Kurz vor Regelinsolvenz – kann ich meinen Betrieb weiterführen? Erfahrungen gesucht

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Juliatic
Neuankömmling
Beiträge: 2
Registriert: 27. Aug 2026, 19:21

Kurz vor Regelinsolvenz – kann ich meinen Betrieb weiterführen? Erfahrungen gesucht

Beitrag von Juliatic »

Ich bin selbstständige Einzelunternehmerin mit Mitarbeitern vor Regelinsolvenz – Betrieb soll möglichst fortgeführt werden. Anwalt empfiehlt Antrag, Termin zur Vorbereitung steht an. Ich habe große Angst davor, dass der Insolvenzverwalter den Betrieb nicht fortführen lässt. Gibt es hier jemanden, der während der Regelinsolvenz sein Unternehmen weitergeführt hat? Wie liefen die ersten Tage nach Antragstellung bei euch ab? Musstet ihr zunächst schließen bzw. Mitarbeiter freistellen? Wann wurde die Selbstständigkeit freigegeben?
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Beiträge: 263
Registriert: 26. Jan 2020

Re: Kurz vor Regelinsolvenz – kann ich meinen Betrieb weiterführen? Erfahrungen gesucht

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Hi Juliatic,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Kurz vor Regelinsolvenz – kann ich meinen Betrieb weiterführen? Erfahrungen gesucht" geschaut?
robo
Guru
Beiträge: 1146
Registriert: 11. Mär 2023, 10:08

Re: Kurz vor Regelinsolvenz – kann ich meinen Betrieb weiterführen? Erfahrungen gesucht

Beitrag von robo »

Du kannst Deinen Betrieb erstmal wie gehabt fortführen, sollte das Gericht Deinem Antrag stattgeben und das Insolvenzverfahren direkt eröffnen.
Dann wird sich der Insolvenzverwalter vermutlich umgehend bei Dir melden, denn ab Eröffnung ist er erstmal "der Chef" und Du darfst über Deinen Betrieb eigentlich gar nicht mehr selbst verfügen (da "Insolvenzmasse"). Das gilt auch für Dein Geschäftskonto (sofern vorhanden), die Bank wird Dir ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens keine Verfügungen mehr erlauben.
Also stell es vor Abgabe des Inso-Antrages am besten auf Null, wenn möglich.

Hast Du noch Betriebsausgaben zu tätigen (Miete, Gehälter, Betriebsbedarf) ?
Das geht dann eben erstmal nicht mehr.
Und für Deinen eigenen Lebensunterhalt (plus Familie?) solltest Du etwas Bargeld in petto haben.

Es könnte aber auch sein, dass das Gericht vorab einen Insolvenzverwalter beauftragt, ein Gutachten zu Deinem Betrieb zu erstellen, eben zu der Frage: Fortsetzen oder nicht.

Also wenn es eh auf ein Inso-Verfahren hinausläuft, dann mach einfach weiter wie bisher, Insolvenzverwalter und/oder Gericht werden sich sicher zeitnah bei Dir melden.

Bist Du mit Deinem Anwalt zufrieden ?
Fühlst Du Dich von ihm gut beraten ?
Vermutlich hat er "Vorkasse" genommen, denn er will ja nicht zu Deinen Insolvenzgläubigern gehören ... :)

Woran lag es denn, dass der Betrieb den Bach runter ging ?
Ist das "Problem" für die Zukunft behoben ?
Hast Du Anlaß zur Hoffnung, dass es nicht einfach weiter bergab geht ?

Sollte der IV Deinen Betrieb umgehend 'freigeben', gem. InsO $ 35 (2):
https://dejure.org/gesetze/InsO/35.html
dann läuft wieder alles auf Dein Risiko!

Viel Glück !
robo
Guru
Beiträge: 1146
Registriert: 11. Mär 2023, 10:08

Re: Kurz vor Regelinsolvenz – kann ich meinen Betrieb weiterführen? Erfahrungen gesucht

Beitrag von robo »

Es kommt natürlich immer auf den Insolvenzverwalter an, da gibt es (wie überall) solche und solche ...

Hast Du einen "vom Stamme Nimm" und hast Du gut verkäufliche Betriebsmittel, Warenbestand, Inventar usw, dann wird er das vermutlich lieber versilbern (und den Laden schließen), schließlich bekommt er ein schönes Stückchen ab vom Kuchen "Insolvenzmasse".

