Jap, die sind befriedigt, 3 Forderungen, wovon eine bestritten wird. Die Dame vom Insolvenzverwalter sagte mir, die drei Forderungen belaufen sich auf knapp 2200€. Zu den Forderungen kommen noch die Gerichtskosten und die Auslagen für den Insoverwalter. Die Kosten sind alle gedeckt, sofern sich keiner mehr meldet.
Bank macht Probleme
Forumsregeln
Wichtiger Hinweis: Dieses Forum ersetzt keine Rechtsberatung! KEIN Benutzer darf und will auf dieser Plattform eine Rechtsberatung anbieten, so dass sämtliche Antworten nur als Austausch von Meinungen zu verstehen sind!
Bitte sucht einen Rechtsanwalt auf, wenn ihr rechtssichere Antworten erhalten möchtet!
Wichtiger Hinweis: Dieses Forum ersetzt keine Rechtsberatung! KEIN Benutzer darf und will auf dieser Plattform eine Rechtsberatung anbieten, so dass sämtliche Antworten nur als Austausch von Meinungen zu verstehen sind!
Bitte sucht einen Rechtsanwalt auf, wenn ihr rechtssichere Antworten erhalten möchtet!
-
- Fortgeschrittener
- Reaktionen: 2
- Beiträge: 72
- Registriert: 5. Feb 2019, 20:10
Re: Bank macht Probleme
0
Re: Bank macht Probleme
Beim Einlegen dieses Rechtsmittels hilft das aber wohl nicht, oder? Man kann ja schlecht schreiben "ich lege Rechtsmittel ein", das sollte man schon konkret benennen?!
0
-
- praktischer Schuldnerberater
- Reaktionen: 433
- Beiträge: 2589
- Registriert: 13. Aug 2018, 20:45
Re: Bank macht Probleme
Nein, eigentlich nicht.
Normalerweise wird von einem "Otto-Normalverbraucher" von keinem Gericht erwartet, dass er die korrekten juristischen Fachtermini kennt und benutzt - auch wenn das natürlich nicht schädlich ist.
Wenn aus dem geschilderten Zusammenhang deutlich wird, was der Antragsteller meint, dann sind die Gerichte angehalten diese Deutlichkeit so zu interpretieren, dass sie automatisch das richtige "Rechtsmittel" wählen.
Wenn z.b. jemand eine "Vollstreckungsabwehrklage" zu einem Zusammenhang einreicht, dieser aber formal eigentlich eine "Erinnerung" erfordert hätte, dann wird ein Gericht in aller Regel das auch so werten. So auch wenn man "Rechtsmittel" schreiben würde - dann wäre das Gericht angehalten das auf den Sachverhalt zutreffende Rechtsmittel zu wählen. Zumindest meiner persönlichen Erfahrung nach, halten sich Gerichte auch daran.
Genauso verhält es sich z.b. bei "Einspruch" und "Widerspruch". Wenn jemand gegen einen Vollstreckungsbescheid "Widerspruch" einlegt, dann ist das formal falsch. Es hätte "Einspruch" heißen müssen. Dennoch wird jedes Gericht das eingelegte Rechtsmittel als "Einspruch" werten obschon es nicht so benamt wurde.
0
Re: Bank macht Probleme
also hast Du eine sehr hohe Nichtanmelderquote? Weil ja die Kosten des Gerichts und IV niedriger sein müssen als die nicht angemeldeten Forderungen, ansonsten "lohnt" sich das ganze doch kaum...PleiteGeier15 hat geschrieben: ↑9. Okt 2019, 13:17Jap, die sind befriedigt, 3 Forderungen, wovon eine bestritten wird. Die Dame vom Insolvenzverwalter sagte mir, die drei Forderungen belaufen sich auf knapp 2200€. Zu den Forderungen kommen noch die Gerichtskosten und die Auslagen für den Insoverwalter. Die Kosten sind alle gedeckt, sofern sich keiner mehr meldet.
