Gerichtsvollzieher Smartphone

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insolaner
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Re: Gerichtsvollzieher Smartphone

Beitrag von insolaner »

caffery hat geschrieben: 30. Aug 2019, 17:13hätte ich persönlich aber noch nicht erlebt, dass ein Verwalter einen solchen Vertrag auflöst. Die Möglichkeit dazu hätte er aber - schließlich gehen alle laufenden Vertragsverhältnisse zur Insolvenzeröffnung formal auf ihn über - und Insolvenzverwalter haben grundsätzlich ein Sonderkündigungsrecht.
doch, so einen Fall kenne ich durchaus - war damals echt blöd, weil ein supergünstiger "Spezialvertrag", der danach leider nicht mehr zu bekommen war :/

Könnte man eigentlich, falls man den Vertrag behalten wollen würde, die Raten "nachzahlen", bzw. direkt an den IV die Masse einzahlen, um den Vertrag behalten zu können?
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Käsebrot
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Re: Gerichtsvollzieher Smartphone

Beitrag von Käsebrot »

Ich hatte zweimal Besuch vom GV. Der erste war faul, hat sich im Wohnzimmer auf die Couch gesetzt und seinen Wisch ausgefüllt. Danach war er auch schon wieder weg.

Der zweite drehte dann eine kleine Runde durch die Wohnung und entdeckte mein E-Piano, damals bereits über 10 Jahre alt, Marktwert quasi 0. Dennoch klebte er den Kuckuck drauf, vielleicht bekommt man ja doch noch paar Mark fuchzig dafür. Ich hab es dann völlig überteuert für 100 € aus der Masse rausgekauft (wie gesagt, einen Marktwert hatte es zu diesem Zeitpunkt überhaupt nicht mehr). Meine Gitarre kostete neu glaube ich so um die 150 DM, da kann man sich ja ausrechnen, was sie 2017 noch wert war... Dennoch erregte sie kurzzeitig Aufmerksamkeit.

Alle anderen im Haushalt befindlichen Geräte inkl. Notebook plus Laptop, iPad, Fernseher, teure Haushaltsgeräte usw. usf. haben ihn überhaupt nicht gejuckt.

Für meine Ski hätte man vermutlich noch etwas kriegen können, an die habe ich aber tatsächlich erst wieder gedacht, als ich beim Umzug den Keller leer räumte. Da war das Verfahren bereits in vollem Gange und schlafende Hunde wollte ich dann auch nicht wecken.
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katie83
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Re: Gerichtsvollzieher Smartphone

Beitrag von katie83 »

2017 hat ein GV mein altes Röhrenradio mitgenommen und 100€ dafür
von meinen Schulden abgezogen. Dafür durfte ich meine Raten weiter abzahlen und musste
keine EV abgeben. Wobei ich ehr glaube, dass Radio hat ihn persönlich
interessiert. Sonst war er okay.

Ich denke einen laufenden Vertrag zu kündigen würde sich theoretisch
nur dann lohnen wenn ohne den Vertrag Dein Einkommen über der Pfändungsgrenze
liegt und das Geld dann an die Gläubiger gehen kann. Aber nur meine Vermutung.
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tidus82
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Re: Gerichtsvollzieher Smartphone

Beitrag von tidus82 »

katie83 hat geschrieben: 25. Sep 2019, 14:27 Ich denke einen laufenden Vertrag zu kündigen würde sich theoretisch
nur dann lohnen wenn ohne den Vertrag Dein Einkommen über der Pfändungsgrenze
liegt und das Geld dann an die Gläubiger gehen kann. Aber nur meine Vermutung.
Da so ein Vertrag eh nicht das Pfändbare schmälert ist es gehopst und zusätzlich auch gesprungen ob der Vertrag gekündigt wird oder nicht. Der Vertrag wird eh aus dem Unpfändbaren bezahlt. :)
Es zählt nur, dass der IV rechtlich gesehen der neue Vertragsinhaber und damit auch haftbar gemacht werden kann, sollte damit irgendwas blöd laufen.
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Gerd
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Re: Gerichtsvollzieher Smartphone

Beitrag von Gerd »

Wäre interessant was raus kam beim Besuch des Gerichtsvollziehers.

Zum Thema Handy möchte ich noch folgendes anmerken, wenn es sich hier um einen normalen 24 Monatsvertrag mit Smartphone/Handy handelt den man überall so bekommt, dann ist das Handy mit dem Vertragsabschluss bereits dein Eigentum. Denn man kauft üblicherweise das Handy für einen obligatorischen Euro. Das was man dann monatlich bezahlt sind nicht z.B. Raten für das Handy sondern die reinen Gebühren für den Mobilfunktarif.

Vielleicht erfahren wir ja noch was raus kam beim Termin.
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Käsebrot
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Re: Gerichtsvollzieher Smartphone

Beitrag von Käsebrot »

Gerd hat geschrieben: 15. Okt 2019, 18:04
Zum Thema Handy möchte ich noch folgendes anmerken, wenn es sich hier um einen normalen 24 Monatsvertrag mit Smartphone/Handy handelt den man überall so bekommt, dann ist das Handy mit dem Vertragsabschluss bereits dein Eigentum. Denn man kauft üblicherweise das Handy für einen obligatorischen Euro. Das was man dann monatlich bezahlt sind nicht z.B. Raten für das Handy sondern die reinen Gebühren für den Mobilfunktarif.
Das würde ich so pauschal nicht stehen lassen. In meinem jetzigen Vertrag ist ein Betrag enthalten, mit dem ich das Gerät bezahle. Würde ich den Vertrag jetzt vorzeitig auflösen, müsste ich eine Ablösegebühr bezahlen. Mein Tarif kostet ohne mein Gerät etwa 30€ weniger. Ergo zahle ich durchaus auch Raten für das Gerät selber.
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