insolvenz – Eigentumswohnung und Unterhaltsschulden
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Re: insolvenz – Eigentumswohnung und Unterhaltsschulden
Du hast Schulden, Gi163, richtig ?
Und Du hast "Vermögen" ( = Deine Wohnung), richtig ?
Also könntest Du Dein Vermögen dazu nutzen, um Deine Schulden zu bezahlen.
Wenn Du die Wohnung verkaufen würdest, dann hättest Du keine oder jedenfalls weniger Schulden, richtig ?
Was ist daran nicht zu verstehen ?
Meiner Meinung nach kannst Du einen Vergleich mit dem Jugendamt vergessen.
Das wird es nicht geben.
Sie werden Dir keine Schulden erlassen.
Werf dafür kein Geld einem gewerblichen Schuldnerberater in den Rachen.
Meine Meinung.
Und Du hast "Vermögen" ( = Deine Wohnung), richtig ?
Also könntest Du Dein Vermögen dazu nutzen, um Deine Schulden zu bezahlen.
Wenn Du die Wohnung verkaufen würdest, dann hättest Du keine oder jedenfalls weniger Schulden, richtig ?
Was ist daran nicht zu verstehen ?
Meiner Meinung nach kannst Du einen Vergleich mit dem Jugendamt vergessen.
Das wird es nicht geben.
Sie werden Dir keine Schulden erlassen.
Werf dafür kein Geld einem gewerblichen Schuldnerberater in den Rachen.
Meine Meinung.
Re: insolvenz – Eigentumswohnung und Unterhaltsschulden
Meine Schulden allein beim Jugendamt betragen fast 15.000 Euro. Und dabei spreche ich noch gar nicht von meinen Schulden bei den Banken.robo hat geschrieben: ↑26. Aug 2026, 21:48 Du hast Schulden, Gi163, richtig ?
Und Du hast "Vermögen" ( = Deine Wohnung), richtig ?
Also könntest Du Dein Vermögen dazu nutzen, um Deine Schulden zu bezahlen.
Wenn Du die Wohnung verkaufen würdest, dann hättest Du keine oder jedenfalls weniger Schulden, richtig ?
Was ist daran nicht zu verstehen ?
Meiner Meinung nach kannst Du einen Vergleich mit dem Jugendamt vergessen.
Das wird es nicht geben.
Sie werden Dir keine Schulden erlassen.
Werf dafür kein Geld einem gewerblichen Schuldnerberater in den Rachen.
Meine Meinung.
Natürlich könnte ich meine Wohnung verkaufen. Dann wäre ich wahrscheinlich schuldenfrei und in gewisser Weise erleichtert – aber ich hätte eben auch keine Wohnung mehr. Danach müsste ich eine Wohnung finden und jeden Monat Miete zahlen. Wie ich bereits geschrieben habe, liegt mein Nettoeinkommen bei ungefähr 1.500 Euro im Monat.
Du schreibst, dass ich kein Geld für eine gewerbliche Schuldnerberatung ausgeben soll. Aber was ist, wenn ich es trotzdem versuchen möchte? Sind solche Beratungen wirklich so teuer? Ehrlich gesagt habe ich mich damit bisher überhaupt nicht beschäftigt. Ich wollte mich gerade darüber informieren, was eine solche Beratung im Durchschnitt kostet.
Re: insolvenz – Eigentumswohnung und Unterhaltsschulden
Des Menschen Wille ist sein Himmelreich.
Natürlich kannst Du Dein Geld ausgeben wie Du willst.
Es wird Dich niemand daran hindern.
Geht ja auch gar nicht.
Aber Du kannst Dein Geld genauso gut in den Gulli werfen.
Oder dem Tierschutz spenden.
Meine Meinung.
Tu, was Du willst.
Re: insolvenz – Eigentumswohnung und Unterhaltsschulden
Ich schließe mich Robo vollends an (und das passiert nicht so oft
)
Ein Vergleich mit Banken und dem Jugendamt wird nicht klappen. Du hast ja Vermögen (die Wohnung). Wieso sollte also irgendein Gläubiger auch nur auf einen Euro verzichten?
Dir sollte klar sein, dass du die Wohnung vermutlich sowieso nicht wirst halten können. Deine Gläubiger können sie zwangsversteigern lassen. Dabei ist der Erlös meist deutlich geringer als bei einem selbständigen Verkauf.
Lass das mit der gewerblichen Beratung. Da wirfst du nur Geld aus dem Fenster.