0
-
- Fortgeschrittener
- Reaktionen: 2
- Beiträge: 72
- Registriert: 5. Feb 2019, 20:10
Re: Bank macht Probleme
Genau, damals hab ich ca.56 Forderung angemeldet, davon habe sich 3 gemeldet. Eine Forderung ist noch strittig. Der Insoverwalter bekommt mit MwSt. ca 4,5k.insolaner hat geschrieben: ↑9. Okt 2019, 14:30also hast Du eine sehr hohe Nichtanmelderquote? Weil ja die Kosten des Gerichts und IV niedriger sein müssen als die nicht angemeldeten Forderungen, ansonsten "lohnt" sich das ganze doch kaum...PleiteGeier15 hat geschrieben: ↑9. Okt 2019, 13:17Jap, die sind befriedigt, 3 Forderungen, wovon eine bestritten wird. Die Dame vom Insolvenzverwalter sagte mir, die drei Forderungen belaufen sich auf knapp 2200€. Zu den Forderungen kommen noch die Gerichtskosten und die Auslagen für den Insoverwalter. Die Kosten sind alle gedeckt, sofern sich keiner mehr meldet.
Ich verusche das ganze schnell zu beenden, da ein Gläubiger mit 18 Forderungen und ca 10k dabei ist.
0
Re: Bank macht Probleme
3 von 56 Forderungen, oder 3 Gläubiger?
Wie auch immer, scheint mir eine (für Dich) gute Quote zu sein!
Der mit 18 Forderungen zu 10k hat sich also nicht gemeldet? Cool... Vor allem, wenn die vorher (wie ich glaube) ja alle einzeln angeschrieben werden?!
Nur zum Verständnis nachgefragt: eine Forderung kann lediglich bis zum Übergang vom Insolvenzverfahren in die Wohlverhaltensphase angemeldet werden, wenn man in der WVP ist, ist die Nummer gegessen, oder habe ich da etwas falsch verstanden?
Wie auch immer, scheint mir eine (für Dich) gute Quote zu sein!
Der mit 18 Forderungen zu 10k hat sich also nicht gemeldet? Cool... Vor allem, wenn die vorher (wie ich glaube) ja alle einzeln angeschrieben werden?!
Nur zum Verständnis nachgefragt: eine Forderung kann lediglich bis zum Übergang vom Insolvenzverfahren in die Wohlverhaltensphase angemeldet werden, wenn man in der WVP ist, ist die Nummer gegessen, oder habe ich da etwas falsch verstanden?
0
-
- Fortgeschrittener
- Reaktionen: 2
- Beiträge: 72
- Registriert: 5. Feb 2019, 20:10
Re: Bank macht Probleme
Soweit ich das verstanden hab, können seid 2014 Gläubiger gegen eine kleine Gebühr auch nach dem Eröffneten Verfahren sich melden. Also bis zum Ende - So hab ich das verstanden.
0
Re: Bank macht Probleme
also auch nach dem eigentlichen Verfahren noch, innerhalb der WVP? Kann ich irgendwie nicht glauben...
0
-
- praktischer Schuldnerberater
- Reaktionen: 87
- Beiträge: 525
- Registriert: 15. Mär 2019, 16:20
Re: Bank macht Probleme
Nein, nach Aufhebung kann keine Forderung mehr angemeldet werden.
Die Anmeldung von Forderungen im Zusammenhang mit der RSB ist ein sehr komplexes Thema.
Das ganze Thema hier in dem Thread zu erläutern ist nicht möglich.
Grundsätzlich können Forderungen (nach derzeitigem Stand der Rechtsprechung) bis zur Aufhebung des Verfahrens angemeldet werden. bei einer etwaigen Verteilung werden aber nur Forderungen berücksichtigt, die bis zur Veröffentlichung des Schlussverzeichnisses angemeldet und geprüft sind. Das Schlussverzeichnis wiederum wird meist mit Anberaumung des Schlusstermins veröffentlicht.
Grundsätzlich kann eine Restschuldbefreiung vorzeitig erteilt werden, wenn die Kosten gezahlt wurden und keine Forderungen angemeldet wurden. Dem steht es (natürlich) gleich, wenn alle angemeldeten Forderungen bezahlt wurden. In Ihrem Fall wird also wahrscheinlich das Gericht abwarten (müssen) bis zur Aufhebung des Verfahrens (weil dann keine Forderungen mehr angemeldet werden können). Manche Gerichte warten aber garnicht bis dahin ab, sondern erteilen vorzeitig nach Ablauf des Schlusstermins. In jedem Fall wird man aber vor Erteilung eine Anhörung durchführen.
0