Pfändung ist keine mehr auf dem Konto.
Der letzte Gläubiger hat nach Zusendung des Aufhebungsbeschluss, den Pfüb entfernen lassen, wenn man das so ausdrücken kann.
Die Aussagen meiner Schuldnerberatung sind für mich nicht wirklich nachvollziehbar.
Was Sie mir sagen, deckt sich mit dem was ich mir zu dem Thema selbst angelesen habe.
Email an den Treuhänder ist verfasst… mal schauen was kommt.
Pfändung durch Treuhänder nach Aufhebung und Ende der Antretungsfrist
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Re: Pfändung durch Treuhänder nach Aufhebung und Ende der Antretungsfrist
Graf Wadula hat das schon richtig angetippt – nach Aufhebung des Verfahrens am 20.07. ist der Treuhänder schlicht nicht mehr befugt, irgendjemanden anzuweisen, Geld abzuführen. Die Abtretungsfrist endete bei NaKiBu ja sogar schon am 17.07., also noch vor der Aufhebung – das ist eigentlich ein Doppelknaller gegen den Treuhänder. Ich würde dem Arbeitgeber schriftlich mitteilen, dass er ab sofort nichts mehr überweisen soll und kurz auf die Aufhebung vom 20.07. hinweisen, der Aufhebungsbeschluss sollte ja vorliegen. TomH hat recht, dass sowas schon vorkam und die Gelder dann zurückgeflossen sind, aber ich würd's gar nicht erst so weit kommen lassen. Am besten auch beim Insolvenzgericht direkt nachfragen, ob die Restschuldbefreiung nicht schon zeitnah erteilt wird – dann ist das Thema eh vom Tisch.
Re: Pfändung durch Treuhänder nach Aufhebung und Ende der Antretungsfrist
Mit dem Arbeitgeber, bzw. meiner Sachbearbeiterin bin ich so verblieben, das ich dem Vorhaben des Treuhänders widerspreche. Sie kann nun bis 18.08. noch Änderungennin meinem Sinne vornehmen, unter der Vorraussetzung er tritt bon der weiteren Pfändung zurück. Sie meint, sie bräuchte etwas schriftliches von ihm.
Ich habe dem Treuhänder eine Frist bis 14.08. gesetzt.
Mehr kann ich momentan nicht tun, denke ich.
Ich habe dem Treuhänder eine Frist bis 14.08. gesetzt.
Mehr kann ich momentan nicht tun, denke ich.