Vattenfall und Tesch bzw Inkasso Becker
Forumsregeln
Wichtiger Hinweis: Dieses Forum ersetzt keine Rechtsberatung! KEIN Benutzer darf und will auf dieser Plattform eine Rechtsberatung anbieten, so dass sämtliche Antworten nur als Austausch von Meinungen zu verstehen sind!
Bitte sucht einen Rechtsanwalt auf, wenn ihr rechtssichere Antworten erhalten möchtet!
Wichtiger Hinweis: Dieses Forum ersetzt keine Rechtsberatung! KEIN Benutzer darf und will auf dieser Plattform eine Rechtsberatung anbieten, so dass sämtliche Antworten nur als Austausch von Meinungen zu verstehen sind!
Bitte sucht einen Rechtsanwalt auf, wenn ihr rechtssichere Antworten erhalten möchtet!
Vattenfall und Tesch bzw Inkasso Becker
Hallo,
kurze Frage zur Aktivlegitimation:
Sachlage:
1. Titel aus 2019 auf Vattenfall
2. 2019-2025 Tesch Inkasso, dann Okt 2023 über Schuldnerberatung eingestellt
3. Seit 26.08.2025 bei Inkasso Becker Wuppertal, keine Vollstreckung seit 10,5 Monaten
4. Ich SGB XII § 17 SGB XII, Becker seit Aug 2025 bekannt
5. Becker schreibt monatlich "letztmalig", aber ohne Vollmacht § 174 BGB, ohne Klausel § 727 ZPO
Meine Frage:
Woran erkenne ich ob Vattenfall die Forderung an Becker abgetreten hat § 398 BGB,
oder ob Becker nur mit Einziehungsauftrag handelt?
Hintergrund: Bei Abtretung bräuchte Becker Rechtsnachfolgeklausel § 727 ZPO.
Bei Auftrag wäre Vattenfall weiter Gläubiger und Becker bräuchte Vollmacht § 174 BGB.
Becker hat beides nicht vorgelegt. Seit 10,5 Monaten auch 0 Vollstreckung, aber es wird 2x im Monat mit der Vollstreckung gedroht ohne das was eingeleitet wird, habe auch bei Becker nix unterschrieben geschweige etwas getahlt
Hat jemand Erfahrung wie man das sauber rausfindet ohne sich zu Anerkenntnis verleiten zu lassen, bzw ob Vattenfall Becker beauftragt hat?
Danke!
kurze Frage zur Aktivlegitimation:
Sachlage:
1. Titel aus 2019 auf Vattenfall
2. 2019-2025 Tesch Inkasso, dann Okt 2023 über Schuldnerberatung eingestellt
3. Seit 26.08.2025 bei Inkasso Becker Wuppertal, keine Vollstreckung seit 10,5 Monaten
4. Ich SGB XII § 17 SGB XII, Becker seit Aug 2025 bekannt
5. Becker schreibt monatlich "letztmalig", aber ohne Vollmacht § 174 BGB, ohne Klausel § 727 ZPO
Meine Frage:
Woran erkenne ich ob Vattenfall die Forderung an Becker abgetreten hat § 398 BGB,
oder ob Becker nur mit Einziehungsauftrag handelt?
Hintergrund: Bei Abtretung bräuchte Becker Rechtsnachfolgeklausel § 727 ZPO.
Bei Auftrag wäre Vattenfall weiter Gläubiger und Becker bräuchte Vollmacht § 174 BGB.
Becker hat beides nicht vorgelegt. Seit 10,5 Monaten auch 0 Vollstreckung, aber es wird 2x im Monat mit der Vollstreckung gedroht ohne das was eingeleitet wird, habe auch bei Becker nix unterschrieben geschweige etwas getahlt
Hat jemand Erfahrung wie man das sauber rausfindet ohne sich zu Anerkenntnis verleiten zu lassen, bzw ob Vattenfall Becker beauftragt hat?
Danke!
-
Werbung
- Bot
- Beiträge: 263
- Registriert: 26. Jan 2020
Re: Vattenfall und Tesch bzw Inkasso Becker
Hi bemmx,
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Vattenfall und Tesch bzw Inkasso Becker" geschaut?
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Vattenfall und Tesch bzw Inkasso Becker" geschaut?
