Bank macht Probleme
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Re: Bank macht Probleme
Also zuerst einmal:
Alle Gläubiger haben bis zum Schlusstermin Zeit ihre Forderung anzumelden. Also bis 27.12. musst du dich da noch in Geduld üben.
Danach solltest du dir beim Gericht oder beim Treuhänder die Tabelle anfordern, damit du eine Übersicht über alle angemeldeten Forderungen hast.
Und wenn dann alle Forderungen deiner Meinung nach bedient sind, aber auch die Gerichts- / Treuhänderkosten, dann kannst du einen Antrag auf vorzeitige Restschuldbefreiung nach §300 Abs. 1 Nr. 1 stellen. Zum Antrag solltest du dann eine Bestätigung des Treuhänders legen, dass alle Kosten und Forderungen bedient wurden.
Und dann solltest du die Restschuldbefreiung nach ca. einem Monat bekommen.
Alle Gläubiger haben bis zum Schlusstermin Zeit ihre Forderung anzumelden. Also bis 27.12. musst du dich da noch in Geduld üben.
Danach solltest du dir beim Gericht oder beim Treuhänder die Tabelle anfordern, damit du eine Übersicht über alle angemeldeten Forderungen hast.
Und wenn dann alle Forderungen deiner Meinung nach bedient sind, aber auch die Gerichts- / Treuhänderkosten, dann kannst du einen Antrag auf vorzeitige Restschuldbefreiung nach §300 Abs. 1 Nr. 1 stellen. Zum Antrag solltest du dann eine Bestätigung des Treuhänders legen, dass alle Kosten und Forderungen bedient wurden.
Und dann solltest du die Restschuldbefreiung nach ca. einem Monat bekommen.
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Re: Bank macht Probleme
Moin Tidus,
ja meine kompletten Kosten sind bezahlt. Ich hab schon mit der Dame vom Insoverwalter telefoniert. Es häuft sich schon Guthaben beim Insoverwalter an.
Super, ich werde jetzt bis zum 07.12. abwarten und mir von meinem Insoverwalter schriftlich bestätigen lassen, das alle Kosten bezahlt sind.
Ich hoffe das ich die RSB dann dieses Jahr noch bekomme, sofern sich keiner mehr gemeldet hat.
ja meine kompletten Kosten sind bezahlt. Ich hab schon mit der Dame vom Insoverwalter telefoniert. Es häuft sich schon Guthaben beim Insoverwalter an.
Super, ich werde jetzt bis zum 07.12. abwarten und mir von meinem Insoverwalter schriftlich bestätigen lassen, das alle Kosten bezahlt sind.
Ich hoffe das ich die RSB dann dieses Jahr noch bekomme, sofern sich keiner mehr gemeldet hat.
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Re: Bank macht Probleme
Ja, wie gesagt - warte ab Es kommt nicht selten vor, dass Gläubiger auf den letzten Drücker anmelden - dann kann (je nachdem wie hoch die Forderungen sind) ggf. das Guthaben schnell wieder weg sein. Ich drücke dir aber die Daumen, dass alles gut laufen wird.
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Re: Bank macht Probleme
In dem von Dir zitierten Text ist davon zumindest an keiner Stelle die Rede.PleiteGeier15 hat geschrieben: ↑9. Okt 2019, 10:26 Hab ich das richtig gelesen, dass ich nach dem 27.12.19 der Schlusstermin stattgefunden hat und ich mein Antrag abschicken kann, um vorzeitig aus der Inso zu kommen ?
Nur weil die Kosten bezahlt sind, kannst Du ja noch keine RSB beantragen. Dazu müssen auch die Insolvenzforerungen zu 100% bedient sein - schrub Tidus ja schon;)PleiteGeier15 hat geschrieben: ↑9. Okt 2019, 11:34 ja meine kompletten Kosten sind bezahlt. Ich hab schon mit der Dame vom Insoverwalter telefoniert. Es häuft sich schon Guthaben beim Insoverwalter an.
Super, ich werde jetzt bis zum 07.12. abwarten und mir von meinem Insoverwalter schriftlich bestätigen lassen, das alle Kosten bezahlt sind.
"Bei uns" gibt es diesen Passus eigentlich nur, wenn nachgemeldet wurde.PleiteGeier15 hat geschrieben: ↑9. Okt 2019, 11:34 Ich hoffe das ich die RSB dann dieses Jahr noch bekomme, sofern sich keiner mehr gemeldet hat.
Es kann aber auch sein, dass Dein Gericht dies als Standardtextbaustein verwendet.PleiteGeier15 hat geschrieben: ↑9. Okt 2019, 11:34 1. Das schriftliche Verfahren wird gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt für:
● Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen
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Re: Bank macht Probleme
caffery hat geschrieben: ↑9. Okt 2019, 11:45In dem von Dir zitierten Text ist davon zumindest an keiner Stelle die Rede.PleiteGeier15 hat geschrieben: ↑9. Okt 2019, 10:26 Hab ich das richtig gelesen, dass ich nach dem 27.12.19 der Schlusstermin stattgefunden hat und ich mein Antrag abschicken kann, um vorzeitig aus der Inso zu kommen ?
- in dem Zitierten Text steht "Schlusstermin gem. § 197 InsO"
Ich hab nur 27 anstatt 07 geschrieben, vor Aufregung
Hab nur gedacht, das nach dem Schlusstermin der Antrag möglich ist.
