Probleme mit dem Treuhänder

Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion von Problemen im Verbraucherinsolvenzverfahren (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Allgemeine Fragen und Probleme rund um das Thema Schulden können im Forum 'Schuldenprobleme' diskutiert werden. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
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Pidago32
Neuankömmling
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Registriert: 6. Okt 2019, 12:27

Probleme mit dem Treuhänder

Beitrag von Pidago32 »

Hallo, ich habe momentan ein wenig Probleme mit meinem Treuhänder.

Ich bin seit Januar 2016 in der Pi. Die Wohlverhaltensphase läuft seit Dez.2016.

Im Juni 2019 ist dem Treuhänder aufgefallen das mein AG 3 Unterhaltsberechtigte bei der Abführung des Lohnes berechnet. Er hat den Antrag zur Nichtberücksichtigung meiner Frau im Juli gestellt. Von mir verlangt der Treuhänder jetzt die Nachzahlung der Pfandbeträge seit Beginn der Insolvenz, das sind immerhin 2,800€. Das meine Frau ein eigenes Einkommen hat, war im Insolvenzantrag eingetragen und dem TH bekannt. Darf der der TH jetzt das Geld von mir Nachfordern? Den Antrag hätte doch der TH doch gleich am Beginn der insolvenz stellen müssen/ können.

VG
Matthias
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Registriert: 26. Jan 2020

Re: Probleme mit dem Treuhänder

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Hi Pidago32,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Probleme mit dem Treuhänder" geschaut?
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arreis
Wissender
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Registriert: 28. Okt 2018, 11:05

Re: Probleme mit dem Treuhänder

Beitrag von arreis »

Wenn Du die Informationen zum Verdienst Deiner Frau korrekt an den TH abgeben hast, brauchst du nichts nachzahlen.

Wenn der TH es versäumt eine unterhaltsberechtigte Person mit eigenem Einkommen, durch den entsprechenden Antrag, als unberechtigt einstufen zu lassen, dann geht das auf seine Kappe.
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caffery
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Re: Probleme mit dem Treuhänder

Beitrag von caffery »

Sehe ich auch so.

Für die Herausrechnung hätte er umgehend einen Beschluss beim InsO-Gericht erwirken müssen. Dieser hätte dann ab Beschluss Wirkung gehabt. Aber selbst im Falle eines zeitnahen Antrags nicht rückwirkend.
Da er dies offenbar jahrelang pflichtwirdrig (also seine Pflicht wenn Deine Geschichte so gelaufen ist) versäumt hat, will er Dir das jetzt Dir aufs Auge drücken.

So geht das natürlich nicht.
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Pidago32
Neuankömmling
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Re: Probleme mit dem Treuhänder

Beitrag von Pidago32 »

Vielen Dank für eure Antworten. Ich werde mir erstmal einen Termin bei einer Beratungsstelle machen um zu klären wie ich auf die Forderung reagiere.
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arreis
Wissender
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Beiträge: 383
Registriert: 28. Okt 2018, 11:05

Re: Probleme mit dem Treuhänder

Beitrag von arreis »

Mir ist nicht bewusst, ob das überhaupt möglich wäre, aber Du solltest Deinen Arbeitgeber informieren, nicht dass der TH auf die Idee kommt, das Geld über ihn einzufordern.
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caffery
praktischer Schuldnerberater
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Registriert: 13. Aug 2018, 20:45

Re: Probleme mit dem Treuhänder

Beitrag von caffery »

Pidago32 hat geschrieben: 7. Okt 2019, 08:37 Ich werde mir erstmal einen Termin bei einer Beratungsstelle machen um zu klären wie ich auf die Forderung reagiere.
Das ist wirklich eine heikle Frage und wohl in der Regel etwas, wozu Beratungsstellen vermutlilch allenfalls warme Worte spenden können. Ein Dich vertretender (guter) Anwalt würde dem vermutlich mit Leichtigkeit ein paar eindeutige Sätze servieren können und die Sache dürfte gegessen sein.

Im Endeffekt wüsste ich umgekehrt nicht, was der Verwalter machen soll wenn Du seiner Aufforderung nicht folgst.

Theoretisch könnte er höchstens versuchen die Stundung zu widerrufen. Das brächte wohl erstens nichts, weil die Kosten in Deinem Fall vermutlich schon gedeckt sind und zweitens, weil das Gericht bei dieser Geschichte wohl eher ihn komisch finden würde als Dich.

Dasselbe gilt für die Option, dass er Deine "Verfehlung" in seinen Bericht schreiben würde damit ein Gläubiger daraus u.U. einen Versagungsantrag schnitzen könnte. Auch damit würde er sich eigentlich nur selbst ins Bein schießen können da der Fehler augenscheinlich eindeutig bei ihm lag (wenn die Geschichte hier richtig dargestellt wurde).

Von daher kann man die Sache aus meiner Sicht eigentlich entspannt angehen... was natürlich als Betroffener deutlich leichter gesagt ist als getan.
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