O.k., ich verstehe dein Argument, allerdings Steuererstattungen wurden direkt an den IV überwiesen. Der IV hatte auch mein Vermieter kontaktiert und hier ebenfalls die Info gegeben, dass Nebenkosten auf das Konto des IV überwiesen werden sollten.RubyGloom hat geschrieben: ↑12. Aug 2019, 21:52 Egal ob Steuererstattungen, Nebenkostenerstattungen, Versicherungszahlungen, Rückerstattungen einer Onlinebestellung, Einkünfte aus Flohmarktverkäufen, Taschengeld von Oma ... es gehört alles zur Masse. Auch wenn bei Verfahrenseröffnung kein "Vermögen" auf deinem Konto ist, muss der Iv sicherstellen, dass aller Geldzufluss zur Masse gezogen wird. Gibt er das Konto frei, ist er auf Deine richtigen Angaben angewiesen. Solltest Du diese nicht machen, kann Dir zwar die RSB versagt werden, aber ausserdem ist der IV für solche "verschwiegenen" Einkünfte während des eröffneten Verfahrens haftbar.
Und alles andere wird wohl auch aus seiner Erfahrung her nicht unbedingt über ein Girokonto gebucht. Aber da das nun mal doch nicht in der Gänze auszuschließen wäre, müsste das Konto eigentlich weiterhin überwacht werden. Zumindest fühle ich mich mit "reiner Weste", da ich immer den Hintergrundgedanken hatte, der IV könnte rückwirkend meine Kontobewegungen prüfen und ich somit meine RSB verwährt bekäme.
Naja, dadurch dass ich mich jetzt in der WVP befinde ist eh ein Stück mehr Freiheit eingetreten..