Nur weil die Kosten bezahlt sind, kannst Du ja noch keine RSB beantragen. Dazu müssen auch die Insolvenzforerungen zu 100% bedient sein - schrub Tidus ja schon;)PleiteGeier15 hat geschrieben: ↑9. Okt 2019, 11:34 ja meine kompletten Kosten sind bezahlt. Ich hab schon mit der Dame vom Insoverwalter telefoniert. Es häuft sich schon Guthaben beim Insoverwalter an.
Super, ich werde jetzt bis zum 07.12. abwarten und mir von meinem Insoverwalter schriftlich bestätigen lassen, das alle Kosten bezahlt sind.
- Bisher sind auch alle Insolvenzforderung bezahlt, solange sich keiner mehr meldet.
"Bei uns" gibt es diesen Passus eigentlich nur, wenn nachgemeldet wurde.PleiteGeier15 hat geschrieben: ↑9. Okt 2019, 11:34 Ich hoffe das ich die RSB dann dieses Jahr noch bekomme, sofern sich keiner mehr gemeldet hat.Es kann aber auch sein, dass Dein Gericht dies als Standardtextbaustein verwendet.PleiteGeier15 hat geschrieben: ↑9. Okt 2019, 11:34 1. Das schriftliche Verfahren wird gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt für:
● Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen
Ich danke euch führ eure Mühen, will alles richtig machen und nicht vergeigen.
Wenn ich nu nachm 7.12 diesen Antrag einreiche für die vorzeitige RSB, gibt es dann wieder eine 4 Wöchige Wartezeit, oder gibt es da auch wieder Unterschiede von Gericht zu Gericht ?
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Re: Bank macht Probleme
Falsch machen kannst du nicht viel..
Wenn nicht alles bezahlt ist wird der Antrag abgeschmettert.
Was meinst du mit "Wartezeit"? Sicherlich die Widerspruchs-, Einspruchs-, Erinnerungsfrist? (Ich weiß nie wann man was verwendet ^^).
Die wird ganz normal auch bei vorzeitiger Restschuldbefreiung vorhanden sein. Es könnte ja jemand etwas dagegen haben.
Rechne bitte nicht damit, dass du dieses Jahr noch die RSB erhältst - es dauert seine Zeit bis sich das Gericht deinen Antrag anschaut, die Gläubiger anhört, den Treuhänder anhört und dann auch tatsächlich die RSB erteilt.
Wenn nicht alles bezahlt ist wird der Antrag abgeschmettert.
Was meinst du mit "Wartezeit"? Sicherlich die Widerspruchs-, Einspruchs-, Erinnerungsfrist? (Ich weiß nie wann man was verwendet ^^).
Die wird ganz normal auch bei vorzeitiger Restschuldbefreiung vorhanden sein. Es könnte ja jemand etwas dagegen haben.
Rechne bitte nicht damit, dass du dieses Jahr noch die RSB erhältst - es dauert seine Zeit bis sich das Gericht deinen Antrag anschaut, die Gläubiger anhört, den Treuhänder anhört und dann auch tatsächlich die RSB erteilt.
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Re: Bank macht Probleme
und: bitte stell nicht direkt am 07.12. deinen Antrag.
Kümmere dich vorher erst um die Tabelle, die Bestätigung vom Treuhänder etc. auch dafür werden nochmal 2 Wochen drauf gehen. Wenn du alles richtig machen willst, dann bleibt dir nur der Weg das alles vorher zu machen, als einfach ins "Blaue" zu vermuten, dass niemand bis zum 07.12. angemeldet hat.
Kümmere dich vorher erst um die Tabelle, die Bestätigung vom Treuhänder etc. auch dafür werden nochmal 2 Wochen drauf gehen. Wenn du alles richtig machen willst, dann bleibt dir nur der Weg das alles vorher zu machen, als einfach ins "Blaue" zu vermuten, dass niemand bis zum 07.12. angemeldet hat.
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Re: Bank macht Probleme
Wenn Du Dir dahingehend unsicher bist, verwende einfach das schöne Wort "Rechtsmittelfrist". Damit liegst Du immer richtig;)
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Re: Bank macht Probleme
Ich danke euch,
ich werde bis zum 7.12 warten. Wenn die First abgelaufen ist, werde ich mein Insoverwalter anschreiben/anrufen, dass ich gerne eine Bestätigung haben möchte, das alle Kosten bezahlt worden sind.
Danach schreib ich das Amtsgericht erst an.
Danke
ich werde bis zum 7.12 warten. Wenn die First abgelaufen ist, werde ich mein Insoverwalter anschreiben/anrufen, dass ich gerne eine Bestätigung haben möchte, das alle Kosten bezahlt worden sind.
Danach schreib ich das Amtsgericht erst an.
Danke
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Re: Bank macht Probleme
Nochmal:
Bei dem von Dir genannten Antrag auf RSB-Erteilung reicht es NICHT, eine Bestätigung einzureichen, dass die Kosten gedeckt sind. Es müssen zudem die Forderungen der Insolvenzgläubiger befriedigt sein.
Bei dem von Dir genannten Antrag auf RSB-Erteilung reicht es NICHT, eine Bestätigung einzureichen, dass die Kosten gedeckt sind. Es müssen zudem die Forderungen der Insolvenzgläubiger befriedigt sein.
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