insolvenz – Eigentumswohnung und Unterhaltsschulden

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TomH
Wissender
Beiträge: 357
Registriert: 9. Sep 2025, 18:24

Re: insolvenz – Eigentumswohnung und Unterhaltsschulden

Beitrag von TomH »

Gerade die Unterhaltansprüche "auszublenden" dürfte - sofern ich mich recht erinnere - wenig erfolgversprechend sein, da sie weiter beigetrieben werden.
robo
Guru
Beiträge: 1143
Registriert: 11. Mär 2023, 10:08

Re: insolvenz – Eigentumswohnung und Unterhaltsschulden

Beitrag von robo »

Du bist selbständig - dann vergiß das mit dem aussergerichtlichen Vergleich durch eine caritative Schuldnerberatung. Das geht nur bei "Verbraucherinsolvenz", nicht bei "Regelinsolvenz".

Also blieben nur "Gewerbliche" ... und die wollen Kohle.
Und ob sie liefern ?
Wenn das Jugendamt im Spiel ist, hast Du, glaube ich auch, keine Chance.
Die interessiert Null, ob sie wenigstens "den Spatz in der Hand" haben.
Kannst Du vergessen.

Dein Vorteil: Für den Insoantrag brauchst Du keine Bescheinigung über den aussergerichtlichen Vergleich, Du könntest Deinen Inso-Antrag heute selbst ausfüllen und morgen zum Gericht bringen.
Aber dann ist Deine Wohnung ziemlich sicher weg.
Der Insolvenzverwalter wird sich freuen, denn wenn er sie dann verkauft, bekommt er ein ordentliches Stückchen ab "vom Kuchen".
Den interessiert auch nicht, wo Du dann wohnst.

Schwierige Situation ... mit Insolvenzverfahren ist die Wohnung wohl ziemlich sicher weg.
Vielleicht weiß einer der Profis hier dazu mehr ?

Ich persönlich finde es auch ziemlich doof, Unterhalt nicht zu zahlen.
Warum verdienst Du als Selbständiger nur 1.500 € ?
(also unter der Pfändungsgrenze)
Das klingt verdächtig nach Drückebergerei.
Such Dir einen Job, wo Du mehr verdienst und den Unterhalt korrekt zahlen kannst.
Das hilft Dir aktuell nicht bei den Altschulden, ich weiß.
Aber dabei kann ich Dir nicht helfen, sorry.
Gi163
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Registriert: 25. Aug 2026, 12:46

Re: insolvenz – Eigentumswohnung und Unterhaltsschulden

Beitrag von Gi163 »

Shopgirl hat geschrieben: 26. Aug 2026, 17:09 Ganz kurz und knapp: Vergiss das mit den 70%, das ist leider vollkommen unrealistisch.

Das Jugendamt wird auf kein Geld verzichten (dürfen die auch meines Wissens gar nicht) und die Banken vermutlich auch nicht. Wenn du für ein Kind unterhatspflichtig bist, bist du wahrscheinlich noch recht jung und hast noch zig Jahre Erwerbsleben vor dir. In dieser Konstellation eine Reduzierung von 70% zu verhandeln, halte ich persönlich für unmöglich (und Versprechungen in diese Richtung für höchst unseriös)

Deine Selbstständigkeit wirft 1500 Euro ab. Wäre es nicht vernünftiger, genau da anzusetzen? Du hättest mit jedem anderen Job, selbst wenn nur Mindestlohn gezahlt wird, monatlich mehr.
Danke für deine Antwort.

Was die 70 % angeht: Ich glaube eigentlich nicht, dass mein Freund mich da anlügen würde. Vielleicht sind die Gläubiger seiner Ex-Frau auch deshalb so weit entgegengekommen, weil ihre gesamten Schulden nur bei ungefähr 10.000 Euro lagen. Bei mir ist es deutlich mehr. Deshalb weiß ich selbst nicht, wie realistisch so etwas in meinem Fall wäre.

Andererseits denke ich mir: Wenn die Banken und Inkassounternehmen sehen, dass bei mir finanziell einfach nichts mehr zu holen ist und sonst möglicherweise eine Insolvenz kommt, könnte es für sie vielleicht trotzdem sinnvoll sein, sich auf einen Teil der Forderung zu einigen, anstatt am Ende noch weniger oder gar nichts zu bekommen.

