es bspw. bei einer Riester-Rente, die ja unpfändbar ist (habe selbst eine und mein Arbeitgeber zahlt meine vermögenswirksamen Leistungen hier ein).
ich arbeite bei einem Steuerberater, erstelle selbst Gehaltsabrechnungen, befinde mich selbst im eröffneten Verfahren und erhalte monatlich einen steuerfreien Tankgutschein über 44,- €.
Ja, dieser wird voll angerechnet auf ein Nettoeinkommen und erhöht somit den pfändbaren Betrag. Dennoch kann es sich ja lohnen, da ja nicht die gesamten 44,- € gepfändet werden.
Was Du allerdings noch abklären solltest, ob die BAV in Ordnung ist, da es sich hierbei ja um einen Sparvertrag handelt. Eventuell könnte hier der Insoverwalter ja auf die Idee kommen diesen zu kündigen und das Geld zur Masse zu ziehen. Anders wäre es bspw. bei einer Riester-Rente, die ja unpfändbar ist (habe selbst eine und mein Arbeitgeber zahlt meine vermögenswirksamen Leistungen hier ein).
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