-
AktiverRentner
- Wissender
- Beiträge: 114
- Registriert: 7. Jun 2023, 17:29
Re: Vattenfall und Tesch bzw Inkasso Becker
Warum musst du das jetzt wissen? Da Becker nicht vollstreckt, muss er auch nichts belegen. das wird doch erst dann relevannt, wenn Becker versucht zu vollstrecken. Wenn Becker dabei Abtretung oder Vollmacht nicht gleich vorlegt, Einspruch einlegen. Achtung: Wenn Becker dann nachreicht, darauf achten dass es keine pauschale Abtretung ohne genaue Bestimmtheit wie Titel, Titeldatum, Ursprungsgläubiger und Ursprungsschuldner ist. Auch das Datum der Vollmacht ist wichtig. Oft wird die Vollmacht dann nämlich erst nachträglich erstellt. Dadurch ist aber die Vollstreckung ungültig. Alles schon erlebt.
Wenn Becker weiter schreibt, die Schreiben stapeln (oder verheizen) und auf gar keinen Fall reagieren.
Wenn Becker weiter schreibt, die Schreiben stapeln (oder verheizen) und auf gar keinen Fall reagieren.
Re: Vattenfall und Tesch bzw Inkasso Becker
Ist im Briefkopf Vattenfall als ursprüngliche Auftraggeberin genannt und tritt Becker lediglich als "treuhänderischer Einzieher" auf? Dann liegt ein Auftrag vor. Handelt es sich jedoch um eine Zession, müsste Vattenfall als bisheriger Gläubiger nicht mehr auftauchen, sondern Becker müsste sich selbst als neuer Gläubiger bezeichnen.bemmx hat geschrieben: ↑8. Jul 2026, 19:27 Hallo,
kurze Frage zur Aktivlegitimation:
Sachlage:
1. Titel aus 2019 auf Vattenfall
2. 2019-2025 Tesch Inkasso, dann Okt 2023 über Schuldnerberatung eingestellt
3. Seit 26.08.2025 bei Inkasso Becker Wuppertal, keine Vollstreckung seit 10,5 Monaten
4. Ich SGB XII § 17 SGB XII, Becker seit Aug 2025 bekannt
5. Becker schreibt monatlich "letztmalig", aber ohne Vollmacht § 174 BGB, ohne Klausel § 727 ZPO
Meine Frage:
Woran erkenne ich ob Vattenfall die Forderung an Becker abgetreten hat § 398 BGB,
oder ob Becker nur mit Einziehungsauftrag handelt?
Hintergrund: Bei Abtretung bräuchte Becker Rechtsnachfolgeklausel § 727 ZPO.
Bei Auftrag wäre Vattenfall weiter Gläubiger und Becker bräuchte Vollmacht § 174 BGB.
Becker hat beides nicht vorgelegt. Seit 10,5 Monaten auch 0 Vollstreckung, aber es wird 2x im Monat mit der Vollstreckung gedroht ohne das was eingeleitet wird, habe auch bei Becker nix unterschrieben geschweige etwas getahlt
Hat jemand Erfahrung wie man das sauber rausfindet ohne sich zu Anerkenntnis verleiten zu lassen, bzw ob Vattenfall Becker beauftragt hat?
Danke!
Re: Vattenfall und Tesch bzw Inkasso Becker
Aktivlegitimation scheint letztendlich in einer sehr personalisierten Antwort eines Gerichts Bedeutung zu finden. Ich würde mich letztendlich nicht alleine auf solche Sprechung verlassen.
Re: Vattenfall und Tesch bzw Inkasso Becker
Man kann jetzt natürlich auf die Vollmacht beharren, sollte aber nicht glauben, dass das Inkasso keine besorgen könnte. Das ist schnell getan und dann steht man da wie zuvor. Das mag Sinn ergeben, wenn man aus irgendeinem Grund Zeit schinden will/muss, ansonsten ist eine Spielerei, die einem am Ende nichts bringt.
Re: Vattenfall und Tesch bzw Inkasso Becker
Das Anfordern einer Vollmacht beim Inkasso ist nur dann sinnvoll, wenn man formelle Zweifel an der Vertretungsberechtigung hat. Fehlt diese bei berechtigten Forderungen, kann das Inkassounternehmen sie problemlos nachreichen. Als reines Mittel zur Verzögerung ist es wenig zielführend.
