Was sind Merkmale oder Notwendigkeiten damit ein Vergleich den Gläubiger besser stellt?
Wird da ein fiktives Einkommen angeniommen dass der Erwerbslose plötzlich während der insolvenz durchgängi haben könnte?
oder woran bemisst sich das?
Überlege, den gläubigern vielleicht eine Vergleich anzubieten. Von daher erwäge ich gerade was da realistisch und auch rechtlich zulässig wäre
