@FinLaure
hoffentlich wird Deine Erläuterung verstanden und akzeptiert
ich hatte zur verständnisvollen Erläuterung heute jedenfalls keine Kraft
P-Konto Freibetrag erhöhen?
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Re: P-Konto Freibetrag erhöhen?
Gugge hier ....
https://www.infodienst-schuldnerberatun ... -final.pdf
Dies gilt auch für Anträge nach § 850k Abs. 4 ZPO im Bezug auf Reisekosten. Eine Kopie der Pfändungs- und Einziehungsverfügung könnten Sie von Ihrer Bank bekommen bzw. wenigsten das Aktenzeichen und das Datum an dem die Pfändung eingegangen ist. Als Nachweis sollten Sie eine Bestätigung Ihres Arbeitgebers haben, dass es sich bei dem Ihnen überwiesenen Betrag auch tatsächlich um Reisekosten und keinen allg. Lohnvorschuss handelt.
https://www.infodienst-schuldnerberatun ... -final.pdf
Dies gilt auch für Anträge nach § 850k Abs. 4 ZPO im Bezug auf Reisekosten. Eine Kopie der Pfändungs- und Einziehungsverfügung könnten Sie von Ihrer Bank bekommen bzw. wenigsten das Aktenzeichen und das Datum an dem die Pfändung eingegangen ist. Als Nachweis sollten Sie eine Bestätigung Ihres Arbeitgebers haben, dass es sich bei dem Ihnen überwiesenen Betrag auch tatsächlich um Reisekosten und keinen allg. Lohnvorschuss handelt.
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Re: P-Konto Freibetrag erhöhen?
So neuer Monat neues Glück, habe in der Sache nix gemacht, seit gestern ist der verschwundene (vermeintlich gepfändete Betrag) wieder verfügbar. D.h. die Bank behält den Betrag einzig auf Grund der Tatsache das es ein P Konto ist zurück - ohne das eine Pfändung auf dem Kto liegt. Finde ich interessant.
Verstanden habe ich das Prozedere, aber da das FA ja ohnehin irgendwann sein Geld haben will habe ich nix gemacht, und habe das unter "Teilzahlung" verbucht.
Verstanden habe ich das Prozedere, aber da das FA ja ohnehin irgendwann sein Geld haben will habe ich nix gemacht, und habe das unter "Teilzahlung" verbucht.
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Re: P-Konto Freibetrag erhöhen?
Falsch gedacht.
Richtig ist (meiner Kenntnis nach):
1. das Finanzamt (wie alle "öffentlich-rechtlichen" Gläubiger) braucht keinen Pfändungsbeschluss, um Dein Konto zu pfänden, ein überfälliger Steuerbescheid genügt - und schon kann das FA eine "Pfändungs- und Einziehungs-VERFÜGUNG" selbst ausstellen, der Bank zustellen und damit ist Dein Konto dicht.
2. Du hast im vergangenen Monat (Sep) über den pfandfreien Betrag auf Deinem P-Konto verfügt.
Der "Rest" auf dem Konto wird in den Folgemonat (Okt) übertragen, folglich kannst Du seit gestern wieder darüber verfügen.
Du kannst jetzt im Okt wieder über den pfandfreien Betrag verfügen und der Rest wird wieder in den Folgemonat (Nov) übertragen usw usw usw.
Es gilt das Prinzip: "First in - first out".
Erst dann, wenn vom Geldeingang des aktuellen Monats im übernächsten Monat noch was übrig ist, wird es von der Bank an den Gläubiger (hier FA) überwiesen.
Da Du bisher keinen Antrag auf "Freigabe" (der Reisekosten) gestellt hast (s. Beitrag von S.Nitschke),
wirst Du in diesem Monat (Okt) wieder nur über den 'normalen' pfandfreien Betrag verfügen können.
Und am 31.10. hier posten: " ... ich kann noch nicht mal über mein ganzes, pfandfreies Gehalt verfügen ...!"
Richtig ist (meiner Kenntnis nach):
1. das Finanzamt (wie alle "öffentlich-rechtlichen" Gläubiger) braucht keinen Pfändungsbeschluss, um Dein Konto zu pfänden, ein überfälliger Steuerbescheid genügt - und schon kann das FA eine "Pfändungs- und Einziehungs-VERFÜGUNG" selbst ausstellen, der Bank zustellen und damit ist Dein Konto dicht.
2. Du hast im vergangenen Monat (Sep) über den pfandfreien Betrag auf Deinem P-Konto verfügt.
Der "Rest" auf dem Konto wird in den Folgemonat (Okt) übertragen, folglich kannst Du seit gestern wieder darüber verfügen.
Du kannst jetzt im Okt wieder über den pfandfreien Betrag verfügen und der Rest wird wieder in den Folgemonat (Nov) übertragen usw usw usw.
Es gilt das Prinzip: "First in - first out".
Erst dann, wenn vom Geldeingang des aktuellen Monats im übernächsten Monat noch was übrig ist, wird es von der Bank an den Gläubiger (hier FA) überwiesen.
Da Du bisher keinen Antrag auf "Freigabe" (der Reisekosten) gestellt hast (s. Beitrag von S.Nitschke),
wirst Du in diesem Monat (Okt) wieder nur über den 'normalen' pfandfreien Betrag verfügen können.
Und am 31.10. hier posten: " ... ich kann noch nicht mal über mein ganzes, pfandfreies Gehalt verfügen ...!"
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Re: P-Konto Freibetrag erhöhen?
Ok das ist mir dann alles vollkommen egal, weil auf dem Konto normalerweise eh kein Geld eingeht, ich überweise damit dann jetzt noch ein paar Rechnungen und kündige das Konto - hätte ich sowieso gemacht weil es ab dem 1.11.2019 Geld kosten soll.
Verstehe allerdings nicht warum das Geld nicht sofort ausgekehrt wird sondern mir noch einen Monat zur Verfügung steht - muss ich aber auch nicht verstehen.
Verstehe allerdings nicht warum das Geld nicht sofort ausgekehrt wird sondern mir noch einen Monat zur Verfügung steht - muss ich aber auch nicht verstehen.
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