Vattenfall und Tesch bzw Inkasso Becker

Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion rund um das Thema Ver- und Überschuldung (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
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TomH
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Re: Vattenfall und Tesch bzw Inkasso Becker

Beitrag von TomH »

Schuldine hat geschrieben: 18. Jul 2026, 01:51 In der Zwangsvollstreckung braucht heute keine Vollmacht mehr vorgelegt werden ...
Habe bis eben Punt 1 - den bereits vorliegenden Titel - überlesen :roll:
Icke26
Wissender
Beiträge: 203
Registriert: 25. Feb 2025, 15:22

Re: Vattenfall und Tesch bzw Inkasso Becker

Beitrag von Icke26 »

Strafanzeige stoppt Zwangsvollstreckung nicht: Vorsicht ist bei der Annahme geboten, dass eine bloße Strafanzeige wegen Betrugs den Gerichtsvollzieher stoppt. Eine Strafanzeige ist ein Vorgang der Polizei/Staatsanwaltschaft. Der Gerichtsvollzieher ist grundsätzlich an den im Titel genannten Vollstreckungsauftrag gebunden. Er stellt die Zwangsvollstreckung nicht einfach wegen einer Anzeige ein, sondern in der Regel nur bei Vorliegen einer einstweiligen Verfügung, eines gerichtlichen Beschlusses oder einer titularen Einstellung durch den Gläubiger.

Außerdem:
Es handelt sich hierbei um keinen Betrug. Sowohl Inkasso Becker Wuppertal als auch TESCH Inkasso gehören als Tochtergesellschaften zur gleichen Unternehmensgruppe (Lowell Group). Es ist gängige Praxis, dass Forderungen innerhalb der Gruppe weitergegeben, abgetreten oder in Vollmacht bearbeitet werden.
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