Angst um Versagung der RSB
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Re: Angst um Versagung der RSB
@Shopgirl
Musste jetzt erstmal alle Unterlagen für das Finanzamt sammeln damit wir die Steuererklärungen nachreichen können.
Danach kümmern wir uns um die Insolvenz, mache jetzt bald einen Termin aus, dann kann es losgehen
@Ital65
Okay das beruhigt mich schon etwas und freut mich sehr für dich das du die RSB erhalten hast und das hinter dir lassen kannst
Musste jetzt erstmal alle Unterlagen für das Finanzamt sammeln damit wir die Steuererklärungen nachreichen können.
Danach kümmern wir uns um die Insolvenz, mache jetzt bald einen Termin aus, dann kann es losgehen
@Ital65
Okay das beruhigt mich schon etwas und freut mich sehr für dich das du die RSB erhalten hast und das hinter dir lassen kannst
Re: Angst um Versagung der RSB
Bei mir ist es ähnlich und schon ein Jahr um. - Ich habe noch kein Schreiben wegen angemeldeter vbuh bekommen. Hoffen wir, dass es so weitergeht.
Ich meine beim letzten Update haben nichtmal alle Gläubiger angemeldet. Gläubiger sind alles Banken. + Finanzamt wobei die ja bekanntlich mit dem Pfänden sehr schnell sind, und sich deren Teil vor der Inso Eröffnung noch schnell erpfändet haben.
Re: Angst um Versagung der RSB
Banken versuchen eine vbuH-Anmeldung meist über den Vorwurf des Eingehungsbetrugs (§ 263 StGB). Das passiert, wenn bei Kreditabschluss bereits Zahlungsunfähigkeit vorlag oder falsche Angaben (z. B. Verschweigen anderer Kredite) gemacht wurden. Reine Spielsucht ohne Falschangaben reicht dafür oft nicht aus.
Das Finanzamt meldet eine vbuH fast ausschließlich bei Steuerstraftaten (z. B. Steuerhinterziehung) an. Normale Steuerschulden oder Säumniszuschläge fallen nicht darunter. Da das Finanzamt vor der Eröffnung per Vollstreckung aktiv war, handelte es sich um normale Steuerschulden
Das Finanzamt meldet eine vbuH fast ausschließlich bei Steuerstraftaten (z. B. Steuerhinterziehung) an. Normale Steuerschulden oder Säumniszuschläge fallen nicht darunter. Da das Finanzamt vor der Eröffnung per Vollstreckung aktiv war, handelte es sich um normale Steuerschulden
Re: Angst um Versagung der RSB
Nein die Banken haben allesamt ihre Entscheidungen auf Grund der tatsächlich vorliegenden Umständen getroffen.Icke26 hat geschrieben: ↑31. Mai 2026, 14:40 Banken versuchen eine vbuH-Anmeldung meist über den Vorwurf des Eingehungsbetrugs (§ 263 StGB). Das passiert, wenn bei Kreditabschluss bereits Zahlungsunfähigkeit vorlag oder falsche Angaben (z. B. Verschweigen anderer Kredite) gemacht wurden. Reine Spielsucht ohne Falschangaben reicht dafür oft nicht aus.
Das Finanzamt meldet eine vbuH fast ausschließlich bei Steuerstraftaten (z. B. Steuerhinterziehung) an. Normale Steuerschulden oder Säumniszuschläge fallen nicht darunter. Da das Finanzamt vor der Eröffnung per Vollstreckung aktiv war, handelte es sich um normale Steuerschulden
Meckern könnte man ggf. bei einem Kredit der, ich sag mal, "im fortgeschrittenem Stadium" dazu kam und entsprechend auch höhere Zinsen hatte und da auch nur 1-2 Raten bezahlt wurden. Jedoch verging zur Insolvenz auch noch knapp ein Jahr dann. - Man spricht immer davon es sollten min. 6 Monate sein was dann passen würde. Mein Anwalt hat da jedoch auch die Bedenken ausgeräumt und es war zu keinem Zeitpunkt irgendwie ein Thema mehr.
Man könnte mir also höchstens zu last legen ich hätte nicht genug für die Insolvenzmasse gespart, nachdem alles sein Gang nahm das Pfändungsfreie einkommen weiter verschwendet und "dass ich es ja schon wissen müsste" dass das alles nichts bringt. Aber wenn man es so handhaben würde, dann würde wohl keine Insolvenz der Welt durchgehen
"Was wusste der Schuldner wann" - ist ja außerdem nichts was auf ersten Blick als "Hardfact" ersichtlich ist, wie etwa unwahre Angaben bei einem Kreditantrag. Wer bringt da die Zeit auf um das alles zu analysieren, und ist es überhaupt im Sinne des IVs die Extrameile an Aufwand zu gehen?
Re: Angst um Versagung der RSB
Hi TG25 bei mir jetzt auch nicht aber die haben Zeit ich glaube schon das die Sigma sich Ihre knapp 3000 noch irgendwie versucht einzufordern.
Itak65
Itak65
Re: Angst um Versagung der RSB
Die Sigma ist aber auch ein Sonderfall. Diese "ohne Schufa-Banken" scheinen oft einfach grundsätzlich alles als vbuH anzumelden. Ohne das groß im Einzelfall zu prüfen. Müssen sie eigentlich auch nicht. Wenn du so einen Kredit aufnimmst, ist ja klar, dass du bei einer Standard-Bank in Deutschland vermutlich aufgrund fehlender Bonität keinen mehr bekommst.
Ob die am Ende mit dem vbuH durchkommen, steht ja auf einem anderen Blatt.
Ob die am Ende mit dem vbuH durchkommen, steht ja auf einem anderen Blatt.
Re: Angst um Versagung der RSB
Da gebe ich dir Recht Shopgirl. So ist es aber das war mir eine Lehre ich denke schon die werden das an einen Anwalt abgeben.
Ich werde auf alle Fälle berichten wenn sich etwas tut .
Lg Itak65
Ich werde auf alle Fälle berichten wenn sich etwas tut .
Lg Itak65
Re: Angst um Versagung der RSB
Die RSB ist durch aber die Sigma hatte vbuh angemeldet zur insolvenztabelle dem Attribut habe ich widersprochen jetzt können die sich ein tabellenauszug besorgen u damit vollstrecken, weil sowas von der RSB ausgenommen ist. 263 stgb u 823 bgb haben die angemeldet es geht um knapp 3000 Euro. Jetzt warte ich was passiert.
Itak65
Itak65
Re: Angst um Versagung der RSB
War die Forderung der Sigma tituliert? Falls nicht, müssten die klagen. Falls es einen Titel gibt, bist du selbst am Zug und musst dich kümmern (und Fristen einhalten...)
https://www.gesetze-im-internet.de/inso/__184.html
https://www.gesetze-im-internet.de/inso/__184.html