Wenn du Hilfe bei dem ganzen Schuldendschungel brauchst, dann such dir einen seriösen (!) Anwalt. Keinen der Schuldensanierer, die dir das Blaue vom Himmel versprechen. Und mit dem klärst du dir Kosten, bevor er für dich tätig wird.
Und ich denke, du brauchst auch Beratung bezüglich des Unterhalts. Wenn du nachweislich (durch Krankheit) nicht leistungsfähig bist, dürfte auch kein Rückstand auflaufen. Wobei natürlich die gesteigerte Erwerbsobliegenheit gilt. Dh. du musst dich bemühen, wenigstens den Mindestunterhalt zu zahlen - sofern dir das möglich ist.
Allein das Thema Unterhalt ist vermutlich viel zu komplex, um das über ein Forum zu klären.
Ein Vergleich mit Banken und dem Jugendamt wird nicht klappen. Du hast ja Vermögen (die Wohnung). Wieso sollte also irgendein Gläubiger auch nur auf einen Euro verzichten?
Dir sollte klar sein, dass du die Wohnung vermutlich sowieso nicht wirst halten können. Deine Gläubiger können sie zwangsversteigern lassen. Dabei ist der Erlös meist deutlich geringer als bei einem selbständigen Verkauf.
Lass das mit der gewerblichen Beratung. Da wirfst du nur Geld aus dem Fenster.
Wenn du Hilfe bei dem ganzen Schuldendschungel brauchst, dann such dir einen seriösen (!) Anwalt. Keinen der Schuldensanierer, die dir das Blaue vom Himmel versprechen. Und mit dem klärst du dir Kosten, bevor er für dich tätig wird.
Und ich denke, du brauchst auch Beratung bezüglich des Unterhalts. Wenn du nachweislich (durch Krankheit) nicht leistungsfähig bist, dürfte auch kein Rückstand auflaufen. Wobei natürlich die gesteigerte Erwerbsobliegenheit gilt. Dh. du musst dich bemühen, wenigstens den Mindestunterhalt zu zahlen - sofern dir das möglich ist.
Allein das Thema Unterhalt ist vermutlich viel zu komplex, um das über ein Forum zu klären.
Re: insolvenz – Eigentumswohnung und Unterhaltsschulden
Vielen Dank. Ich bin wirklich überrascht und dankbar, dass es hier Menschen gibt, die sich sogar um diese späte Uhrzeit noch die Zeit nehmen zu antworten. Mir hilft das wirklich sehr, denn hier in Deutschland habe ich außer meinem Vater und meinen Kindern eigentlich niemanden, nur noch ein paar Freunde.Shopgirl hat geschrieben: ↑26. Aug 2026, 23:41 Ich schließe mich Robo vollends an (und das passiert nicht so oft)
Ein Vergleich mit Banken und dem Jugendamt wird nicht klappen. Du hast ja Vermögen (die Wohnung). Wieso sollte also irgendein Gläubiger auch nur auf einen Euro verzichten?
Dir sollte klar sein, dass du die Wohnung vermutlich sowieso nicht wirst halten können. Deine Gläubiger können sie zwangsversteigern lassen. Dabei ist der Erlös meist deutlich geringer als bei einem selbständigen Verkauf.
Lass das mit der gewerblichen Beratung. Da wirfst du nur Geld aus dem Fenster.
Wenn du Hilfe bei dem ganzen Schuldendschungel brauchst, dann such dir einen seriösen (!) Anwalt. Keinen der Schuldensanierer, die dir das Blaue vom Himmel versprechen. Und mit dem klärst du dir Kosten, bevor er für dich tätig wird.
Und ich denke, du brauchst auch Beratung bezüglich des Unterhalts. Wenn du nachweislich (durch Krankheit) nicht leistungsfähig bist, dürfte auch kein Rückstand auflaufen. Wobei natürlich die gesteigerte Erwerbsobliegenheit gilt. Dh. du musst dich bemühen, wenigstens den Mindestunterhalt zu zahlen - sofern dir das möglich ist.
Allein das Thema Unterhalt ist vermutlich viel zu komplex, um das über ein Forum zu klären.
Was den Unterhalt betrifft: Ich zahle monatlich 100 Euro und habe auch immer gezahlt – eben so viel, wie ich kann.
Was meine anderen Schulden betrifft, liegen die Forderungen inzwischen bei den Inkassounternehmen. Ich sitze gerade da und überlege, ob ich vielleicht zunächst einfach alles so lassen und weiterhin jeweils 50 Euro zahlen soll, soweit es mir möglich ist.
