Trotz 35 % abzahlung noch weiterhin pfändung (Beschlag)
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Re: Trotz 35 % abzahlung noch weiterhin pfändung (Beschlag)
Vorrangig heist doch auch das andere warten müssen
- Dateianhänge
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Insolvenzverwalter sind spätestens mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens als eigenständige Verantwortliche gem. Art. 4 Nr. 7 DS-GVO anzusehen.
Quelle:
LFDI Rheinland-Pfalz, Tätigkeitsbericht 2022, S. 30, Abschnitt 2.3.
Quelle:
LFDI Rheinland-Pfalz, Tätigkeitsbericht 2022, S. 30, Abschnitt 2.3.
Re: Trotz 35 % abzahlung noch weiterhin pfändung (Beschlag)
Da steht ja sicher irgendwo auch ein Datum.
Ist das VOR oder NACH der Eröffnung Deines Insolvenzverfahrens ?
Unterschriften gibt es heute doch nur noch selten auf amtlichen Briefen,
oft genug steht da doch: " ... ist auch ohne Unterschrift gültig ..." (oder so was).
Hast Du inzwischen eigentlich Deinen RSB-Beschluss erhalten ?
Ist das VOR oder NACH der Eröffnung Deines Insolvenzverfahrens ?
Unterschriften gibt es heute doch nur noch selten auf amtlichen Briefen,
oft genug steht da doch: " ... ist auch ohne Unterschrift gültig ..." (oder so was).
Hast Du inzwischen eigentlich Deinen RSB-Beschluss erhalten ?
Re: Trotz 35 % abzahlung noch weiterhin pfändung (Beschlag)
Jo, das ist ein Platzhalter.
Von wem ist dieses Schreiben? Von der Bank?
Ist etwas mühsam, wenn wichtige Infos fehlen.
Von wem ist dieses Schreiben? Von der Bank?
Ist etwas mühsam, wenn wichtige Infos fehlen.
Re: Trotz 35 % abzahlung noch weiterhin pfändung (Beschlag)
robo hat geschrieben: ↑22. Mai 2026, 08:26 Da steht ja sicher irgendwo auch ein Datum.
Ist das VOR oder NACH der Eröffnung Deines Insolvenzverfahrens ?
Unterschriften gibt es heute doch nur noch selten auf amtlichen Briefen,
oft genug steht da doch: " ... ist auch ohne Unterschrift gültig ..." (oder so was).
Hast Du inzwischen eigentlich Deinen RSB-Beschluss erhalten ?
Das ist wärend der insolvenz Passiert kurze tage Später nach dem das InsolvenzVerfahren nach §200 aufgehoben worden ist. Irgend wie komisch. Hab darüber nie Meldung erhalten. Auch Prüfe ich nochmal grade die akten und unterlagen und muss auch festellen das wohl auch noch unangemeldete Gläubiger von meiner Pfändung profitierten ... das Ist ein Katastrophe hier
DAs ist von der Bank. Tu mir auch etwas schwer mit dem was man öffentlich posten darf und was nicht. Sorry
Insolvenzverwalter sind spätestens mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens als eigenständige Verantwortliche gem. Art. 4 Nr. 7 DS-GVO anzusehen.
Quelle:
LFDI Rheinland-Pfalz, Tätigkeitsbericht 2022, S. 30, Abschnitt 2.3.
Quelle:
LFDI Rheinland-Pfalz, Tätigkeitsbericht 2022, S. 30, Abschnitt 2.3.
Re: Trotz 35 % abzahlung noch weiterhin pfändung (Beschlag)
Ja, nach § 300 Abs. 1 S. 1 InsO
Insolvenzverwalter sind spätestens mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens als eigenständige Verantwortliche gem. Art. 4 Nr. 7 DS-GVO anzusehen.
Quelle:
LFDI Rheinland-Pfalz, Tätigkeitsbericht 2022, S. 30, Abschnitt 2.3.
Quelle:
LFDI Rheinland-Pfalz, Tätigkeitsbericht 2022, S. 30, Abschnitt 2.3.
Re: Trotz 35 % abzahlung noch weiterhin pfändung (Beschlag)
Was meinst du damit? Führt die Bank an irgendwen Gelder ab? Gibt es noch andere Pfändungen, die auf dem Konto liegen?und muss auch festellen das wohl auch noch unangemeldete Gläubiger von meiner Pfändung profitierten ...
Re: Trotz 35 % abzahlung noch weiterhin pfändung (Beschlag)
Kann auch noch eräwhnen das dieses Jedermankonto ein negativ score in der bank selber erzugt.
Gelder werden keine abgeführt. Meine in der insolvenz selbst. Es gingen gelder an aufkäufer von den schulden.Die Zahlungen gingen in die schweiz, ganz komisches Firmen Kontrukt.
Was ich bisher bestätigen kann ist das ich Kein zahlungsnachweiß sehen kann vom Insolvenzverwalter an die aufkäufer.
was auch intressant ist :
BEFUND 5: Vergütungsstruktur Phase 1 - legal, aber extrem
Die Vergütung ist nach § 2 InsVV berechnet und gerichtlich festgesetzt:
Regelvergütung (40% von 8.511,43 EUR): 3.404,57 EUR
Auslagenpauschale (25% Höchstsatz): 851,14 EUR
Diverses: 13,20 EUR
MwSt 19%: 811,09 EUR
Gesamt: 5.080,01 EUR
hab bei vergleichen deutlich weniger gesehen.
Insolvenzverwalter sind spätestens mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens als eigenständige Verantwortliche gem. Art. 4 Nr. 7 DS-GVO anzusehen.
Quelle:
LFDI Rheinland-Pfalz, Tätigkeitsbericht 2022, S. 30, Abschnitt 2.3.
Quelle:
LFDI Rheinland-Pfalz, Tätigkeitsbericht 2022, S. 30, Abschnitt 2.3.
Re: Trotz 35 % abzahlung noch weiterhin pfändung (Beschlag)
warum interessiert Dich das alles noch ?
Du hast doch Deine RSB.
Oder ist etwas wg „vbuH“ übriggeblieben ?
Du hast doch Deine RSB.
Oder ist etwas wg „vbuH“ übriggeblieben ?
Re: Trotz 35 % abzahlung noch weiterhin pfändung (Beschlag)
Es gingen gelder an aufkäufer von den schulden.Die Zahlungen gingen in die schweiz, ganz komisches Firmen Kontrukt.
Das widerspricht sich doch.Was ich bisher bestätigen kann ist das ich Kein zahlungsnachweiß sehen kann vom Insolvenzverwalter an die aufkäufer.
Ich blicke da nicht durch und ehrlich gesagt weiß ich auch nicht, was genau deine Frage / dein Problem ist.
Re: Trotz 35 % abzahlung noch weiterhin pfändung (Beschlag)
Da gebe ich robo recht.
Warum beschäftigt dich das noch, sei doch froh das du die RSB hast.
Wer mir doch jetzt egal, wer was un warum wieviel bekommen hat.
Man kann sich auch unnötig das Leben schwer machen