Umlegung von EM-Rente auf Monate vor der Inso

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Kein_Beinbruch
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Umlegung von EM-Rente auf Monate vor der Inso

Beitrag von Kein_Beinbruch »

Hallo,

ich befinde mich noch im eröffneten Verfahren.

Habe jetzt endlich einen Rentenbescheid wegen eines Arbeitsunfalles bekommen, bekomme also eine laufende Erwerbsminderungsrente als auch eine Nachzahlung für die letzten 1,5 Jahre.

Der Insolvenzverwalter, zu dem ein gutes Verhältnis besteht, hat jetzt erstmal ausgerechnet, wie die Rentennachzahlung auf die Monate verteilt wird. Die Nachzahlung gilt auch für Zeiten, die vor der Insolvenzeröffnung lagen.

Nun hat er z.B. für die Monate, in denen ich noch gar nicht in der Inso war, folgendermaßen gerechnet: Nettolohn vom AG 1800€ plus EM-Rente 1000€, macht 2800€ Einkommen in diesem Monat. Nach (aktueller) Pfändungstabelle wären dann 1.134,99€ für diesen Monat abzuführen gewesen. Natürlich habe ich in diesen Monaten nichts abgeführt und auch die Rente damals noch nicht bekommen. Sprich für diese Monate müsste ich sogar noch was nachzahlen. Und so summiert es sich dann für mehrere Monate ins Negative, bis die Monate mit der Inso dazu kommen. Hier kommt es dann vom negativen wieder am Ende leicht ins positive, da ja schon in diesen Monaten an ihn abgeführt wurde.

Ist das so richtig? Bei dieser Rechenweise kann es dann ja sogar so dumm kommen, dass man keinen Pfennig von der Nachzahlung erhält und sogar noch mal was drauf zahlt, nur weil man eine Rentennachzahlung bekommen hat?

Meiner Meinung nach dürfte er doch für die Zeiten vor der Inso monatlich maximal nur die volle nachgezahlte Rente einstreichen?

Wie kann ich hier ihm gegenüber argumentieren? Wie geschrieben, es handelt sich um eine Erwerbsminderungsrente einer Berufsgenossenschaft, grundsätzlich ist die ja pfändbar.

Danke und viele Grüße

Kein Beinbruch...
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Re: Umlegung von EM-Rente auf Monate vor der Inso

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Hi Kein_Beinbruch,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Umlegung von EM-Rente auf Monate vor der Inso" geschaut?
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caffery
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Re: Umlegung von EM-Rente auf Monate vor der Inso

Beitrag von caffery »

Kein_Beinbruch hat geschrieben: 3. Okt 2019, 15:41 Nun hat er z.B. für die Monate, in denen ich noch gar nicht in der Inso war, folgendermaßen gerechnet: Nettolohn vom AG 1800€ plus EM-Rente 1000€, macht 2800€ Einkommen in diesem Monat. Nach (aktueller) Pfändungstabelle wären dann 1.134,99€ für diesen Monat abzuführen gewesen. Natürlich habe ich in diesen Monaten nichts abgeführt und auch die Rente damals noch nicht bekommen. Sprich für diese Monate müsste ich sogar noch was nachzahlen.
Hui - das ist aber mal ein spannendes Problem. (Sehr hilfreich - ich weiß...)
Wenn ich das richtig verstanden habe, wurdest Du vor der InsO-Eröffnung nicht gepfändet.
Jetzt will der nette Verwalter durch die rückwirkende EM-Rente quasi Deinen damals nicht gepfändeten Arbeitslohn vor der InsO "durch die Hintertür" rückwirkend mitpfänden. Habe ich das so richtig verstanden?
Kein_Beinbruch hat geschrieben: 3. Okt 2019, 15:41 Meiner Meinung nach dürfte er doch für die Zeiten vor der Inso monatlich maximal nur die volle nachgezahlte Rente einstreichen?
Ich würde das spontan auch mal so sehen, ja.
Er müsste m.E. die pfändbaren Einkommensbeträge von vor Eröffnung exklsusive der jetzigen Nachzahlungen herausrechnen.
Kein_Beinbruch hat geschrieben: 3. Okt 2019, 15:41 Wie kann ich hier ihm gegenüber argumentieren?
Ich würde ihn höflich fragen auf welcher Grundlage er an die Beträge von vor InsO-Eröffnung herantreten möchte. § 287 Abs. 2 InsO kann die Grundlage ja nicht sein, denn diese gilt nur für Beträge die ab der Eröffnung eintreffen. Neuerwerb ist es mal definitiv auch keiner ...
Wenn er an Beträge ranmöchte die vor Eröffnung geflossen sind, müsste er schon anfechten. Aber dafür gibt es hier m.E. keine Grundlage.

Ich gehe mal wohlwollend davon aus, dass er hier unabsichtlich einen Denkfehler macht. Mal angenommen, Dein Erwerbseinkommen wäre vor Eröffnung gepfändet worden, würdest Du ja jetzt rückwirkend doppelt gepfändet werden.

