Hallo Miteinander,
Ich bin seit ein paar Tage in der Wohlverhaltensphase. Den Gerichtsbeschluss, dass die Insolvenz aufgehoben wurde habe ich bekommen. Mit diesen bin ich dann frohen Mutes zu meiner Volksbank gegangen und wollte das Pfändungsschutzkonto wieder umwandeln lassen. Die Bank sagte mir
,machen sie nicht erst nach der Restschuldbefreiung. Ich verstehe es nicht man gibt mir auch keine Antwort auf meine Fragen wieso und weshalb. Ich habe keine Schulden bei der Bank gehabt habe seit ich das Konto hatte nicht einmal das Konto überzogen und habe damals sogar den Dispo den man mir einrichten wollte abgelehnt. Meine Schulden sind aus dem Jahr 1998/99.
Viele Schulden habe ich abgezahlt aber bei der Eos war es einfach nicht möglich weil man mir auch nicht entgegengekommen ist. Als Eos eine Vermögensauskunft wollten sagte die Gerichtsvollzieherin zu mir ich sollte mal über eine Insolvenz nachdenken. Wie gesagt ich habe keine Schulden bei der Bank und es liegt auch keine Pfändung auf dem Konto.Ich habe ein monatliches Einkommen. Ich kann noch nicht einmal zur Konkurenz gehen weil man das Pfändungsschutzkonto nicht umwandelt.
Hat hier jemand einen Rat was ich machen kann.
Mit meinen ehemaligen Insolvenzverwalter und jetzt Treuhänder habe ich schon gesprochen die sagte mir das ich mich mit der Bank selber auseinandersetzen muss und sie mir nicht helfen kann.
Danke schon mal im voraus
P-Konto
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Re: P-Konto
Wenn das (besonders Punkt 2!) zu 100% stimmt:
Schicke dem Institut die Kopie des Aufhebungsbeschlusses und die Aufforderung die P-Konto Vereinbarung zu beenden schriftlich.
Diese Aussage ist auf jeden Fall falsch.
Re: P-Konto
Danke für die Antwort. Ich werde dann mal alles schriftlich machen. Alles was ich schrieb stimmt zu 100% warum sollte ich irgendwas schönreden. Dann würde ich mich nur selbst belügen und wenn ich um einen Rat frage dann bringt es gar nichts irgenwas zu erfinden um besser dazustehen
.
Re: P-Konto
Ich würde doch nicht denken, dass du hier absichtlich die Unwahrheit sagst...
Es kommt ständig vor, dass es Leute in diesem (was den Zusammenhang angeht wesentlichen) Punkt einfach nicht besser wissen und wirklich denken es hätte zur Verfahrenseröffnung keine Pfändung auf dem Konto gegeben.
Vielleicht weil es sehr lange ohnehin nur Verfügungen weit unterhalb des Freibetrag gab und die Pfändung daher keinen spürbaren Effekt hatte - oder weil Leute fälschlicher Weise denken, durch den Insolvenzbeschlag seien alte Pfändungen von vor dem Verfahren "gelöscht" worden oder sowas...
Wenn man dann die P-Kontovereinbarung in deiner Lage beendet, hat man einfach einen riesigen A-A-Regen losgetreten. Leider kommt sowas total häufig vor. Und weil ich das schon so häufig erlebt habe sage ich das so deutlich.
Es kommt ständig vor, dass es Leute in diesem (was den Zusammenhang angeht wesentlichen) Punkt einfach nicht besser wissen und wirklich denken es hätte zur Verfahrenseröffnung keine Pfändung auf dem Konto gegeben.
Vielleicht weil es sehr lange ohnehin nur Verfügungen weit unterhalb des Freibetrag gab und die Pfändung daher keinen spürbaren Effekt hatte - oder weil Leute fälschlicher Weise denken, durch den Insolvenzbeschlag seien alte Pfändungen von vor dem Verfahren "gelöscht" worden oder sowas...
Wenn man dann die P-Kontovereinbarung in deiner Lage beendet, hat man einfach einen riesigen A-A-Regen losgetreten. Leider kommt sowas total häufig vor. Und weil ich das schon so häufig erlebt habe sage ich das so deutlich.
