Kontopfändung Einzelunternehmer

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robo
Guru
Beiträge: 1128
Registriert: 11. Mär 2023, 10:08

Re: Kontopfändung Einzelunternehmer

Beitrag von robo »

eunternehmer1986 hat geschrieben: 14. Aug 2026, 07:33 ... ich habe die Bank erneut darum gebeten ...
Hast Du den Link von mir gelesen ? Da steht:
" ... Eine natürliche Person kann jederzeit von dem Kreditinstitut verlangen ..."

"Verlangen" ist was anderes als "bitten" - aber gut, als höflicher Mensch ...
Doch Du siehst ja selbst, die Bank ist auch nicht gerade höflich mit Dir.

Es würde übrigens reichen, wenn die die Umwandlung Deines Kontos in ein P-Konto erst dann "verlangst" (oder beantragst oder wie auch immer), wenn TATSÄCHLICH eine Kontopfändung vorliegt, dann muss Deine Bank das innerhalb von vier Tagen machen und das gilt dann rückwirkend zum Pfändungseingang.

Du hättest jetzt "die Pferde" (Deine Bank) also noch gar nicht scheu machen müssen.
Dass Banken solche Kunden nicht lieben, ist ja verständlich, denn sie können ja nichts mehr an ihnen verdienen und die machen Arbeit - trotzdem hat sich auch eine Bank an Recht und Gesetz zu halten.

Berichte doch mal weiter, wie die Bank jetzt reagiert.
Viel Glück !
Icke26
Wissender
Beiträge: 224
Registriert: 25. Feb 2025, 15:22

Re: Kontopfändung Einzelunternehmer

Beitrag von Icke26 »

Jede natürliche Person darf ein Girokonto (auch wenn es als Geschäftskonto genutzt wird) in ein P-Konto umwandeln. Die Bank darf dies nicht verweigern, selbst wenn das Konto im Minus ist oder eine Pfändung vorliegt. Setze der Bank eine Frist von wenigen Tagen und beruf dich auf § 850k ZPO.
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