Sollte ich hier komplett auf dem Holzweg sein, so bitte ich um zügige Verbesserung;)
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Kein_Beinbruch
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Re: Umlegung von EM-Rente auf Monate vor der Inso

Beitrag von Kein_Beinbruch »

caffery hat geschrieben: 3. Okt 2019, 19:26 Hui - das ist aber mal ein spannendes Problem. (Sehr hilfreich - ich weiß...)
Wenn ich das richtig verstanden habe, wurdest Du vor der InsO-Eröffnung nicht gepfändet.
Jetzt will der nette Verwalter durch die rückwirkende EM-Rente quasi Deinen damals nicht gepfändeten Arbeitslohn vor der InsO "durch die Hintertür" rückwirkend mitpfänden. Habe ich das so richtig verstanden?
Hallo,

danke für die Antwort und genau, so kann man das sagen. Ich bekäme quasi neue Schulden aufgebrummt, die ich auch gnädig an ihn in Raten zahlen dürfte, nur weil ich eine Nachzahlung einer Rente bekomme.

Auch wenn ich in Summe ein kleines plus von ca. 8% des Gesamtbetrages behalten darf, geht die Bilanz eben in den Monaten vor der Inso, in denen niemand mein Gehalt gepfändet hat, ins Minus und der hier jeweils angesetzte Verrechnungsbetrag ist höher als die monatliche Rente.

In den Monaten vor der Inso habe ich auch noch einen kleinen Vorschuss in Höhe von ca. 20% der gesamten Nachzahlung erhalten. Da ich so nur ca. 8% der Nachzahlung (nach seiner Rechnung, nach meiner sind es gut 10%) behalten darf, muss ich eh' aufgrund der Überzahlung was an ihn abstottern, das ist auch völlig ok.

Wenn Du willst, kann ich Dir die Aufstellung auch mal zuschicken.
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Zuletzt geändert von Kein_Beinbruch am 3. Okt 2019, 19:37, insgesamt 1-mal geändert.
caffery
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Re: Umlegung von EM-Rente auf Monate vor der Inso

Beitrag von caffery »

Ja, danke:)

Ich denke also, dass ich Deine Ausführungen richtig verstanden habe.

Also ist m.E. - wie oben gesagt - die Berechnung des Verwalters unrichtig.

Ich würde mit ihm das Gespräch suchen. Wie gesagt gehe ich erstmal davon aus, dass er hier einen Denkfehler macht. Sollte aus dem Gespräch hervorgehen, dass dem nicht so ist und er trotzdem bei seinen Linie bleiben wollen, bliebe nur der Weg über das Insolvenzgericht.

Einen vergleichbaren Fall oder gar ein Urteil zu einer solchen Konstellation fällt mir aber leider aktuell nicht aus dem Stammhirn.
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Kein_Beinbruch
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Re: Umlegung von EM-Rente auf Monate vor der Inso

Beitrag von Kein_Beinbruch »

Sehe ich das richtig und Du meinst gar, dass er sogar von den Nachzahlungen für Zeiträume vor der Inso gar nichts bekommen könnte?
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caffery
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Re: Umlegung von EM-Rente auf Monate vor der Inso

Beitrag von caffery »

Nein, das habe ich so nicht gemeint. Er soll von Deinem pfändbaren Einkommen, welches Du vor InsO-Eröffnung bereits bekommen hattest, nichts kriegen.
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insolaner
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Re: Umlegung von EM-Rente auf Monate vor der Inso

Beitrag von insolaner »

caffery hat geschrieben: 3. Okt 2019, 20:44 Nein, das habe ich so nicht gemeint. Er soll von Deinem pfändbaren Einkommen, welches Du vor InsO-Eröffnung bereits bekommen hattest, nichts kriegen.
ist das nicht quasi dasselbe?

Mir fiel im Startbeitrag ein Satz auf:
Kein_Beinbruch hat geschrieben: 3. Okt 2019, 15:41Der Insolvenzverwalter, zu dem ein gutes Verhältnis besteht
"gut" relativ, wie an anderer Stelle schon mehrfach zu lesen war, ist der IV mitnichten ein Freund oder Anwalt des Insolventen, er arbeitet im Sinne der Gläubiger - und somit auch in seinem Sinne, denn je mehr Mittel eher für die Gläubiger sichern kann, umso höher wird auch seine Vergütung...
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caffery
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Re: Umlegung von EM-Rente auf Monate vor der Inso

Beitrag von caffery »

insolaner hat geschrieben: 3. Okt 2019, 21:30
caffery hat geschrieben: 3. Okt 2019, 20:44 Nein, das habe ich so nicht gemeint. Er soll von Deinem pfändbaren Einkommen, welches Du vor InsO-Eröffnung bereits bekommen hattest, nichts kriegen.
ist das nicht quasi dasselbe?
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Kein_Beinbruch
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Re: Umlegung von EM-Rente auf Monate vor der Inso

Beitrag von Kein_Beinbruch »

So, hier die Auflösung: Man hat mir in meiner Ansicht bzw. auch der Ansicht von Caffery vollkommen zugestimmt.

Also für die Monate vor dem Insolvenzverfahren wird nur die gesamte Nachzahlung der Rente einbehalten, aber nicht mit dem erhaltenen Arbeitslohn zusammengerechnet.

Danke und Gruß,

Kein_Beinbruch
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