Hallo.
Wie schon mitbekommen, habe ich geerbt. Da das Erbe die Insolvenzmasse übertrifft und mir sehr wahrscheinlich Geld übrig bleibt, habe ich das Erbe angenommen. Ein Ausschlagen des Erbes hätte nur den anderen (mir fremden) Erben genutzt. Ich kann aber so meine Insolvenz vorzeitig beenden.
Das Erbe kommt aus den USA. Das Finanzamt ist informiert, ich habe auch bereits die Erbschaftssteuererklärung abgegeben. Die Insolvenzverwaltung ist auch informiert - das Geld ist bereits eingetroffen und sozusagen "eingefroren".
Die Insolvenzverwaltung will nun die Summe aufrechnen, die Gebühren und Gerichtskosten etc. Und dann eben die "Endabrechnung" bekannt geben. Dann nimmt die Insolvenzverwaltung das Geld vom Erbe und den Rest kann ich behalten. Soweit, so gut.
Aber.
Die Insolvenzverwaltung will erst starten, wenn alle Dokumente da sind und verlangt folgende Dokumente nun von mir.
1. Das Testament
2. Die Bestätigung des Erbverwalters, dass der Geldbetrag den ich erhalten habe aus der Erbsumme ist.
3. Den kompletten (E-Mail) Schriftverkehr zwischen mir und dem Erbverwalter.
Und bei (3) habe ich ein "Problem". Der Erbverwalter ist mein Verwandter aus den USA. Er ist testamentarisch dazu bestimmt worden. Er hat mich teilweise per Telefon, per WhatsApp und per Email informiert und mir die offiziellen Gerichtsdokumente (Testament) per Anhang gesendet. Aber in diesen persönlichen Emails haben wir auch viel über die Familie und mich und auch über meine Krankheit ausgetauscht. Kurzum - sehr viel Privates.
Frage.
Auf welche Dokumente kann die Insolvenzverwaltung wirklich rechtlich bestehen? AN das Finanzamt habe ich das Testament, die Bestätigung über den Betrag und den aktuellen Kontoauszug mit dem Geldeingang gesendet. Und das reicht dem FA aus. Wieso sollte ich der Insolvelnzverwaltung meine private Korrespondenz als Kopie senden?
Ich habe vor die üblichen Dokumente wie Testament und Belege zu senden, aber in dem Schreiben auch zu erwähnen, dass die Korrespondenz zwischen meinem Verwandten und mir private Dinge enthält und nichts mit dem Erbe an sich zu tun haben und ich die Emails nicht als Kopie ihr sende.
Oder? Meinungen? Danke.
Erbe angetreten - welche Informationen an den Insolvenzverwalter?
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Blacksheep@
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Re: Erbe angetreten - welche Informationen an den Insolvenzverwalter?
Hi Blacksheep@,
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Erbe angetreten - welche Informationen an den Insolvenzverwalter?" geschaut?
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Erbe angetreten - welche Informationen an den Insolvenzverwalter?" geschaut?