Hallo an alle,
ich muss nun schauen, wie ich das hier am besten formuliere. Ich bin derzeit (noch) krankgeschrieben und beziehe Krankengeld. Durch diverse Pfändungen und Einrichtung eines P Kontos erhalte ich derzeit den unpfändbaren Betrag (ca. 1200 Euro), von dem ich meine privaten Kosten wie Miete, Nebenkosten etc. bestreite.
Derzeit bin ich auch bei der Schuldenberatung, es wurde angeregt, in die Privatinsolvenz zu gehen. Da mein Schuldenberater aber aktuell viel zu tun hat und es mit den Terminen dauert, geht es nun nicht so voran.
An sich ist es nicht schlimm, da ich aktuell mit dem unpfändbaren Teil hinkomme und meine Ausgaben bestreiten kann.
Nun zu meinem Problem: Durch ein Fehlverhalten meinerseits (habe auf meiner ehemaligen Arbeit Geld entwendet) habe ich meine damalige Arbeitsstelle verloren und wurde auch deswegen zu einer Bewährungsstrafe und Sozialstunden verurteilt. Zudem hatte ich damals mit meinem ehemaligen Arbeitgeber vereinbart, die "entnommene" Summe in Raten a 100 Euro pro Monat zurückzuerstatten. Dies bestreite ich auch aus den 1.200 Euro im Monat und konnte bisher jeden Monat meine Rate bezahlen.
Nun habe ich ein Schreiben meines ehemaligen Arbeitgebers erhalten, in dem angefragt wird, wie ich nun gedenke, den Restbetrag zu begleichen. Da diese Straftat schon etwas zurückliegt, soll ich zudem eine Erklärung abgeben, dass ich auf die Einrede der Verjährung verzichte. Wenn ich dies nicht mache, wäre mir gegenüber mit einem Mahn- und Klageverfahren zu rechnen.
Meine Frage ist nun: Wie soll ich mich verhalten? Meinen Schuldenberater erreiche ich nicht. Ich lebe ja schon vom unpfändbaren Teil, ich habe nichts, was mir noch genommen werden kann und zahle monatlich 100 Euro zurück, mehr geht nicht...
Was kann ich da tun?? Können die eine höhere monatliche Rate von mir verlangen? Mit den 100 Euro komme ich ganz gut hin. Es dauert zwar noch eine ganze Weile, bis ich alles zurückgezahlt habe, aber mehr kann ich monatlich nicht mehr abdrücken, zumal ich ja auch noch etwas zum Leben brauche...
Bin überfordert, zumal ich gerade wieder dabei bin, mein Leben wieder halbwegs in die richtige Bahn zu lenken..
Verjährungsfrist zivilrechtl Ansprüche
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Re: Verjährungsfrist zivilrechtl Ansprüche
Hi Sawyer30,
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Verjährungsfrist zivilrechtl Ansprüche" geschaut?
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Verjährungsfrist zivilrechtl Ansprüche" geschaut?
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Re: Verjährungsfrist zivilrechtl Ansprüche
Hinzufügen möchte ich noch, dass ich schon auf Arbeitssuche bin, aber sobald ich wieder gesund bin, erhalte ich erstmal ALG I. Wenn ich im schlimmsten Fall kein Job finde, gibt es Hartz IV und da werden 100 Euro schon eine harte Nummer..
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Re: Verjährungsfrist zivilrechtl Ansprüche
Also erstmal:
Ja, der Gläubiger könnte Dir aktuell mehr abnehmen als die 100 Euro. Hier handelt es sich um eine sogenannte "deliktische Forderung". Also eine Forderung in Zusammenhang mit einer - sogar verurteilten - Straftat.
Diese Gläubiger können - soweit tituliert - in den "Vorrechtsbereich" pfänden. (§ 850f Abs. 2 ZPO). Der Gläubiger könnte Dir also in Anbetracht der von Dir genannten Zahlen, wenn er ernst macht, mehr als die 100 Euro wegpfänden.
Zudem ist es für einen Gläubiger einer solchen Forderung natürlich ein Leichtes, sie als ausgenommene Forderung von einer Restschuldbefreiung eines u.U. folgenden Insolvenzverfahrens auszunehmen..
Eigentlich hat der Gläubiger aber keinen Grund eine Verjährung zu fürchten, da Du durch die Ratenzahlung die Verjährung immer aufs Neue unterbrichst. Dennoch würde ich persönlich dazu raten, so einem Gläubiger - dessen "fiese" Forderung im Endeffekt in Stein gemeißelt ist - seine Erklärung zu geben die er sich wünscht.
