Eventuell Pfaendung...

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caffery
praktischer Schuldnerberater
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Registriert: 13. Aug 2018, 20:45

Re: Eventuell Pfaendung...

Beitrag von caffery »

Bezogen auf Unterhalt heißt das aber streng genommen nicht "vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung/vbuh", sondern "vorsätzlich pflichtwidrig nicht gewährter Unterhalt". Steht beides in der gleichen Rechtsvorschrift - der rechtliche Zusammenhang und Effekt ist demnach identisch.

Mir war schon klar, dass du mit vbuh das richtige meintest (was auch sonst?) - auch es wenn streng genommen falsch bezeichnet war.
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