Hallo zusammen,
ich bin seit August 2025 in einer Verbraucherinsolvenz und mache mir aktuell große Sorgen wegen meiner Spielsucht.
Ich habe leider auch während der laufenden Insolvenz regelmäßig in Online-Casinos gespielt. Im Durchschnitt waren es ungefähr 600 bis 700 Euro im Monat. Das Geld kam aus meinem laufenden Einkommen und aus dem Betrag, der mir nach Pfändung bzw. innerhalb meines geschützten Einkommens zur Verfügung stand.
Wichtig ist vielleicht: Miete, Unterhalt und meine sonstigen laufenden Rechnungen habe ich immer bezahlt. Für das Glücksspiel habe ich keine Kredite aufgenommen, keinen Dispo benutzt und auch keine neuen Schulden gemacht. Auszahlungen bzw. Gewinne aus den Casinos hatte ich praktisch keine, das Geld wurde überwiegend verspielt.
Mir ist inzwischen klar geworden, dass ich ein ernsthaftes Glücksspielproblem habe. Ich habe deshalb beschlossen, ab sofort komplett aufzuhören und mir Unterstützung wegen meiner Spielsucht zu holen.
Jetzt habe ich große Angst, dass mir wegen der bisherigen Casinozahlungen die Restschuldbefreiung wegen Vermögensverschwendung nach § 290 InsO versagt werden könnte.
Hat jemand hier einen ähnlichen Fall erlebt oder als Schuldnerberater damit Erfahrung?
Mich würde besonders interessieren, ob jemand während der Insolvenz aus seinem unpfändbaren bzw. frei verfügbaren Einkommen gespielt hat, trotzdem alle Verpflichtungen bezahlt und keine neuen Schulden gemacht hat und anschließend trotzdem ganz normal die Restschuldbefreiung erhalten hat.
Vielen Dank für eure Erfahrungen und Einschätzungen.
Glücksspiel während Privatinsolvenz – Restschuldbefreiung gefährdet?
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Graidy2007
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Re: Glücksspiel während Privatinsolvenz – Restschuldbefreiung gefährdet?
Hi Graidy2007,
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Glücksspiel während Privatinsolvenz – Restschuldbefreiung gefährdet?" geschaut?
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Glücksspiel während Privatinsolvenz – Restschuldbefreiung gefährdet?" geschaut?
Re: Glücksspiel während Privatinsolvenz – Restschuldbefreiung gefährdet?
Du kannst mit deinem Unpfändbaren machen, was du willst. Es sogar verbrennen, was im Endeffekt ähnlich effektiv wie Glücksspiel sein dürfte.
Deine Insolvenz ist deswegen nicht in Gefahr. Das ist sie eher, wenn du ohne Therapie genauso weitermachen würdest wie vorher.
Deine Insolvenz ist deswegen nicht in Gefahr. Das ist sie eher, wenn du ohne Therapie genauso weitermachen würdest wie vorher.
Re: Glücksspiel während Privatinsolvenz – Restschuldbefreiung gefährdet?
Erfahrungen besitze ich keine, aber es dürfte so sein wie Shopgirl schrieb.Graidy2007 hat geschrieben: ↑10. Sep 2026, 15:27Jetzt habe ich große Angst, dass mir wegen der bisherigen Casinozahlungen die Restschuldbefreiung wegen Vermögensverschwendung nach § 290 InsO versagt werden könnte.
Sie scheint Abs. 1 Ziff 4 zu irritieren. Aber dies begreift Verbindlichkeiten (etc.) die über dem Ihres geschützten Einkommen liegen.
Leider kenne ich mit Spielsucht nicht aus, würde Ihnen aber auch raten - gerade nachdem Sie es selbst ansprechen - entsprechende Unterstützung zu suchen.
Viele Erfolg und alles Gute.
Re: Glücksspiel während Privatinsolvenz – Restschuldbefreiung gefährdet?
... und entstehen nun neue Schulden oder ist das ganze wirklich aus dem laufenden Einkommen bezahlt worden??