Genau deshalb möchte ich zuerst zu einer Schuldnerberatung und prüfen lassen, ob eine Einigung mit den Gläubigern überhaupt realistisch ist.

Oder wäre es am Ende vielleicht doch sinnvoller, die Wohnung schnell zu verkaufen und damit zumindest einen großen Teil der Schulden zu bezahlen? Im Moment weiß ich selbst noch nicht, welcher Weg vernünftiger wäre.
Gi163
Mitglied
Beiträge: 14
Registriert: 25. Aug 2026, 12:46

Re: insolvenz – Eigentumswohnung und Unterhaltsschulden

Beitrag von Gi163 »

Shopgirl hat geschrieben: 26. Aug 2026, 17:09 Ganz kurz und knapp: Vergiss das mit den 70%, das ist leider vollkommen unrealistisch.

Das Jugendamt wird auf kein Geld verzichten (dürfen die auch meines Wissens gar nicht) und die Banken vermutlich auch nicht. Wenn du für ein Kind unterhatspflichtig bist, bist du wahrscheinlich noch recht jung und hast noch zig Jahre Erwerbsleben vor dir. In dieser Konstellation eine Reduzierung von 70% zu verhandeln, halte ich persönlich für unmöglich (und Versprechungen in diese Richtung für höchst unseriös)

Deine Selbstständigkeit wirft 1500 Euro ab. Wäre es nicht vernünftiger, genau da anzusetzen? Du hättest mit jedem anderen Job, selbst wenn nur Mindestlohn gezahlt wird, monatlich mehr.
Vielen Dank für Ihre Antwort.

Zu meinem Einkommen und der Vermutung, dass ich einfach nicht mehr arbeiten möchte, möchte ich noch etwas erklären. Ich habe eine bestimmte Diagnose, durch die es für mich sehr schwierig ist, in einem Team und generell ständig mit anderen Menschen zu arbeiten. Die Nummer der Diagnose beginnt mit dem Buchstaben F – mehr möchte ich dazu hier öffentlich nicht schreiben.

Zum Glück habe ich eine Tätigkeit gefunden, bei der ich selbstständig und weitgehend ohne ständigen Kontakt mit anderen Menschen arbeiten kann. So kann ich wenigstens selbst etwas verdienen und muss nicht vom Staat leben. Das ist für mich schon sehr wichtig.

Was die Insolvenz betrifft: Ja, ich bin selbstständig. Ich habe aber keine Mitarbeiter und hatte auch noch nie welche. Außerdem haben meine Kredite überhaupt nichts mit meiner selbstständigen Tätigkeit zu tun. Ich habe sie als Privatperson ausschließlich für private Zwecke aufgenommen.

Deshalb verstehe ich einen Punkt einfach nicht: Bedeutet allein die Tatsache, dass ich momentan selbstständig bin, wirklich automatisch, dass für mich nur eine Regelinsolvenz infrage kommt?

Und habe ich Sie richtig verstanden, dass man bei einer Regelinsolvenz überhaupt nicht versuchen kann, sich außergerichtlich mit den Gläubigern zu einigen? Falls das tatsächlich so ist, könnten Sie mir vielleicht einen Link zu der entsprechenden gesetzlichen Regelung geben? Ich weiß inzwischen wirklich nicht mehr, wo ich nach den richtigen Informationen suchen soll. Während meiner Arbeit lese ich nebenbei praktisch den ganzen Tag irgendwelche Seiten zu diesem Thema, und je mehr ich lese, desto verwirrter werde ich.

Bleibt mir in meiner Situation wirklich nur die Insolvenz und damit wahrscheinlich der Verlust meiner einzigen Wohnung? Die Wohnung hat gerade einmal 29 m². Ich bin fast 50 Jahre alt, habe eine Erkrankung und die deutsche Sprache fällt mir bis heute nicht leicht. Ich bin zwar schon als Kind nach Deutschland gekommen und kann natürlich Deutsch sprechen und verstehen, aber gerade komplizierte rechtliche Dinge sind für mich trotzdem sehr schwierig.

