Angst vor Verwehrung der Insolvenz / Versagung der Restschuldbefreiung

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sleepless
Neuankömmling
Beiträge: 4
Registriert: 29. Apr 2026, 09:53

Angst vor Verwehrung der Insolvenz / Versagung der Restschuldbefreiung

Beitrag von sleepless »

Hallo zusammen,

ich würde mich über eine ehrliche Einschätzung zu meiner Situation freuen, da ich große Sorgen wegen einer möglichen Privatinsolvenz bzw. Restschuldbefreiung habe.

Ich hatte über viele Jahre einen gut bezahlten Job im Management und konnte meine laufenden Kreditraten immer problemlos bedienen. Finanziell war die Situation lange stabil.

Dann kam es jedoch zur Scheidung, zunehmend zu gesundheitlichen Problemen – sowohl körperlich als auch psychisch. Bei mir besteht eine bipolare Erkrankung mit manischen und schweren depressiven Phasen, zusätzlich körperliche Erkrankungen mit regelmäßigen Ausfällen. In den letzten Jahren hatte ich mehrfach längere Krankheitszeiten sowie stationäre psychiatrische Aufenthalte.

Dadurch bin ich aktuell krankgeschrieben und beziehe Krankengeld. Wenn ich wieder arbeitsfähig werde, ist nach jetzigem Stand nur noch eine Tätigkeit als normaler Angestellter mit einer 3-Tage-Woche realistisch. Es steht sogar eine mögliche Erwerbsminderungsrente im Raum. Damit würde ich mich unter der Pfändungsfreigrenze befinden, sprich es könnte nicht wirklich gepfändet werden - weil eine Unterhaltspflicht für drei Kinder besteht.

Nun zu meinem eigentlichen Problem:

- Vor einigen Jahren erhielt ich ca. 60.000 € aus einem Erbe / Familienvermögen.
- Später bekam ich nochmals ca. 50.000 € Unterstützung von meinen Eltern.
- Vor kurzem wurde außerdem eine fondsgebundene Lebensversicherung mit ca. 29.000 € ausgezahlt

Diese Gelder hätte ich objektiv betrachtet zur Entschuldung nutzen können. Leider habe ich mich in manischen Phasen meiner bipolaren Erkrankung irrational verhalten, impulsiv Geld ausgegeben, Dinge gekauft, teilweise Schulden bedient, teilweise Geld verlebt und insgesamt keine vernünftigen finanziellen Entscheidungen getroffen.

Heute ist die Situation so, dass ich meine bisherigen Verbindlichkeiten aufgrund des massiven Einkommensrückgangs kaum noch bedienen kann und eine Privatinsolvenz wahrscheinlich wird. Die Schulden belaufen sich auf ~ 60.000 € verteilt auf zwei Gläubiger (Bank, Kreditkarte).

Meine große Sorge ist nun:

Kann mir aufgrund dieser Vorgeschichte (Erbe, Geld der Eltern, Lebensversicherung, Geld in manischen Phasen ausgegeben) die Insolvenz erschwert werden oder sogar die Restschuldbefreiung versagt werden? Kann mir aus Gründen meiner beruflichen Situation ein Strick gedreht werden, weil ich vom besser Verdiener zum normal Verdiener abgerutscht bin?

Mir ist bewusst, dass vieles rückblickend falsch gelaufen ist. Ich versuche die Situation jetzt erstmals ehrlich, geordnet und mit professioneller Hilfe anzugehen. Termin bei der Schuldnerberatung steht bereits. Ich bin in fachärztlicher Behandlung und kann auch Atteste über die genannten Krankheiten nachweisen.

Vielen Dank vorab für jede sachliche Einschätzung.

Viele Grüße,
sleepless
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Beiträge: 263
Registriert: 26. Jan 2020

Re: Angst vor Verwehrung der Insolvenz / Versagung der Restschuldbefreiung

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Hi sleepless,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Angst vor Verwehrung der Insolvenz / Versagung der Restschuldbefreiung" geschaut?
Icke26
Wissender
Beiträge: 150
Registriert: 25. Feb 2025, 15:22

Re: Angst vor Verwehrung der Insolvenz / Versagung der Restschuldbefreiung

Beitrag von Icke26 »

Hallo,

ja, das ausgeben von signifikantem Vermögen (insg. über 130.000 €) kurz vor einer Insolvenz ist ein kritischer Punkt. Die Insolvenzordnung (§ 290 InsO) nennt Vermögensverschwendung in den letzten drei Jahren vor Antragstellung als Versagungsgrund.
Vielleicht trifft das in deinem Fall nicht zu, aufgrund deiner Krankheiten, wenn du endsprechende Atteste vorlegen kannst, und somit nachweisen kannst, das die Verschwendung keine böse Absicht war.
Wenn du eine Insolvenz beabsichtigst, immer mit offenen Karten spielen, und nichts verheimlichen.
Ich wünsche Dir auf jeden Fall alles Gute!!!
sleepless
Neuankömmling
Beiträge: 4
Registriert: 29. Apr 2026, 09:53

Re: Angst vor Verwehrung der Insolvenz / Versagung der Restschuldbefreiung

Beitrag von sleepless »