Auf die Frage wie Du Dir die Zahlung des Restbetrages vorstellst, würde ich wahrscheinlich freundlich antworten "in monatlichen Raten zu 100 Euro":) ... und dann noch ein bisschen freundlich beschreiben warum mehr (leider) nicht möglich ist.
Ja, der Gläubiger könnte Dir aktuell mehr abnehmen als die 100 Euro. Hier handelt es sich um eine sogenannte "deliktische Forderung". Also eine Forderung in Zusammenhang mit einer - sogar verurteilten - Straftat.
Diese Gläubiger können - soweit tituliert - in den "Vorrechtsbereich" pfänden. (§ 850f Abs. 2 ZPO). Der Gläubiger könnte Dir also in Anbetracht der von Dir genannten Zahlen, wenn er ernst macht, mehr als die 100 Euro wegpfänden.
Zudem ist es für einen Gläubiger einer solchen Forderung natürlich ein Leichtes, sie als ausgenommene Forderung von einer Restschuldbefreiung eines u.U. folgenden Insolvenzverfahrens auszunehmen..
Eigentlich hat der Gläubiger aber keinen Grund eine Verjährung zu fürchten, da Du durch die Ratenzahlung die Verjährung immer aufs Neue unterbrichst. Dennoch würde ich persönlich dazu raten, so einem Gläubiger - dessen "fiese" Forderung im Endeffekt in Stein gemeißelt ist - seine Erklärung zu geben die er sich wünscht.
Auf die Frage wie Du Dir die Zahlung des Restbetrages vorstellst, würde ich wahrscheinlich freundlich antworten "in monatlichen Raten zu 100 Euro":) ... und dann noch ein bisschen freundlich beschreiben warum mehr (leider) nicht möglich ist.
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Re: Verjährungsfrist zivilrechtl Ansprüche
Vielen Dank für deine Antwort.
Nun ja, muss ich eben in den sauren Apfel beißen. Ich hatte ja vor, den Restbetrag in den Raten a 100 Euro zurückzuzahlen. Mir kam das Schreiben nur heute sehr komisch vor.
Darf ich mal fragen - könnte mein ehem. Arbeitgeber mir sogar vorschreiben bzw. es einfordern, von meinem unpfändbaren Teil mehr als 100 Euro zurückzuzahlen? Ich muss noch sagen, dass die 100 Euro nicht gepfändet werden. Ich habe die Vereinbarung selbst damals mit denen ausgemacht und zahle die aus meinem unpfändbaren Teil, da eben sonst nichts da wäre.
Im Umkehrschluss fänd ich das aber auch eine harte Nummer, da ich dann, wenn gar nichts mehr geht, nicht mal mehr meine Wohnung und alles zahlen könnte und auf der Straße landen würde - am Ende würden die dadurch aber dann nicht mal mehr 100 Euro erhalten, da ich dann wirklich nichts mehr hätte.
Ich habe meine Strafe erhalten, die merke ich auch so und zahle 100 Euro zurück.
Eigentlich können die froh sein, dass es nach und nach zurückgezahlt wird.
Nun ja, muss ich eben in den sauren Apfel beißen. Ich hatte ja vor, den Restbetrag in den Raten a 100 Euro zurückzuzahlen. Mir kam das Schreiben nur heute sehr komisch vor.
Darf ich mal fragen - könnte mein ehem. Arbeitgeber mir sogar vorschreiben bzw. es einfordern, von meinem unpfändbaren Teil mehr als 100 Euro zurückzuzahlen? Ich muss noch sagen, dass die 100 Euro nicht gepfändet werden. Ich habe die Vereinbarung selbst damals mit denen ausgemacht und zahle die aus meinem unpfändbaren Teil, da eben sonst nichts da wäre.
Im Umkehrschluss fänd ich das aber auch eine harte Nummer, da ich dann, wenn gar nichts mehr geht, nicht mal mehr meine Wohnung und alles zahlen könnte und auf der Straße landen würde - am Ende würden die dadurch aber dann nicht mal mehr 100 Euro erhalten, da ich dann wirklich nichts mehr hätte.
Ich habe meine Strafe erhalten, die merke ich auch so und zahle 100 Euro zurück.
Eigentlich können die froh sein, dass es nach und nach zurückgezahlt wird.
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Re: Verjährungsfrist zivilrechtl Ansprüche
Ich bin mal so frei und zitiere Caffery
Diese Gläubiger können - soweit tituliert - in den "Vorrechtsbereich" pfänden. (§ 850f Abs. 2 ZPO). Der Gläubiger könnte Dir also in Anbetracht der von Dir genannten Zahlen, wenn er ernst macht, mehr als die 100 Euro wegpfänden.