Die ganze Situation belastet mich inzwischen wirklich sehr, und ich weiß momentan einfach nicht mehr, was ich machen soll.

Tatsächlich habe ich bisher gerade hier die meisten konkreten Antworten und Hinweise bekommen. Deshalb auf jeden Fall vielen Dank dafür, dass Sie sich die Zeit nehmen und mir antworten.

Und nur damit wegen meines schriftlichen Deutsch kein falscher Eindruck entsteht: Beim Formulieren meiner Texte hier benutze ich künstliche Intelligenz.
robo
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Re: insolvenz – Eigentumswohnung und Unterhaltsschulden

Beitrag von robo »

Natürlich kannst Du einen aussergerichtlichen Vergleich versuchen,
es wird Dich nur keine caritative ( = kostenlose ) Schuldnerberatung dabei unterstützen,
wenn Du selbständig bist.

Ja, wenn Du selbständig tätig bist, kommt für Dich keine sogenannte "Verbraucherinsolvenz" infrage, sondern nur die sogenannte "Regelinsolvenz", s. InsO § 304
https://dejure.org/gesetze/InsO/304.html

Der wesentliche Unterschied besteht für Dich aber nur darin, dass Dir keine Schuldnerberatung o.ä. das Scheitern des aussergerichtlichen Einigungsversuchs bescheinigen muss.

Aber dann kämen für die Verhandlungen mit den Gläubigern eben auch nur gewerblicher Schuldnerberater infrage, die allesamt gern das Blaue vom Himmel versprechen ... aber ob sie das auch halten können ?
Wohl kaum.
Doch bezahlen musst Du sie jedenfalls, wenn Du sie beauftragst.

War bei Deinem Bekannten auch das Jugendamt mit im Spiel ?
Ich kann mir nicht vorstellen, dass es überhaupt ein einziges Jugendamt in D gibt, dass auf einen Teil der Forderung verzichten würde, ganz egal, ob 10 oder 50 oder 70% - warum sollten sie auch ? Sie haben ja gar keinen Vorteil dadurch. Und möglicherweise nur Ärger mit ihren Vorgesetzten.

Was ist die Wohnung wert ?
Ist sie verkäuflich oder eher nicht ?
Was ist so schlimm daran, sich eine andere kleine Wohnung zu suchen und umzuziehen ?
Gi163
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Re: insolvenz – Eigentumswohnung und Unterhaltsschulden

Beitrag von Gi163 »

robo hat geschrieben: 26. Aug 2026, 21:14 Natürlich kannst Du einen aussergerichtlichen Vergleich versuchen,
es wird Dich nur keine caritative ( = kostenlose ) Schuldnerberatung dabei unterstützen,
wenn Du selbständig bist.

Ja, wenn Du selbständig tätig bist, kommt für Dich keine sogenannte "Verbraucherinsolvenz" infrage, sondern nur die sogenannte "Regelinsolvenz", s. InsO § 304
https://dejure.org/gesetze/InsO/304.html

Der wesentliche Unterschied besteht für Dich aber nur darin, dass Dir keine Schuldnerberatung o.ä. das Scheitern des aussergerichtlichen Einigungsversuchs bescheinigen muss.

Aber dann kämen für die Verhandlungen mit den Gläubigern eben auch nur gewerblicher Schuldnerberater infrage, die allesamt gern das Blaue vom Himmel versprechen ... aber ob sie das auch halten können ?
Wohl kaum.
Doch bezahlen musst Du sie jedenfalls, wenn Du sie beauftragst.

War bei Deinem Bekannten auch das Jugendamt mit im Spiel ?
Ich kann mir nicht vorstellen, dass es überhaupt ein einziges Jugendamt in D gibt, dass auf einen Teil der Forderung verzichten würde, ganz egal, ob 10 oder 50 oder 70% - warum sollten sie auch ? Sie haben ja gar keinen Vorteil dadurch. Und möglicherweise nur Ärger mit ihren Vorgesetzten.

Was ist die Wohnung wert ?
Ist sie verkäuflich oder eher nicht ?
Was ist so schlimm daran, sich eine andere kleine Wohnung zu suchen und umzuziehen ?
Bei meinem Bekannten, dem etwa 70 % der Schulden erlassen wurden, war das Jugendamt nicht beteiligt. Es waren nur Banken.