Re: Vattenfall und Tesch bzw Inkasso Becker
Genau das habe ich doch gesagtIcke26 hat geschrieben: ↑17. Jul 2026, 13:08 Das Anfordern einer Vollmacht beim Inkasso ist nur dann sinnvoll, wenn man formelle Zweifel an der Vertretungsberechtigung hat. Fehlt diese bei berechtigten Forderungen, kann das Inkassounternehmen sie problemlos nachreichen. Als reines Mittel zur Verzögerung ist es wenig zielführend.
Re: Vattenfall und Tesch bzw Inkasso Becker
Ich hoffe du verzeihst mir
Re: Vattenfall und Tesch bzw Inkasso Becker
Leider stehen selbst nachstehende Instanzen nicht immer auf dem Standpunkt den sie bislang selbst vertraten, gerade in Hinsicht einer Aktivlegitimation. So kam es doch schon vor, dass man z.B. zuvor ein
O r i g i n a l einer Globalurkunde verlangte und später als nicht mehr erforderlich verstand.
O r i g i n a l einer Globalurkunde verlangte und später als nicht mehr erforderlich verstand.
Re: Vattenfall und Tesch bzw Inkasso Becker
In der Zwangsvollstreckung braucht heute keine Vollmacht mehr vorgelegt werden, da genügt es im Zwangsvollstreckungsantrag die Bevollmächtigung zu versichern.
Einsprüche/Anforderung der Vollmacht durch den Schuldner bringt da überhaupt nichts mehr, da vom GV die Vollmacht nicht angefordert und auch ohne vollstreckt wird!
Meines Wissens besteht die einzige Möglichkeit darin, frühzeitig (als möglichst gestern!) mit dem Ursprungsgläubiger in Kontakt zu treten. Dort einen Kontoauszug anfordern um die Höhe der Schulden bei diesem zu erfahren und ggfls. auch eine Datenauskunft nach art. 15 dsgvo anfordern.
Man erfährt auf diese Weise ob überhaupt noch Schulden bei diesem bestehen, an wen die Daten weitergegeben wurden (Beauftragung bzw. Veräußerung der Forderung an in diesem Fall wohl Tesch Inkasso) und ob überhaupt eine Geschäftsbeziehung mit Inkasso Becker besteht.
Kommt es zu einer Zwangsvollstreckung, in der Inkasso Becker behauptet vom Gläubiger beauftragt worden zu sein, in dessen Namen die Forderung des im Titel geführten Gläubigers zu realisieren führt der Weg zu Staatsanwaltschaft mit einer Anzeige wegen Betrugsversuchs. Der GV stoppt aufgrund der Anzeige dann die Zwangsvollstreckung und wartet auf das Ergebnis der Staatsanwaltschaft.
Einer der Profis hier wird dir da hoffentlich weiterhelfen können, ob ich noch auf dem aktuellen Stand bin.
Einsprüche/Anforderung der Vollmacht durch den Schuldner bringt da überhaupt nichts mehr, da vom GV die Vollmacht nicht angefordert und auch ohne vollstreckt wird!
Meines Wissens besteht die einzige Möglichkeit darin, frühzeitig (als möglichst gestern!) mit dem Ursprungsgläubiger in Kontakt zu treten. Dort einen Kontoauszug anfordern um die Höhe der Schulden bei diesem zu erfahren und ggfls. auch eine Datenauskunft nach art. 15 dsgvo anfordern.
Man erfährt auf diese Weise ob überhaupt noch Schulden bei diesem bestehen, an wen die Daten weitergegeben wurden (Beauftragung bzw. Veräußerung der Forderung an in diesem Fall wohl Tesch Inkasso) und ob überhaupt eine Geschäftsbeziehung mit Inkasso Becker besteht.
Kommt es zu einer Zwangsvollstreckung, in der Inkasso Becker behauptet vom Gläubiger beauftragt worden zu sein, in dessen Namen die Forderung des im Titel geführten Gläubigers zu realisieren führt der Weg zu Staatsanwaltschaft mit einer Anzeige wegen Betrugsversuchs. Der GV stoppt aufgrund der Anzeige dann die Zwangsvollstreckung und wartet auf das Ergebnis der Staatsanwaltschaft.
Einer der Profis hier wird dir da hoffentlich weiterhelfen können, ob ich noch auf dem aktuellen Stand bin.