Liebes Forum,
der Insolvenzantrag wurde vor ca. zwei Wochen v. d. Schuldnerberatung versandt. Vor drei Tagen kam ein Schreiben vom AG, die Kosten f. Insolvernzverfahren + Anwaltskosten seien gestundet. Seit dem sind einige Tage vergangen und das Verfahren wurde noch nicht eröffnet, ist das o.k.?
Sorry, ich bin etwas aufgeregt.
Vielen Dank!
Liebe Grüße
Flora
Stundung der Kosten zugestell, Insolvenzverfahren noch nicht eröffnet
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- Beiträge: 263
- Registriert: 26. Jan 2020
Re: Stundung der Kosten zugestell, Insolvenzverfahren noch nicht eröffnet
Hi Flora,
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Stundung der Kosten zugestell, Insolvenzverfahren noch nicht eröffnet" geschaut?
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Stundung der Kosten zugestell, Insolvenzverfahren noch nicht eröffnet" geschaut?
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Graf Wadula
- praktischer Schuldnerberater
- Beiträge: 695
- Registriert: 15. Mär 2019, 16:20
Re: Stundung der Kosten zugestell, Insolvenzverfahren noch nicht eröffnet
Klar. Die Stundung wird nur bewilligt, wenn ein zulässiger und begründeter Insolvenzantrag vorliegt.