Dann habe ich Sie jetzt so verstanden, dass ein außergerichtlicher Vergleich in meinem Fall grundsätzlich doch möglich ist. Wenn eine kostenlose Schuldnerberatung mich wegen meiner Selbstständigkeit dabei nicht unterstützen kann, müsste ich mich eben an einen kostenpflichtigen Berater wenden. Aber die Möglichkeit, mit den Gläubigern eine außergerichtliche Einigung zu versuchen, besteht trotzdem. Habe ich Sie jetzt richtig verstanden?

Vielen Dank auch für den Link zum Gesetz. Ich werde mir § 304 auf jeden Fall anschauen und mir den Inhalt mit Hilfe von KI in einfachen Worten erklären lassen.

Zu meiner Wohnung: Sie hat 29 m² und liegt in Ostdeutschland. Soweit ich mich erinnere, wurde hier in der Gegend im Sommer eine ähnliche Wohnung für ungefähr 40.000 Euro angeboten oder verkauft.

Einen Punkt habe ich aber noch nicht verstanden. Sie fragen, was so schlimm daran wäre, eine andere kleine Wohnung zu suchen und umzuziehen. Aber was würde das in meiner Situation ändern?

Vielleicht habe ich Sie falsch verstanden. Die Wohnung gehört mir. Sie ist zwar klein, aber es ist meine eigene Wohnung, und ich wohne selbst darin. Wenn ich jetzt in eine andere Wohnung umziehe, wie würde mir das bei meinen Schulden helfen? Meine eigene Wohnung würde doch trotzdem mein Eigentum bleiben.

Könnten Sie mir bitte erklären, wie Sie das gemeint haben?

Und noch einmal vielen Dank, dass Sie sich sogar abends die Zeit nehmen, mir zu antworten.
TomH
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Re: insolvenz – Eigentumswohnung und Unterhaltsschulden

Beitrag von TomH »

Mir hatte eine bekannte Privatbank vor Einleitung des Insolvenzverfahren ein Angebot i.H. einer Quote von weit unter 30% gemacht. Allerdings ist die Bank nach Jahren auf mich zu gekommen und nicht ich auf sie!
Gi163
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Re: insolvenz – Eigentumswohnung und Unterhaltsschulden

Beitrag von Gi163 »

TomH hat geschrieben: 26. Aug 2026, 21:30 Mir hatte eine bekannte Privatbank vor Einleitung des Insolvenzverfahren ein Angebot i.H. einer Quote von weit unter 30% gemacht. Allerdings ist die Bank nach Jahren auf mich zu gekommen und nicht ich auf sie!
Vielen Dank für Ihre Antwort! Das macht mir wirklich etwas Hoffnung. In meinem Fall haben die Banken die Forderungen allerdings bereits an Inkassounternehmen abgegeben. Bei mir handelt es sich um ProCash, Kodat Inkasso und EOS. Trotzdem gibt mir Ihre Erfahrung etwas Hoffnung.
TomH
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Re: insolvenz – Eigentumswohnung und Unterhaltsschulden

Beitrag von TomH »

Sollte eher keine Hoffnung machen, insbesondere wenn Ihre Verbindlichkeiten zur Eintreibung weitergereicht wurden!
Gi163
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Re: insolvenz – Eigentumswohnung und Unterhaltsschulden

Beitrag von Gi163 »

TomH hat geschrieben: 26. Aug 2026, 21:43 Sollte eher keine Hoffnung machen, insbesondere wenn Ihre Verbindlichkeiten zur Eintreibung weitergereicht wurden!
Sie schreiben „vor Einleitung des Insolvenzverfahrens“. Bedeutet das, dass Sie anschließend tatsächlich ein Insolvenzverfahren durchlaufen haben?

Falls ja, handelte es sich bei Ihnen um eine Privatinsolvenz oder eine Regelinsolvenz? Wie ist das Ganze bei Ihnen abgelaufen?

Könnten Sie vielleicht etwas über Ihre Erfahrungen berichten? Ich wäre Ihnen dafür sehr dankbar.
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