Sind Inkassokosten = Schadensersatz ?

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MaxMuster
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Sind Inkassokosten = Schadensersatz ?

Beitrag von MaxMuster »

Hallo,

es gibt da einen "komischen" Fall in meinem Bekanntenkreis, in dem ein Inkasso seine eigenen Kosten als Schadensersatz geltend machen möchte. Ist sowas möglich ?

So lief es ab...
A hat 3 Bestellungen von ges. ca. 1000 € bei Firma C getätigt.
Firma C liefert.
A kann grad nicht zahlen.
Firma C schickt Mahnung 1.
Firma C schickt Mahnung 2.
Inkasso Meldet sich mit Hauptforderung+Zinsen+ Spesenkram (ca.250€)
A zahlt Hauptforderung+Zinsen an Firma C.
Inkasso schickt Mahnung für Spesenkram.
A widerspricht und fordert Forderungsaufstellung
Inkasso schickt Forderungsaufstellung und fordert jetzt nicht mehr 250€ als Spesenkram sondern als Verzugsschadensersatz.
A widerspricht da Inkassokosten kein Verzugsschaden.
Inkasso beauftragt RA zur Beantragung von Mahnbescheid über 250€ Verzugsschadenersatz.

Die Frage :
Ist es richtig das die dem Inkasso "entstandenen" Kosten für Adressauskunft, Postpauschale, Vergütung nach RVG, etc. jetzt aufmal als Verzugsschaden betitelt werden dürfen ?
Das inkasso lässt in eigenem Namen betreiben, von Firma C ist in dem MB kein Wort zu lesen.

Wie sollte man jetzt vorgehen ?
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Re: Sind Inkassokosten = Schadensersatz ?

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Hi MaxMuster,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Sind Inkassokosten = Schadensersatz ?" geschaut?
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caffery
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Re: Sind Inkassokosten = Schadensersatz ?

Beitrag von caffery »

Sie sind quasi gezwungen aus den (einzig) verbliebenen Kosten eine neue Hauptforderung zu machen, da man keinen Titel ohne Hauptforderung erwirken kann.

Es ist allerdings ganz ausgesprochen selten, dass eine Inkassobude allein den verbliebenen eigenen (angeblichen) Verzugsschaden zu titulieren versucht. Ich selbst habe sowas noch nie gesehen - nur ganz vereinzelt mal von gehört. Das wäre schon ein Fall für den AK Inkassowatch.

Ich selber würde es wahrscheinlich so handhaben wie immer: Schauen ob ein Verzugsschaden dem Grunde nach berechtigt war und dann die Höhe prüfen. Die unstrittige Höhe zweckgebunden "zur Klaglosstellung" überweisen und dem Mahnbescheid komplett widersprechen.

Um das nochmal näher auszuführen (total spannendes Thema finde ich;)):

Ich kann mir vorstellen, dass z.b. der AK Inkassowatch oder einschlägig umtriebige Schuldneranwälte da noch auf ganz andere Ideen kommen könnten. Es gab da relativ kürzlich z.b. ein spannendes Urteil des AG Esslingen zu.
AG Esslingen, Urteil vom 18.05.2018, Az. 5 C 234/18

Das Gericht vertrat die Ansicht:
"Inkassokosten müssen vom Schuldner nur ersetzt werden, wenn der Gläubiger diese auch tatsächlich an das Inkassounternehmen gezahlt hat oder dazu noch verpflichtet ist"

Aus meiner persönlichen Sicht, steht das Verhalten der gemeinten Inkassobude dem entgegen. Wenn die Inkassobude für den Verzugsschaden nun selbst als Gläubiger auftritt, ohne dass die Forderung übertragen wurde o.ä., dann spricht das aus meiner Sicht ziemlich deutlich dafür, dass niemals eine Zahlung vom Ursprungsgläubiger an den Inkassodienstleister geflossen ist bzw. eine solche noch aussteht. Denn dann wäre der Ursprungsgläubiger ja selbst noch Forderer des Schadensersatzes.
Wenn die Bude selbst jetzt so ohne Weiteres als Gläubiger auftritt, gibt sie aus meiner Sicht zumindest implizit zu, dass es zu einer solchen Zahlung ja niemals gekommen ist.
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MaxMuster
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Re: Sind Inkassokosten = Schadensersatz ?

Beitrag von MaxMuster »

Danke caffery.

Es ist eine "kleinere" Creditreform.