Lebt Dein Betrieb eher von Deinem KnowHow, dann wird er vermutlich 'freigeben', denn das kann er ja nicht zu Geld machen und er wird für Deinen Einsatz (oder eben Nicht-Einsatz) vermutlich nicht haften wollen.

Bist Du mit den Lohnzahlungen rückständig ?
Haben Deine Mitarbeiter Anspruch auf Insolvenzgeld ?
Was sagt Dein Anwalt dazu ?
imker
praktischer Schuldnerberater
Beiträge: 1571
Registriert: 4. Okt 2018, 10:48

Re: Kurz vor Regelinsolvenz – kann ich meinen Betrieb weiterführen? Erfahrungen gesucht

Beitrag von imker »

Juliatic hat geschrieben: 27. Aug 2026, 19:30 Ich bin selbstständige Einzelunternehmerin mit Mitarbeitern vor Regelinsolvenz – Betrieb soll möglichst fortgeführt werden. Anwalt empfiehlt Antrag, Termin zur Vorbereitung steht an. Ich habe große Angst davor, dass der Insolvenzverwalter den Betrieb nicht fortführen lässt. Gibt es hier jemanden, der während der Regelinsolvenz sein Unternehmen weitergeführt hat? Wie liefen die ersten Tage nach Antragstellung bei euch ab? Musstet ihr zunächst schließen bzw. Mitarbeiter freistellen? Wann wurde die Selbstständigkeit freigegeben?
Wie kommst Du drauf, dass der IV den Betrieb des Einzelunternehmers/dessen selbständige Tätigkeit beenden kann??
Juliatic
Neuankömmling
Beiträge: 2
Registriert: 27. Aug 2026, 19:21

Re: Kurz vor Regelinsolvenz – kann ich meinen Betrieb weiterführen? Erfahrungen gesucht

Beitrag von Juliatic »

Danke für deine Antwort 😊
Genau das ist einer der Punkte, bei denen ich momentan sehr verunsichert bin. Mein Anwalt hat mir erklärt, dass im Insolvenzverfahren geprüft wird, ob bzw. wie meine selbstständige Tätigkeit fortgeführt werden kann und ob diese freigegeben wird. Daher hatte ich Sorge, dass es theoretisch auch dazu kommen könnte, dass der Betrieb nicht weitergeführt werden kann.
Mein eigentliches Problem sind hauptsächlich die bestehenden Altverbindlichkeiten. Ich habe inzwischen eine Fortführungs-/Liquiditätsplanung ohne diese Altlasten erstellt und danach ist der laufende Betrieb auch bei vorsichtiger Umsatzplanung positiv. Mitarbeiter, Miete, laufende Steuern, Ware, Betriebskosten und mein Lebensunterhalt sind darin berücksichtigt.
Wenn ich dich richtig verstehe, siehst du die Gefahr einer Schließung bei einem laufenden Einzelunternehmen also deutlich geringer? Hast du selbst Erfahrungen mit einer Regelinsolvenz bei laufender Selbstständigkeit bzw. mit der Freigabe nach § 35 Abs. 2 InsO? Mich würde vor allem interessieren, wie es unmittelbar nach Antragstellung praktisch weiterging.
imker
praktischer Schuldnerberater
Beiträge: 1571
Registriert: 4. Okt 2018, 10:48

Re: Kurz vor Regelinsolvenz – kann ich meinen Betrieb weiterführen? Erfahrungen gesucht

Beitrag von imker »

1. Ja ich habe da Erfahrungen.
2. Du hast die Antwort des Rechtsanwaltes (persönlich oder war das eine E-Mail oder KI-Antwort) wirklich völlig falsch verstanden.
3. Der IV kann sagen, das führe I C H als I V weiter. Dann haftet E R für n von Dir geführtetn Betrieb den Gläubigernund du bist die Gewinne los und die Vergürug für Deine Arbeitist dann ein ewiger Streit.

4. Hast Du eine Buchhaltung mit BWA usw? Wieviel Gewinn ist für 2026 zu erwarten oder ist das ungewiß??

5. Bei der Entscheidung nach 35 ist der IV nicht ängstlich, aber auch nicht dumm. wenn Du keine Gewinne machen konntest, wird sich das nach seiner Einschätzung auch in den nächsten Monaten nicht ändern. Also jammern kann helfen und keine aktuelle Buchhaltung haben auch.

6. Aber es kommt auch ein wenig auf den Geschäftszweig an. Gastro und Landwirtschaft wird er wohl nicht weiterführen.

7. War es Ki die Dich irritiert oder ein persönliches Gespräch?? Welches Bundesland??
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