Autsch. Das hast du vermutlich nur unglücklich formuliert, aber so wie es da steht, klingt das schon... grenzwertig.Eigentlich können die froh sein, dass es nach und nach zurückgezahlt wird.
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Re: Verjährungsfrist zivilrechtl Ansprüche
Ja, sorry. Ist etwas unglücklich formuliert.
Ich weiss es und habe meine, nicht unerhebliche Strafe, erhalten. Dennoch zahle ich bereits ab Tag 1, dass ich nicht mehr dort arbeite, regelmäßig und jeden Monat 100 Euro zurück. Es ist für mich durch meine Dummheit schon hart genug, daher kann ich eben derzeit nicht mehr als diese 100 Euro zahlen. Abzüglich der Kosten kann ich froh sein, wenn ich im Monat mal den Kühlschrank füllen kann.. Muss dazu sagen, dass meine Miete schon recht günstig ist und ich sonst nicht mehr wüsste, was noch alles nun kommen sollte.
Meine Wohnung und das bisschen Leben ist das einzige, was ich noch habe. Nochmal, ich weiss es ist meine Schuld, aber ich bin gerade dabei wieder Kraft zu erhalten und mein Leben wieder anzupacken.
Soll ich ich ins Obdachlosenheim gehen und das, was derzeit noch als Geld reinkommt, alles meimem ehemaligen AG überweisen?
hab eine Bewährungsstrafe erhalten, Job verloren, Sozialstunden zu absolvieren, zahle monatlich Geld zurück und im Arbeitszeugnis ist es drin.
Ich büße schon sehr dafür und es wird noch ein harter Weg.
Dennoch wollte ich hier nur anfragen, ob dies alles trotzdem so ok ist mit dem Schreiben, da ich sonst niemanden habe (Familie etc).
Ich weiss es und habe meine, nicht unerhebliche Strafe, erhalten. Dennoch zahle ich bereits ab Tag 1, dass ich nicht mehr dort arbeite, regelmäßig und jeden Monat 100 Euro zurück. Es ist für mich durch meine Dummheit schon hart genug, daher kann ich eben derzeit nicht mehr als diese 100 Euro zahlen. Abzüglich der Kosten kann ich froh sein, wenn ich im Monat mal den Kühlschrank füllen kann.. Muss dazu sagen, dass meine Miete schon recht günstig ist und ich sonst nicht mehr wüsste, was noch alles nun kommen sollte.
Meine Wohnung und das bisschen Leben ist das einzige, was ich noch habe. Nochmal, ich weiss es ist meine Schuld, aber ich bin gerade dabei wieder Kraft zu erhalten und mein Leben wieder anzupacken.
Soll ich ich ins Obdachlosenheim gehen und das, was derzeit noch als Geld reinkommt, alles meimem ehemaligen AG überweisen?
hab eine Bewährungsstrafe erhalten, Job verloren, Sozialstunden zu absolvieren, zahle monatlich Geld zurück und im Arbeitszeugnis ist es drin.
Ich büße schon sehr dafür und es wird noch ein harter Weg.
Dennoch wollte ich hier nur anfragen, ob dies alles trotzdem so ok ist mit dem Schreiben, da ich sonst niemanden habe (Familie etc).
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Re: Verjährungsfrist zivilrechtl Ansprüche
genau das war beim Lesen auch mein erster Gedanke, vielleicht kann man dies ja der Firma auch noch net mitteilen?
Ein notarielles Schuldanerkenntnis oder ähnliches wäre mMn deutlich übertrieben, ich könnte mir allerdings vorstellen dass Kosten für eine Vollstreckung (Mahnbescheid etc) unnötig und somit nicht ersetzbar wären, da die Schuld ja durch die Ratenzahlung (ist wahrscheinlich auch schon explizit vorher?) anerkannt ist.
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Re: Verjährungsfrist zivilrechtl Ansprüche
ich würde als Betroffenen sofort ein not. Schuldanerkenntnis abgeben und vorher mal zu der Frage, ob damit eine "Novation" der Forderung erfolgte, im Netzt etwas "zurechtlesen"
Fall aus der Praxis: Kassiererin unterschlägt, wird strafrechtlich verurteilt, gibt not. Schuldanerklenntnis ab - nichts mit vbuH in dem später eröffneten Verfahren
heute ist das aber mit der Einziehung nach StPO unglaublich kompliziert geworden
Fall aus der Praxis: Kassiererin unterschlägt, wird strafrechtlich verurteilt, gibt not. Schuldanerklenntnis ab - nichts mit vbuH in dem später eröffneten Verfahren
heute ist das aber mit der Einziehung nach StPO unglaublich kompliziert geworden
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