Guten Abend,
gibt es einen Anspruch für den Schuldner darauf zu erfahren, weshalb ein Insolvenzverwalter (IV) bestehende Forderungen des Schuldners nicht weiter verfolgt und daher die Forderungen aus der Masse frei gibt? Bzw. hat der IV von sich aus die Gründe dem Schuldner mitzuteilen.
Beste Grüße
Forderungen des Schuldners werden nicht weiter verfolgt
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Re: Forderungen des Schuldners werden nicht weiter verfolgt
Hi TomH,
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Forderungen des Schuldners werden nicht weiter verfolgt" geschaut?
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Forderungen des Schuldners werden nicht weiter verfolgt" geschaut?
Re: Forderungen des Schuldners werden nicht weiter verfolgt
Nein, dafür gibt es m.W. keine Rechtsgrundlage.
Der IV ist der Gläubigerversammlung und dem Insolvenzgericht rechenschaftspflichtig.
Beim Insolvenzgericht kannst Du Akteneinsicht beantragen, dann siehst Du, ob der IV sich zu Deinen Forderungen geäussert hat und kannst ggf. Beschwerde einreichen.
Hast Du Kontakt zu einem Deiner Gläubiger, könntest Du den "anspitzen" ...
Vermutlich ist es dem IV zu aufwendig, sein Job ist es ja, die "Masse" zusammenzuhalten, oder zu wenig erfolgversprechend - oder er ist schlicht zu faul. Oder. Oder.
Bist Du nicht im Bürgergeldbezug ?
Dann bekommt der IV ja nur die Mindestvergütung von Vater Staat.
Gibt es denn überhaupt "Masse", aus der der IV die Kosten der Eintreibung finanzieren könnte ?
Der IV ist der Gläubigerversammlung und dem Insolvenzgericht rechenschaftspflichtig.
Beim Insolvenzgericht kannst Du Akteneinsicht beantragen, dann siehst Du, ob der IV sich zu Deinen Forderungen geäussert hat und kannst ggf. Beschwerde einreichen.
Hast Du Kontakt zu einem Deiner Gläubiger, könntest Du den "anspitzen" ...
Vermutlich ist es dem IV zu aufwendig, sein Job ist es ja, die "Masse" zusammenzuhalten, oder zu wenig erfolgversprechend - oder er ist schlicht zu faul. Oder. Oder.
Bist Du nicht im Bürgergeldbezug ?
Dann bekommt der IV ja nur die Mindestvergütung von Vater Staat.
Gibt es denn überhaupt "Masse", aus der der IV die Kosten der Eintreibung finanzieren könnte ?
Re: Forderungen des Schuldners werden nicht weiter verfolgt
Ich habe eine Klage geg. das Jobcenter laufen. Die Forderungen belaufen sich auf mittlerweile einen 5-stelligen Betrag. Denkbar war mir freilich der Aufwand und vor allem die Aussicht auf einen Erfolg. Aber das hätte man ja einfach weiter laufen lassen können um abzuwarten. Aber womöglich hat das technisch ja auch mit der Wohlverhaltenphase zu tun, also dem Abschluß des eigentl. Verfahrens.
Re: Forderungen des Schuldners werden nicht weiter verfolgt
Wenn der IV die Sache ‚freigegeben‘ hat, kannst Du es ja weiterlaufen lassen, aber er macht das nicht für Dich.
Hätte er nicht freigegeben und würde noch im Status „eröffnetes Verfahren“ Geld vom Jobcenter an Dich fließen, dann würde das zur „Masse“ gehören. Flösse es erst im Status „WVP“, dann nicht.
So bleibt es jetzt Deins, wenn was vom JC kommt.
Ist doch gut.
Viel Glück !
Hätte er nicht freigegeben und würde noch im Status „eröffnetes Verfahren“ Geld vom Jobcenter an Dich fließen, dann würde das zur „Masse“ gehören. Flösse es erst im Status „WVP“, dann nicht.
So bleibt es jetzt Deins, wenn was vom JC kommt.
Ist doch gut.
Viel Glück !
Re: Forderungen des Schuldners werden nicht weiter verfolgt
Er soll das ja auch nicht für mich machen, die Klage habe ich selbst eingelegt. Mich interessiert bloß der Grund weshalb.
Re: Forderungen des Schuldners werden nicht weiter verfolgt
Kurz und bündig.
Kein Recht: Die Insolvenzordnung sieht keine Begründungspflicht vor.
Keine Info: Der Insolvenzverwalter muss dir von sich aus gar nichts mitteilen.
Harte Realität: Er arbeitet für die Gläubiger, nicht für dich.
Kein Recht: Die Insolvenzordnung sieht keine Begründungspflicht vor.
Keine Info: Der Insolvenzverwalter muss dir von sich aus gar nichts mitteilen.
Harte Realität: Er arbeitet für die Gläubiger, nicht für dich.
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Graf Wadula
- praktischer Schuldnerberater
- Beiträge: 693
- Registriert: 15. Mär 2019, 16:20
Re: Forderungen des Schuldners werden nicht weiter verfolgt
Der Insolvenzverwalter ist zur bestmöglichen Befriedigung der Gläubiger verpflichtet. Deshalb wird er einen solchen Anspruch nur freigeben, wenn a) keine Masse vorhanden ist, um diesen Anspruch gerichtlich geltend machen zu können und b) aus Sicht des Verwalters der Anspruch zweifelhaft ist. Denn es besteht immer ein Prozessrisiko.
In diesem Fall dürfte sich die Begründung aus dem Bericht des Insolvenzverwalters ergeben; diesen können Sie bei Gericht einsehen.
Eine reine Faulheit ist auszuschließen, denn wenn es sich um eine zweistellige T€-Summe handelt, würde sich seine Vergütung entsprechend erhöhen.
Bei dem Anspruch kommt es auch nicht darauf an, wann der fließt, sondern wann er entstanden ist; hier ist er ja augenscheinlich vor Aufhebung des Inso-Verfahrens entstanden.
In diesem Fall dürfte sich die Begründung aus dem Bericht des Insolvenzverwalters ergeben; diesen können Sie bei Gericht einsehen.
Eine reine Faulheit ist auszuschließen, denn wenn es sich um eine zweistellige T€-Summe handelt, würde sich seine Vergütung entsprechend erhöhen.
Bei dem Anspruch kommt es auch nicht darauf an, wann der fließt, sondern wann er entstanden ist; hier ist er ja augenscheinlich vor Aufhebung des Inso-Verfahrens entstanden.
Re: Forderungen des Schuldners werden nicht weiter verfolgt
Vielen Dank allen für ihre Antworten, das erklärt mir insgesamt vieles.