Icke26 hat geschrieben: 29. Apr 2026, 11:04 Hallo,

ja, das ausgeben von signifikantem Vermögen (insg. über 130.000 €) kurz vor einer Insolvenz ist ein kritischer Punkt. Die Insolvenzordnung (§ 290 InsO) nennt Vermögensverschwendung in den letzten drei Jahren vor Antragstellung als Versagungsgrund.
Vielleicht trifft das in deinem Fall nicht zu, aufgrund deiner Krankheiten, wenn du endsprechende Atteste vorlegen kannst, und somit nachweisen kannst, das die Verschwendung keine böse Absicht war.
Wenn du eine Insolvenz beabsichtigst, immer mit offenen Karten spielen, und nichts verheimlichen.
Ich wünsche Dir auf jeden Fall alles Gute!!!
Hallo,

herzlichen Dank für deine Antwort, ich hab gelesen - dass die Vermögensverschwendung innerhalb des letzten Jahres vor Verfahrenseröffnung stattgefunden haben muss … das würde ja dann nur die Lebensversicherung betreffen mit der ich teilweise Schulden beglichen und einen Puffer für evtl. Verfahrenskosten etc. gebildet hab.

Ich werde das Thema beim nächsten Termin mit meiner Schuldnerberatung adressieren.

Wenn mich das aber am Ende die Restschuldbefreiung kostet, war ja das ganze Verfahren für die Katz.

Vielleicht macht es dann sogar Sinn, erst mal Mahnverfahren, Beschlüsse, etc. auszusitzen und die Insolvenz zu einem späteren Zeitpunkt zu starten.

Viele Grüße,
sleepless
sleepless
Neuankömmling
Beiträge: 4
Registriert: 29. Apr 2026, 09:53

Re: Angst vor Verwehrung der Insolvenz / Versagung der Restschuldbefreiung

Beitrag von sleepless »

EDIT: Das mit den 12 Monaten war wohl eine Fehlinformation, es sind tatsächlich 36 Monate. Allerdings hatte ich zu der Zeit noch einen hohen Verdienst, so dass eine Zahlungsunfähigkeit nicht absehbar war. Naja, wenn ich Pech hab, wird mich das die Restschuldbefreiung kosten. Dann ist die Frage ob es überhaupt Sinn macht, jetzt in Insolvenz zu gehen.
Graf Wadula
praktischer Schuldnerberater
Beiträge: 660
Registriert: 15. Mär 2019, 16:20

Re: Angst vor Verwehrung der Insolvenz / Versagung der Restschuldbefreiung

Beitrag von Graf Wadula »

Ich glaube, Sie machen sich da viel zu viele Sorgen. Dieser Versagungstatbestand findet in der Praxis überhaupt nicht statt. Nur mal zum Beispiel mal die Statistik aus 2019 für 2017: Da gab es insgesamt 130080 Restschuldbefreiungsverfahren, davon wurden 120.403 erteilt. Versagt wurden 6.562; von diesen Versagungen fielen aber auf nicht gezahlte Verfahrenskosten (§ 298 InsO) alleine 5140 Fälle. Auf die Verletzung der Mitwirkungspflichten fielen 738 und auf Obliegenheitenverletzungen entfielen 566. Es verbleiben somit 118 Fälle, die auf die anderen Versagungstatbestände entfallen, sprich also 0,09 % aller Fälle; und die entfallen noch nicht einmal auf den von Ihnen genannten Tatbestand.
Erstmal muss jemand überhaupt einen Versagungsantrag stellen. Dann muss das auch erstmal überhaupt grob fahrlässige oder vorsätzliche Verschwendung sein, was ich jedenfalls bei Ihrem Vortrag so nicht sehe. Sie haben zwei Gläubiger, wie sie selbst darstellen. Machen die denn überhaupt Druck? Eigentlich merkt man ja schon im Vorfeld. Sie sollten auf jeden Fall mit Ihrer Schuldnerberatung das im Detail besprechen. Die werden das deutlich besser objektivieren können. Aber sie müssen weiß Gott nicht glauben, dass überall Gläubiger lauern, um einen Versagungsantrag zu stellen. das ist schon sehr selten. Und noch seltener, dass er durchgeht.
sleepless
Neuankömmling
Beiträge: 4
Registriert: 29. Apr 2026, 09:53

Re: Angst vor Verwehrung der Insolvenz / Versagung der Restschuldbefreiung

Beitrag von sleepless »

Hallo,

herzlichen Dank für ihre Antwort!

Ich stehe noch ganz am Anfang, also momentan laufen noch gar keine Pfändungen - nur Mahnungen … ein Pfändungsschutzkonto bei einer unabhängigen Bank habe ich proforma schon einrichten lassen.

Meine Schuldnerberatung hat empfohlen, erst mal in die Kündigung der Kredite zu laufen, erste Pfändungen ab zu warten - und dann abwägen wann es sinnvoll ist das Insolvenzverfahren zu starten … somit hat das Ganze wohl noch etwas Zeit.

Würde also zumindest noch warten, bis meine Einkommenssituation klar ist (Teilzeit, Krankengeld, Arbeitslosengeld, Erwerbsminderung).

So gewinne ich etwas Zeit - und Pfändbar sind momentan ohnehin nur 200,- EUR aufgrund von Unterhaltspflichtigen … das ist zu verschmerzen.

Liebe Grüße,
sleepless
TomH
Wissender
Beiträge: 276
Registriert: 9. Sep 2025, 18:24

Re: Angst vor Verwehrung der Insolvenz / Versagung der Restschuldbefreiung

Beitrag von TomH »

Das hört sich alles sehr plausibel an und gibt Ihnen zudem Planungssicherheit, etwas Ruhe.
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