Hallo zusammen,
ich bin aktuell in der Privatinsolvenz und habe ein P-Konto mit einem entsprechend erhöhten Freibetrag.
Normalerweise passen mein Gehalt, das Kindergeld, der Kinderzuschlag und das Wohngeld genau in den Freibetrag.
Im Mai habe ich jedoch Urlaubsgeld erhalten. Das wurde nicht gepfändet und zusammen mit meinem Gehalt ausgezahlt. Dadurch habe ich meinen Freibetrag überschritten.
Im Juni kam dann zusätzlich noch eine Wohngeldnachzahlung für zwei Monate. Seitdem liege ich irgendwie ständig über meinem Freibetrag.
Heute ist mein Gehalt eingegangen, aber ich kann nur noch etwa 200 € verfügen. Mir wurde gesagt, dass der restliche Betrag am 1. des Monats freigegeben wird.
Jetzt frage ich mich aber: Wenn am 1. das Geld freigegeben wird und im neuen Monat wieder Gehalt, Kindergeld, Kinderzuschlag und Wohngeld eingehen, bin ich doch erneut über dem Freibetrag. Blockiert sich das dann immer weiter, oder gleicht sich das irgendwann wieder aus?
Hat jemand so etwas schon erlebt oder weiß, wie das mit dem P-Konto in dieser Situation funktioniert?
Vielen Dank für eure Antworten!
Freubetrag pkobto
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Re: Freubetrag pkobto
Ja, im Prinzip ist das so.
Du kannst über Deinen persönlichen Freibetrag pro Monat verfügen, mehr nicht.
Ein möglicher Restbetrag wird dann zwar erstmal in den Folgemonat übertragen,
aber dann darfst Du ja wieder nur über Deinen persönlichen Freibetrag verfügen.
Aber Du kannst in dem Fall beim Gericht die Erhöhung Deines Freibetrages beantragen
(wg. Wohngeldnachzahlung usw).
Oder für das Kindergeld ein extra Konto auf den Namen des Kindes einrichten und das Kindergeld dahin überweisen lassen.
Viel Glück !
Du kannst über Deinen persönlichen Freibetrag pro Monat verfügen, mehr nicht.
Ein möglicher Restbetrag wird dann zwar erstmal in den Folgemonat übertragen,
aber dann darfst Du ja wieder nur über Deinen persönlichen Freibetrag verfügen.
Aber Du kannst in dem Fall beim Gericht die Erhöhung Deines Freibetrages beantragen
(wg. Wohngeldnachzahlung usw).
Oder für das Kindergeld ein extra Konto auf den Namen des Kindes einrichten und das Kindergeld dahin überweisen lassen.
Viel Glück !
Re: Freubetrag pkobto
Falls die Wohngeldnachzahlung oder einmalige Gelder dauerhaft Probleme machen, frag bei der Verbraucherzentrale oder einer Schuldnerberatung nach, ob für den Monat der Nachzahlung eine einmalige Erhöhung des Freibetrags nach § 904 ZPO möglich wäre
Re: Freubetrag pkobto
Ist nicht möglich. Wohngeld gehört nicht zu den Geldern die bescheinigt werden können (siehe § 902 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe b oder c oder Nummer 4 bis 6 - Wohngeld steht da nicht, also darf es nicht bescheinigt werden) . Macht zwar keinen Sinn - ist aber so.
Re: Freubetrag pkobto
Das stimmt meine ich nicht mehr so, mittlerweile kannst du bis zu drei monate unverbrachten Freibetrag "ansammeln"
Re: Freubetrag pkobto
@TG25: Richtig.
Aber wo war da die Rede von "unverbrauchtem Freibetrag" ?
Nirgendwo.
Weiter richtig: Bescheinigung von der Schuldnerberatung gibt es nicht,
deswegen schrieb ich ja: Freigabe beim Gericht beantragen.
Ein Versuch ist es Wert,
Gerichte entscheiden schon mal die erstaunlichsten Dinge ...
wie z.B. "Faktische Unterhaltspflicht" bei Nicht-Verheirateten im SGB II-Leistungsbezug.