Übrigens hat eines der Inkassounternehmen, EOS, bereits ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet und ich habe einen Mahnbescheid bekommen. In diesem Moment wusste ich einfach nicht, was ich machen sollte, und habe angekreuzt, dass ich der gesamten Forderung widerspreche. Natürlich ist mir bewusst, dass grundsätzlich eine Forderung besteht – ich hatte vorher auch schon 50 Euro gezahlt.
Einige Tage später bekam ich von EOS ein Schreiben, in dem sie mich aufforderten, meinen Widerspruch zurückzunehmen. Das hat mich etwas gewundert. Warum ist es für EOS so wichtig, dass ich meinen Widerspruch zurücknehme? Wenn sie der Meinung sind, dass die Forderung berechtigt ist, könnten sie das gerichtliche Verfahren doch einfach weiterführen.
Aber das nur nebenbei. Meine eigentliche Frage ist: Wäre es vielleicht sinnvoller, zunächst alles so zu lassen und weiterhin jeweils 50 Euro zu zahlen? Wie wahrscheinlich ist es, dass die Inkassounternehmen trotz dieser Zahlungen gerichtlich weiter vorgehen und am Ende versuchen, in mein Vermögen zu vollstrecken?
Re: insolvenz – Eigentumswohnung und Unterhaltsschulden
Wenn Sie den Widerspruch zurücknehmen wird das Ingasso einen Titel erhalten und sie paren sich das langwieriege Gerichtsverfahren.
Was ich nicht verstehe ist, dass man ein Mahnverfahren anstrengt obwohl sie den Ratenvereinbarungen bislang nachkamen.
Was ich nicht verstehe ist, dass man ein Mahnverfahren anstrengt obwohl sie den Ratenvereinbarungen bislang nachkamen.
Re: insolvenz – Eigentumswohnung und Unterhaltsschulden
Ich habe jeden Monat 50 Euro bezahlt, weil ich mir im Moment nicht mehr leisten kann. Das Inkasso wollte eine höhere Rate und hat mich mehrmals auf die möglichen Folgen hingewiesen. Ich habe immer gesagt, dass ich die Schulden anerkenne und weiterhin 50 Euro monatlich zahle. Mehr ist für mich derzeit leider nicht möglich.
Re: insolvenz – Eigentumswohnung und Unterhaltsschulden
Das müssten Sie dann mit dem Inkasso klären.
I.d.R. lassen die sich aufgrund aktueller wirtschaftlicher Lage auch auf kleinere Beträge ein, verlangen aber jedwede Veränderungen mitgeteilt zu bekommen, nachweislich.
I.d.R. lassen die sich aufgrund aktueller wirtschaftlicher Lage auch auf kleinere Beträge ein, verlangen aber jedwede Veränderungen mitgeteilt zu bekommen, nachweislich.
Re: insolvenz – Eigentumswohnung und Unterhaltsschulden
Ich versuche gerade einzuschätzen, wie riskant es für mich wäre, zunächst alles so weiterlaufen zu lassen und nicht den Weg über die Insolvenz zu gehen.
Mittlerweile habe ich drei Forderungen bei Inkassounternehmen. Alle drei sind mit meinen monatlichen Zahlungen von 50 € nicht einverstanden und verlangen höhere Raten. Eines davon, EOS, ist bereits vor Gericht gegangen und verlangt jetzt von mir, meinen Widerspruch zurückzunehmen.
Wie wahrscheinlich ist es, dass die Gläubiger einen Vollstreckungstitel bekommen und anschließend versuchen, in meine Wohnung zu vollstrecken, wenn ich trotzdem weiterhin nur 50 € monatlich zahle?
Wenn diese Gläubiger Vollstreckungstitel bekommen, wie realistisch ist es, dass sie tatsächlich gegen die Wohnung vorgehen? Und wie schnell könnte es im schlimmsten Fall zu einer Zwangsversteigerung kommen?
Vielen Dank nochmal.
Re: insolvenz – Eigentumswohnung und Unterhaltsschulden
Langer Satz; entweder sie nehmen Ihren Widerspruch zurück und das Inkasso wird in übersehbarer Zeit zu einem Titel gelangen mit dem sie pfänden lassen kann, und gibt Ihnen nicht selten trotz Titel die Möglichkeit ohne Pfämndung auch niedrigere Raten zu zahlen mit der Auflge Vermögensveränderungen zeitgleich mitzuteilen, um erneut über die Höhe der Raten zu sprechen, oder Sie halten an dem Widerspruch fest und es wird zu einem Verfahren vor Gericht kommen, wo sie bis dahin zumindest diesen Gläubiger wahrscheinlich nicht bedienen werden, er aber womöglich spätestens nach Urteil weniger auf eine Ratenzahlung als eine Pfändung eingehen wird.