Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion von Problemen im Verbraucherinsolvenzverfahren (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Allgemeine Fragen und Probleme rund um das Thema Schulden können im Forum 'Schuldenprobleme' diskutiert werden. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
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Mein Insolvenzverfahren wurde Mitte letztes Jahr eröffnet. Es wurde noch nicht "abgeschlossen", sprich wenn ich das richtig ausdrücke vom Gericht noch nicht abgewickelt (worauf ja die Wohlverhaltensphase beginnt).
Was ist, wenn ich heute Erbe?
Ich lese hier immer widersprüchliches. Manche Informationen (im Web) sagen, dass man (noch nicht von der offiziellen Wohlverhaltensphase) die kompletten 100% des Erbes abgeben muss. Andere sagen wiederum, es gibt egal in welcher Phase 50% an den Insolvenzverwalter und 50% kann man behalten - weil damit will man vermeiden, dass der Schuldner das Erbe ausschlägt.
Weiß jemand konkret was Sache ist? Das man ausschlagen kann, weiß ich selbst
Mir geht es lediglich um die Frage 100% oder 50% / 50%, egal in welcher Phase.
Das ist ganz einfach: Während des Insolvenzverfahrens ist das Erbe Neuerwerb und somit zu 100% Insolvenzmasse. Das Recht, das Erbe auszuschlagen ist allerdings persönliches Recht und kann vom Insolvenzverwalter nicht verhindert werden und wird auch nicht im Rahmen der Insolvenz sanktioniert.
In der WVP wäre es im Grundsatz eigentlich raus; aber es gibt den § 295 Abs. 1 Ziffer 2 InsO; danach ist der Wert des Erbes zur Hälfte an den TH herauszugeben. Hintergrund ist, dass der Treuhänder ja nicht mehr verwerten kann. Also muss man als Erbe gucken, wieviel ist mein Erbteil wert; davon muss ich dann die Hälfte in bar an die Masse zahlen. Das kann natürlich ganz schön tricky sein, wenn man z.B. mit mehreren ein Haus erbt und dann soll man von seinem Teil etwas bar bezahlen, ohne dass das Haus vielleicht verwertet wurde.
Graf Wadula hat geschrieben: ↑7. Mai 2026, 11:14
Das ist ganz einfach[...]
Danke Dir! Ich mache mal in einem anderen Thread weiter, denn die Erbsumme übersteigt die Insolvenzsumme - und ich kann anscheinend das Verfahren beenden.