Melde Dich per PN mal, wenn sich wieder 3 Monate vor Ende der Laufzeit mit der Spiel**** nichts geändert hat.
Melde Dich per PN mal, wenn sich wieder 3 Monate vor Ende der Laufzeit mit der Spiel**** nichts geändert hat.
Re: Glücksspiel während Privatinsolvenz – Restschuldbefreiung gefährdet?
1. Sperren lassen - Sofort! -> https://hessendante.hessen.de/forms/fin ... P&needSB=4
2. Spielgewinne müssen im Insolvenzverfahren (und ggf. in der WVP) komplett herausgegeben werden. Im eröffneten Verfahren auch jeder einzelne Kleingewinn, und das läppert sich - unabhängig davon ob man ihn danach quasi direkt wieder verspielt. Ich habe schon erlebt wie Verwalter so einen Kontoauszug eines Glücksspielbetreibers "durchgearbeitet" haben. Die Einschränkung "Gewinne von geringem Wert" müssen ggf. nicht herausgegeben werden gibt es nur in der WVP. § 35 InsO kennt diese Einschränkung nicht.
3. Wie dem Imker auch fehlt mir aufgrund multipler Erfahrungswerte der Glaube daran, dass jemand mit dem dargelegten Suchtverhalten es schafft sich in soweit zu begrenzen, dass er immer in dem Moment aufhört zu spielen in dem das Monatsbudget aufgebraucht ist.
4. "Vermögensverschwendung" im insolvenzrechtlichen Sinne ist hier nicht das Problem. (wurde ja schon gesagt)
2. Spielgewinne müssen im Insolvenzverfahren (und ggf. in der WVP) komplett herausgegeben werden. Im eröffneten Verfahren auch jeder einzelne Kleingewinn, und das läppert sich - unabhängig davon ob man ihn danach quasi direkt wieder verspielt. Ich habe schon erlebt wie Verwalter so einen Kontoauszug eines Glücksspielbetreibers "durchgearbeitet" haben. Die Einschränkung "Gewinne von geringem Wert" müssen ggf. nicht herausgegeben werden gibt es nur in der WVP. § 35 InsO kennt diese Einschränkung nicht.
3. Wie dem Imker auch fehlt mir aufgrund multipler Erfahrungswerte der Glaube daran, dass jemand mit dem dargelegten Suchtverhalten es schafft sich in soweit zu begrenzen, dass er immer in dem Moment aufhört zu spielen in dem das Monatsbudget aufgebraucht ist.
4. "Vermögensverschwendung" im insolvenzrechtlichen Sinne ist hier nicht das Problem. (wurde ja schon gesagt)
Re: Glücksspiel während Privatinsolvenz – Restschuldbefreiung gefährdet?
Caffery hat Recht nutze dafür die Oasis Sperre die gilt für jegliche Art von Glücksspiel auch Sportwetten usw.
Itak65
Itak65
Re: Glücksspiel während Privatinsolvenz – Restschuldbefreiung gefährdet?
Hilft so eine Sperre nachhaltig, oder findet man dann nicht auch andere Wege?
Re: Glücksspiel während Privatinsolvenz – Restschuldbefreiung gefährdet?
Natürlich hilft die Sperre kannst dich auch dauerhaft deren lassen. Hier der link dazu.
https://rp-darmstadt.hessen.de/sicherhe ... stem-oasis
Lg Itak65
https://rp-darmstadt.hessen.de/sicherhe ... stem-oasis
Lg Itak65
Re: Glücksspiel während Privatinsolvenz – Restschuldbefreiung gefährdet?
Ich denke das können nur Betroffene und bestenfalls ausgeprägte Statistiken bewerten.
Ich denke, dass eine technsiche Sperre mich nicht davon abhalten würde vor andere Wege zu finden diese zu übergehen, selbst wenn ich solch eine Sperre freien WIllens mir auferlegt hätte.
Ich denke, dass eine technsiche Sperre mich nicht davon abhalten würde vor andere Wege zu finden diese zu übergehen, selbst wenn ich solch eine Sperre freien WIllens mir auferlegt hätte.