Re: P-Konto
Jetzt verstehe ich was du meinst aber nein es war keine Pfändung drauf und ist auch nicht. Da habe ich bei der Bank schon bevor die Insolvenz aufgehoben wurde angefragt. Trotzdem vielen Dank für den schriftlichen Hinweis manchmal ist man so verpeilt das man nicht auf die einfachste Lösung kommt.
Re: P-Konto
Immer wieder erstaunlich, welchen Unsinn so mancher Banker heutzutage (in 2026) noch erzählt ... meines Wissens gibt es das P-Konto etwa seit 2010 - das zu Beginn nicht gleich immer alle alles wußten, konnte man ja noch verstehen, aber jetzt, nach so vielen Jahren, da muss man ja Böswilligkeit unterstellen, was sonst ?
Hier der Gesetzestext:
" ...
Der Kontoinhaber kann mit einer Frist von mindestens vier Geschäftstagen zum Monatsende von dem Kreditinstitut verlangen, dass das dort geführte Pfändungsschutzkonto als Zahlungskonto ohne Pfändungsschutz geführt wird. 2Absatz 2 Satz 2 gilt entsprechend.
... " s.
https://dejure.org/gesetze/ZPO/850k.html
Du kannst natürlich jederzeit bei jeder Bank (die Dir ein Konto gibt) ein neues Konto eröffnen, egal, was Deine jetzige Bank sagt - aber man darf eben nur ein (1) P-Konto haben.
Vermutlich ist das genau die Absicht Deiner jetzigen Bank: Kunden vergraulen.
Jedenfalls solche Kunden, die man nicht mehr abzocken kann.
Viel Erfolg !
Hier der Gesetzestext:
" ...
Der Kontoinhaber kann mit einer Frist von mindestens vier Geschäftstagen zum Monatsende von dem Kreditinstitut verlangen, dass das dort geführte Pfändungsschutzkonto als Zahlungskonto ohne Pfändungsschutz geführt wird. 2Absatz 2 Satz 2 gilt entsprechend.
... " s.
https://dejure.org/gesetze/ZPO/850k.html
Du kannst natürlich jederzeit bei jeder Bank (die Dir ein Konto gibt) ein neues Konto eröffnen, egal, was Deine jetzige Bank sagt - aber man darf eben nur ein (1) P-Konto haben.
Vermutlich ist das genau die Absicht Deiner jetzigen Bank: Kunden vergraulen.
Jedenfalls solche Kunden, die man nicht mehr abzocken kann.
Viel Erfolg !
Re: P-Konto
Ich denke es liegt bis heute am Wissentransfer was die in der obersten Etage ihren "Soldaten" weitergeben.
Ich denke daher auch nicht, dass der einfache "Schalterarbeiter" nicht das weiß was er eigentl. wissen müsste, und es ihm auch nicht daran ermangelt gegen fehlendes Wissen zu handeln.
Auch denke ich nicht, dass solche Mitarbeiter einer Bank den Versuch starten jemanden abzocken zu wollen.
Aber es ist aus meiner Erfahrung recht schwer bestimmte Anliegen in die obersten Etagen zu befördern; zumindest recht aufwendig.
In Ihrem Fall denke ich allerdings, dass - anscheinend noch nicht geschehen - ein schriftlicher Verweis ausreichen wird.
Ich denke daher auch nicht, dass der einfache "Schalterarbeiter" nicht das weiß was er eigentl. wissen müsste, und es ihm auch nicht daran ermangelt gegen fehlendes Wissen zu handeln.
Auch denke ich nicht, dass solche Mitarbeiter einer Bank den Versuch starten jemanden abzocken zu wollen.
Aber es ist aus meiner Erfahrung recht schwer bestimmte Anliegen in die obersten Etagen zu befördern; zumindest recht aufwendig.
In Ihrem Fall denke ich allerdings, dass - anscheinend noch nicht geschehen - ein schriftlicher Verweis ausreichen wird.