Es liegt eine Abtretungserklärung vor, in der die Firma den Verzugschaden (genau die Summe die das Inkasso vorher als eigene Kosten gefordert hat) an das Inkasso als bezahlung abtritt.
Den genauen Wortlaut habe ich jetzt nicht im Kopf, aber er klingt in etwas so : anstelle einer Bezahlung/Vergütung wird hiermit der Verzugsschaden an die Crefo soundso abgetreten.
Allerdings siht die Erklärung eher "selbstgebastelt" aus, da sie auch keinerlei Unterschriften hat sondern nur gestempelt wurde.
Interessant fand ich auch das im MB gleich mit beantragt wurde, das sollte Widerspruch gegen den MB eingelegt werden das Verfahren am Gericht im Wohnort des Schuldners durchzuführen. Den spruch habe ich vorher auch noch nie in einem MB gelesen.
Es wurde jetzt erstmal widerspruch eingelegt.
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caffery
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Re: Sind Inkassokosten = Schadensersatz ?

Beitrag von caffery »

MaxMuster hat geschrieben: 31. Aug 2019, 10:58
Interessant fand ich auch das im MB gleich mit beantragt wurde, das sollte Widerspruch gegen den MB eingelegt werden das Verfahren am Gericht im Wohnort des Schuldners durchzuführen.
Das ist weder interessant, noch wurde das "beantragt". Das ist grundsätzlich so.
MaxMuster hat geschrieben: 31. Aug 2019, 10:58 Es wurde jetzt erstmal widerspruch eingelegt.
Ist es denn eine Mittelgebühr (1,3) oder was für eine Hebegebühr wurde angesetzt?
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MaxMuster
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Re: Sind Inkassokosten = Schadensersatz ?

Beitrag von MaxMuster »

caffery hat geschrieben: 31. Aug 2019, 12:18
Ist es denn eine Mittelgebühr (1,3) oder was für eine Hebegebühr wurde angesetzt?
gute Frage, ich blicke das mit der Berechnung der 1,3 Gebühr nicht so richtig.

Auf ca 800€ HF wurden 104,- Geschäftsgebühr gem. RVG berechnet, je 20 € für Post/Telekommunikation und Auskunftskosten und 8€ Adressermittliungskosten
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caffery
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Re: Sind Inkassokosten = Schadensersatz ?

Beitrag von caffery »

MaxMuster hat geschrieben: 2. Sep 2019, 12:05 Auf ca 800€ HF wurden 104,- Geschäftsgebühr gem. RVG berechnet, je 20 € für Post/Telekommunikation und Auskunftskosten und 8€ Adressermittliungskosten
Das ist eine Mittelgebühr (1,3) - also deutlich zu hoch.

Ich würde hier auf eine 0,3er Gebühr runterrechnen. Also 24 Euro Geschäftsgebühr + 4,80 Euro Auslagen= 28,80 Euro. Mehr gibts nicht sagt der BGH. (BGH Urteil vom 14.03.2019 - 4 StR 426/18)

Adressermittlung gibts nur gegen Kostennachweis.

Du schrubst im Erstposting was von 250 Euro - hier aber nur was von 132 Euro. Wasn der Rest?
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MaxMuster
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Re: Sind Inkassokosten = Schadensersatz ?

Beitrag von MaxMuster »

Ich sehe den Bekannten erst am Mittwoch wieder, daher kann ich jetzt die genauen Zahlen nicht angeben bzw habe sie nicht im Kopf...
Es sind noch ein paar € Zinsen auf die Ursprüngliche Hauptforderung dabei ( die m.M.n. zu zahlen sind), dann Ra Gebühr für den Mahnbescheid ca.60€ und weitere Gebühren für den MB (glaube Gerichtsgebühr oder so ähnlich).

Nachdem den Inkassokosten in der Forderungsaufstellung mal widersprochen wurde, bezogen sie sich auf ein Urteil aus 2015 in welchem eine bis zu 1,3 Gebühr möglich wäre. Das Az dazu kann ich auch erst am Mittwoch nachreichen.

Aber wenn du sagst da gibt eins aus 2019, sollte ja das aktuellere genutzt werden können.
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caffery
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Re: Sind Inkassokosten = Schadensersatz ?

Beitrag von caffery »

Es geht nicht wirklich darum welches Urteil aktueller ist. Es geht um den Aufwand im Einzelfall.

Wenn die Inkassobude im Einzelfall einen juristischen Aufwand nachweisen kann, der eine Mittelgebühr rechtfertigt, dann können sie diese selbstverständlich auch geltend machen.

Ob der Fall Deines Freundes ein solcher war weiß ich nicht. Da ich aber seit Jahren in unzähligen Fällen mit der besagten Massenbranche zu tun habe, bin ich einfach nicht gläubig genug um in diese Richtung eine messbare Wahrscheinlichkeit zu vermuten.
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