Ausgezahlte Lebensversicherung vor Insolvenz

Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion von Problemen im Verbraucherinsolvenzverfahren (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Allgemeine Fragen und Probleme rund um das Thema Schulden können im Forum 'Schuldenprobleme' diskutiert werden. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
Forumsregeln
Wichtiger Hinweis: Dieses Forum ersetzt keine Rechtsberatung! KEIN Benutzer darf und will auf dieser Plattform eine Rechtsberatung anbieten, so dass sämtliche Antworten nur als Austausch von Meinungen zu verstehen sind!
Bitte sucht einen Rechtsanwalt auf, wenn ihr rechtssichere Antworten erhalten möchtet!
Antworten
Joki
Wissender
Reaktionen: 2
Beiträge: 128
Registriert: 24. Sep 2019, 15:28

Ausgezahlte Lebensversicherung vor Insolvenz

Beitrag von Joki »

Hallo , ich bin im Dezember 2018 in die Insolvenz gegangen. In 2017 habe ich eine Versicherung ausbezahlt bekommen, von 16000 Euro. Mit dem Geld habe ich private Schulden bezahlt. Jetzt möchte meine Insolvenzverwalterin einen Nachweis über den Verbleib des Geldes haben, sie möchte das Geld evt von den Empfänger zurück fordern. Das Geld hat meine 86 jährige Schwiegermutter bekommen ,die uns vor der Insolvenz sehr unterstützt hat , ich möchte nicht das Sie wegen mir jetzt in Schwierigkeiten gerät. Was kann ich dagegen machen
0
Werbung
Bot
Beiträge: 263
Registriert: 26. Jan 2020

Re: Ausgezahlte Lebensversicherung vor Insolvenz

Werbung

Hi Joki,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Ausgezahlte Lebensversicherung vor Insolvenz" geschaut?
0
caffery
praktischer Schuldnerberater
Reaktionen: 429
Beiträge: 2580
Registriert: 13. Aug 2018, 20:45

Re: Ausgezahlte Lebensversicherung vor Insolvenz

Beitrag von caffery »

*Ich hab das hier nochmal etwas umgeschrieben*

Aus meiner Sicht nichts. Zumindest fällt mir nichts ein. Wenn nicht nachgewiesen werden kann, wohin das Geld geflossen ist, wird sie mutmaßlich annehmen, dass das Geld beiseite geschafft oder "verschwendet" wurde.
Das würde dann mit höchster Wahrscheinlichkeit das Ende Deines Verfahrens bedeuten.

... abgesehen davon könntest Du von Glück reden, wenn sie Dir selbst im Falle einer wahrheitsgemäßen Auskunft nicht noch mit § 133 InsO kommt. Denn die Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit wird bei Angehörigen grundsätzlich angenommen. Wenn Du Dir die o.g. Rechtsvorschrift mal aufmerksam durchliest, gäbe es da durchaus Möglichkeiten Dir trotz einer von der Verwalterin geforderten Erklärung "ans Bein zu pinkeln".

Ich kann hier leider nur dazu raten Minibrötchen zu backen und eine gewünschte Erklärung ohne Umschweife irgendwie beizubringen auch wenns maximal unangenehm ist. Es wäre aus meiner Sicht auch angesagt ob des genauen Inhalts anwaltlichen Rat einzuholen, denn ich sehe in der Geschichte wie gesagt massives Problempotential - fast egal was Du tust.
Sagst Du nichts, wirds mit Sicherheit ein Problem. Sagst Du die Wahrheit, könnte es aus meiner Sicht trotzdem eins werden.

Der Fehler lag hier m.E. im Vorfeld. Entweder Du wurdest nicht optimal beraten oder hast u.U. der Person die Dich ins Verfahren gebracht hat nichts von dem Zusammenhang erzählt. Ich zumindest hätte Dir bei der Geschichte dringend dazu geraten mit einem Antrag die möglichen Anfechtungsfristen abzuwarten, da das hier gegenständige Ungemach mit hoher Sicherheit zu erwarten war.
0
Joki
Wissender
Reaktionen: 2
Beiträge: 128
Registriert: 24. Sep 2019, 15:28

Re: Ausgezahlte Lebensversicherung vor Insolvenz

Beitrag von Joki »

Danke für deine Antwort, hoffe sie gibt sich mit der Wahrheit zufrieden. Kann meine Schwiegermutter auch noch Probleme bekommen....
0
caffery
praktischer Schuldnerberater
Reaktionen: 429
Beiträge: 2580
Registriert: 13. Aug 2018, 20:45

Re: Ausgezahlte Lebensversicherung vor Insolvenz

Beitrag von caffery »

Es ist mir ja unangenehm Dich hier mit "Horrorgeschichten" zu bombadieren aber ich fürchte, dass das Risiko einer Anfechtung durch die Verwalterin relativ hoch ist wenn die Geschichte so dargestellt wird wie Dus hier getan hast.

Ohne jetzt sonderlich viele Praxiserfahrungen mit solchen Vorgängen zu haben: Soweit ich die Zusammenhänge kenne, würde ich hier von einer Anfechtungsfrist von 2 Jahren ausgehen. Der befriedigte Gläubiger ist eine nahestehende Person gem. 138 InsO, also wird die Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit durch die Dame angenommen werden. Das "unterstützen vor der Insolvenz" spricht nochmal dafür. Da seid ihr also voll mit dabei.

Ich würde wie gesagt eher dazu raten fachlichen Rat bezüglich der genauen Vorgehensweise einzuholen bevor Du da unvorteilhafte Dinge sagst und das Kind dadurch endgültig in den Brunnen fällt.
0
Antworten